
Bekanntmachung des BMBF: Förderung zum Themenfeld „Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2023“ der Bundesregierung
Die Projektskizze kann, nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Projektträger, jederzeit, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2023, eingereicht werden.
Gegenstand der Förderung
Dass Forschungsergebnisse Wirkung entfalten – für die Praxis der Anwender, wie die Einsatzkräfte in Rettungsdiensten, Feuerwehren oder Polizei, ebenso wie für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger – hängt von vielen sich verändernden Faktoren ab. Immer wieder zeigt erst die Durchführung eines Forschungsprojekts im Zusammenspiel mit aktuellen technologischen, gesellschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen das enorme Potenzial des verfolgten Lösungsansatzes. Um einen größtmöglichen Nutzen für die zivile Sicherheit zu erzielen, können dann weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erforderlich sein, die durch das ursprüngliche Forschungsprojekt nicht mehr abgebildet werden und vor einem Einsatz in der Praxis zwingend umzusetzen sind.
Insbesondere bei sehr innovativen Lösungen, die den Anwendern zum Teil vollkommen neue Fähigkeiten verleihen oder Arbeitsweisen ermöglichen würden, reichen Funktionstests unter Laborbedingungen oft nicht aus, um das tatsächliche Potenzial für die Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unter Beweis zu stellen. Hierzu sind deutlich umfangreichere Erprobungen und wissenschaftliche Validierungen der neuen Systeme, Verfahren oder Konzepte unter Einsatzbedingungen notwendig, durch die potenzielle Anwender die konkrete Nutzbarkeit und den praktischen Mehrwert eines neuen Systems für die alltägliche Arbeit auch im Zusammenspiel mit schon vorhandener Ausrüstung und etablierten Verfahren belastbar einschätzen können. Ohne einen wissenschaftlich fundierten Nachweis der Leistungsfähigkeit unter realistischen Einsatzbedingungen laufen gerade besonders innovative Forschungsergebnisse Gefahr, nicht in der Praxis anzukommen und ihre Wirkung zur Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nicht entfalten zu können.
Damit die Brücke in die Anwendung gelingt, erhalten besonders geeignete Projekte mit erheblicher Praxisrelevanz, die bereits im Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ gefördert wurden, die Möglichkeit, im Rahmen von sogenannten Innovationsprojekten ihre Ergebnisse fortzuentwickeln und neu erkannte Forschungs- und Entwicklungsbedarfe in einem iterativen Prozess gezielt zu adressieren. Dadurch können sie ihre Forschungsergebnisse auf den notwendigen Reifegrad heben, der eine wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen möglich macht, um die Leistungsfähigkeit der Forschungsansätze unter Beweis zu stellen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,
sowie Anwender im Sinne dieser Richtlinie:
- Behörden,
- Kommunen,
- Betreiber kritischer Infrastrukturen,
- Sicherheits- und Einsatzkräfte,
- Unternehmen der betroffenen Bereiche.
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Innovationsprojekte müssen auf Projekten aufbauen, die im Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ eine Förderung erhalten haben. Sie dürfen sich mit diesen zeitlich nicht überschneiden.
Die Laufzeit der Innovationsprojekte ist darauf auszurichten, das neue System, Verfahren oder Konzept möglichst schnell den Anwendern als Bedarfsträgern zur Verfügung zu stellen. Sie soll in der Regel einen Zeitraum von zwei und in Ausnahmefällen von drei Jahren nicht überschreiten.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Bekanntmachung des BMBF.