Bekanntmachung des BMBF: Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind industrielle FuE-Vorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe erreichen, dadurch risikoreich sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Auf Grundlage der jeweilig geltenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen („Call for Proposals“) des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL und dem zugrunde liegenden mehrjährigen Strategieplan („Multi-Annual Strategic Plan“; MASP) und Arbeitsplan („Work Plan“; alle Dokumente2) fördert das BMBF Forschungsbeiträge im Bereich Elektroniksysteme und intelligente Systeme einschließlich cyber-physischer Systeme.
Von einer BMBF-Förderung ausgeschlossen sind Projekte
- ohne ausschließlichen Fokus auf zivile Anwendung und Nutzung sowie
- der reinen Grundlagenforschung. [...]
Für die Teilnahme an Research and Innovation Actions müssen die Vorhaben technologieübergreifend und anwendungsbezogen ihren Fokus im Technology Readiness Level (TRL) 2 – 4 haben. Für die Teilnahme an Innovation Actions müssen die Vorhaben auf TRL 5 – 8 ausgerichtet sein.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
In Verbünden mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind zudem staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen grundsätzlich förderfähig.
Zuwendungsvoraussetzungen
Es handelt sich bei dem Gemeinsamen Unternehmen ECSEL um eine industriegetriebene Initiative, deren Ziel die anwendungsorientierte Umsetzung der Forschungsergebnisse ist. Daher ist auf ein angemessenes Verhältnis zwischen industriellen und institutionellen Partnern zu achten. Dafür soll der Arbeitsaufwand in Personenjahren zwischen BMBF-geförderten Unternehmen und Forschungseinrichtungen/Hochschulen mindestens in einem Verhältnis von 2 zu 1 stehen. Die Federführung in den Verbundprojekten soll von der Industrie übernommen werden.
Der gesamte Arbeitsaufwand des Verbundprojekts soll mindestens 50 Personenjahre betragen, von denen die deutschen Partner mindestens 10 % beitragen. Darüber hinaus sollen die Arbeiten jedes deutschen Partners substanziell zum Projekt beitragen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
ECSEL-Vorhaben werden aus Finanzbeiträgen der Europäischen Union und gegebenenfalls der ECSEL-Teilnehmerstaaten sowie regionaler Zuwendungsgeber gefördert.
Quelle: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2897.html
Änderung der Bekanntmachung: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3400.html