
Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Projekten zum Thema „Ausbau der nationalen Forschungsinfrastruktur im Bereich der Batteriematerialien und -technologien (ForBatt)“ im Rahmen des Dachkonzeptes „Forschungsfabrik Batterie“
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Bewertungsstichtag ist der 15. März 2021.
Gegenstand der Förderung
Das BMBF bietet mit dieser Richtlinie den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, mit Hilfe strategischer Investitionsprojekte zur Bereitstellung, Modernisierung und Anwendung von Forschungsgeräten und Forschungsanlagen inklusive Messtechnik, die eigene strategische Position zu stärken bzw. auszubauen und ihren Beitrag zum Transfer von innovativen Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft zu erhöhen bzw. zu verstetigen. Die Investitionen können aus mehreren Teilkomponenten bestehen, die allerdings im Sinne eines ganzheitlichen Anlagenkonzepts in einem sachlogischen Zusammenhang stehen müssen. Die Förderung soll konkret dazu dienen,
- durch Bereitstellung bzw. Einsatz dieser Forschungsgeräte und Forschungsanlagen inklusive Messtechnik das eigene Forschungsprofil zu erweitern und damit die Attraktivität für Kooperationen zu erhöhen,
- den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft, insbesondere zu KMU, zu erleichtern und
- die Aus- und Weiterbildung von wissenschaftlichen Nachwuchskräften zu unterstützen.
Mit der Stärkung der Forschungsbasis soll ein entscheidender Mehrwert und Qualitätsschub für den Wissens-, Technologie- und Innovationstransfer generiert werden. Baumaßnahmen oder aus Mitteln der Grundfinanzierung zu bestreitende Investitionen sind nicht Gegenstand dieser Förderung.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf in der Regel für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gewährt. [...]
Die Investitionssumme für geplante Forschungsgeräte und -anlagen inklusive Messtechnik sowie weiterer Kosten für die Inbetriebnahme und Nutzungsvoraussetzungen, soll pro beteiligtem Partner 300 000 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) nicht unterschreiten.
Quelle: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3373.html