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Bekanntmachung des BMVI: Bekanntmachung der Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien II



Förderziel und Zuwendungszweck

1.5 Das Förderprogramm soll insbesondere die Entwicklung innovativer Hafentechnologien fördern, die zur Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes beitragen.

1.6 Damit die Häfen ihre Schlüsselfunktion für die gesamte Volkswirtschaft im Kontext des stark anwachsenden Umschlagaufkommens weiterhin bewältigen können, soll das Förderprogramm IHATEC II dazu beitragen, den Güterumschlag, die Abfertigung von Passagieren in den Häfen und den Zu- und Ablaufverkehr zu optimieren sowie die Umschlagleistungen der Hafenterminals zu erhöhen, den Verkehrsfluss zu verbessern und Staus und Engpässe auf und zwischen den Hafenterminals und an den Hafenstandorten zu vermeiden.

1.7 Darüber hinaus soll das Förderprogramm helfen, die Logistikketten und die Vernetzung von Produktion und Logistik zu optimieren, Produktinnovationen und neue Hafentechnologien einzuführen und zu verbreiten, die digitale Infrastruktur zu verbessern, die stärkere Nutzung der IT in den Häfen und den Logistikketten voranzutreiben sowie die IT-Systeme und IT-Sicherheit weiterzuentwickeln.

1.8 Das Förderprogramm soll die Schaffung neuer Arbeitsplätze und den Erhalt bestehender Arbeitsplätze in den Kontexten neuer technologischer Entwicklungen unterstützen.

 

Förderfähige Vorhaben

Gefördert werden Projekte, die nachweislich durch Entwicklung oder Anpassung innovativer Technologien oder von innovativen Konzepten einem oder mehrerer der in Nummer 1.5 bis 1.8 genannten Zwecken dienen.

Im Rahmen des Förderprogramms IHATEC II sollen forschungs- und anwendungsorientierte Entwicklungs­projekte folgender Schwerpunkte gefördert werden:

  1. Technische Innovationen zur Optimierung des Güterumschlags und für die Abfertigung von Passagieren. Dieser Schwerpunkt betrifft technische und konzeptionelle Innovationen im Umschlagbereich, insbesondere mit dem Ziel der Optimierung des Güterumschlags und der Fahrgastdienste sowie der Entlastung der Flächenkapazitäten auf den Terminals [...]
  2. Optimierung der Lagerhaltung. Dieser Schwerpunkt zielt auf die technischen und konzeptionellen Innovationen für die bessere Nutzung der Lager- und Stellplatzkapazitäten und die Verringerung der Lagerzeiten der Güter [...]
  3. Innovative und informationstechnische Konzepte und Systeme zur Steuerung und Abwicklung der Waren- und Fahrgastströme im Hafen. Dieser Schwerpunkt dient der Entlastung der Hafeninfrastrukturen sowie der Optimierung des Warentransports und der Fahrgastabfertigung im Hafen und über die Transportkette und kann die ­Energieeffizienz des Warentransports verbessern [...]
  4. Informationstechnische horizontale Integration über Wertschöpfungsnetzwerke sowie vertikale Integration und vernetzte Produktionssysteme (Industrie 4.0). Ziel dieses Schwerpunkts ist die IT-basierte horizontale und vertikale Vernetzung, um Produktion und Transport von Gütern mittels Cyber-physischer Systeme zu optimieren, die als sogenannte eingebettete Systeme in Materialien, Gegenstände, Geräte und Maschinenteile eingebaut und über das Internet miteinander verbunden werden [...]
  5. Verbesserung der IT-Sicherheit. Der Schwerpunkt zielt auf die Erhöhung der IT-Sicherheit in den Häfen und Logistikketten und die Abwehr von Cyber-Angriffen auf die IT-Systeme [...]
  6. Automatisierungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion. Ziel dieses Schwerpunkts ist es, wirtschaftlich sinnvolle Automatisierungsprozesse zu unterstützen und mögliche physische und psychische Belastungen, die sich aus der zunehmenden Mensch-Technik-Interaktion ergeben, möglichst zu vermeiden oder jedenfalls zu verringern [...]
  7. Technische Innovationen zur Steigerung der Energieeffizienz im Hafen und Verringerung der Umweltbelastung. Dieser Schwerpunkt soll die Häfen bei der Entwicklung von innovativen Konzepten und Technologien unterstützen, die klimarelevanten Treibhausgasemissionen, die Schadstoffeinträge in das Wasser, Grundwasser und Luft verringern und/​oder vermeiden und/​oder Geräusch- und Lichtemissionen der Häfen verringern [...]

 

 

Art, Höhe und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer ­Anteilfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind die projektbezogenen Kosten der Forschungs- und Entwicklungs­arbeiten sowie grundsätzlich auch der für Koordinierungsaufgaben. [...] Bemessungsgrundlage für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie außeruniversitäre ­Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben [...], die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können (ausnahmsweise Vollfinanzierung). Es gelten die Bestimmungen und Förderhöchstgrenzen der AGVO. [...] Für die Projekte wird eine maximale Laufzeit von vier Jahren festgelegt.

 

Quelle: www.bundesanzeiger.de/pub/publication/oeQC3BcxchS4B5RXoU7?0