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Bekanntmachung des BMBF: Richtlinie zur Förderung von "Regionale unternehmerische Bedürfnisse für Innovation" ("RUBIN") aus der Programmfamilie "Innovation & Strukturwandel"

Für den Verlauf der gesamten Maßnahme wird gebeten, vor dem Einreichen von Skizzen und Förderanträgen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.


Innovationen sind treibende Kräfte des Wohlstands und tragen zu einer hohen Lebensqualität in Deutschland bei. Die Voraussetzungen für erfolgreiche Innovationsprozesse sind allerdings regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Mit der Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine spezifische, themenoffene Innovationsförderung für strukturschwache Regionen um. Ziel ist es, die regional vorhandenen wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Innovationspotenziale zu unterstützen und für einen nachhaltigen Strukturwandel nutzbar zu machen. Durch eine gezielte Stärkung von Innovationsökosystemen in strukturschwachen Regionen können sich langfristig auch die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsperspektiven verbessern. Damit leistet „Innovation & Strukturwandel“ als Bestandteil des BMBF-Konzepts für strukturschwache Regionen, „Chancen.Regionen“, einen wichtigen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebens­verhältnisse in Deutschland. Es dient zugleich der Umsetzung der Ziele aus der Hightech-Strategie 2025, mit der die Bundesregierung die großen gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland angeht.

Mit der vorliegenden Richtlinie „Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation“ („RUBIN“) wird „Innovation & Strukturwandel“ um ein weiteres Programm ergänzt. Zeitgleich werden zwei weitere Maßnahmen derselben ­Programmfamilie veröffentlicht, die sich hinsichtlich Zielstellung, Fördergegenstand und Kriterien voneinander unterscheiden. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung über das gesamte Förderangebot zu informieren.

 

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden neue oder bereits existierende regionale, eng und verbindlich zusammenarbeitende Bündnisse aus Unternehmen, insbesondere KMU und auch Start-ups sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstigen Organisationen mit FuE-Kompetenz mit in der Regel sieben bis 15 Partnern. Diese Bündnisse werden durch einen vom Bündnis legitimierten Bündniskoordinator organisiert und vertreten. Ein Bündnis besteht in der Regel aus ­mehreren Verbundprojekten. Die Förderung gliedert sich in eine bis zu siebenmonatige Konzeptphase und eine in der Regel dreijährige Umsetzungsphase.

 

Zuwendungsempfänger

Konzeptphase

Antragsberechtigt sind KMU und Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz. Zur Erarbeitung der im „RUBIN-Konzept“ auszuformulierenden Innovationsstrategie können in den ausgewählten Bündnissen jeweils bis zu drei Partner gefördert werden. Von diesen Partnern muss mindestens einer ein KMU und darf maximal einer eine Hochschule, Forschungseinrichtung oder sonstige Organisation mit FuE-Kompetenz sein.

 

Umsetzungsphase

Antragsberechtigt sind die in den ausgewählten „RUBIN-Konzepten“ genannten Partner, pro Bündnis in der Regel sieben bis 15. Diese Partner sollten überwiegend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und zudem Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz sein. Die wissenschaftlichen Partner sollen, insbesondere sofern sie eine Rolle als Verbundkoordinator übernehmen, unternehmerische ­Erfahrungen aufweisen, um Verständnis für die Bedarfe der Unternehmenspartner sicherzustellen.

In der Konzept- und Umsetzungsphase gilt: Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der ­Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient in Deutschland verlangt. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz verwertet werden.

 

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen ­projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Die einzelfallbezogene Bewertung schließt jedoch eine geringere Eigenbeteiligung nicht aus.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 100 % gefördert werden können.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.