
Bekanntmachung des BMBF: Förderung von wissenschaftlichen „Nachwuchsgruppen Globaler Wandel: Klima, Umwelt und Gesundheit“ im Rahmen der BMBF-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA)
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 2. August 2021 zunächst Projektskizzen in englischer Sprache vorzulegen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden wissenschaftliche Nachwuchsgruppen, welche die Zusammenhänge von Änderungen in Klima, Umwelt und Gesundheit erforschen und somit zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.
Mögliche Forschungsfragen beinhalten:
- Auswirkungen von Extremwetter wie z. B. Hitze-, Trocken- oder Starkregenperioden sowie Auswirkungen von langsamen Temperaturerhöhungen auf das Auftreten und/oder die Verbreitung von Krankheiten (z. B. übertragbare und nicht-übertragbare Erkrankungen wie klima- oder umweltbezogene Infektionskrankheiten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Hauterkrankungen) oder auch auf die mentale Gesundheit und Leistungsfähigkeit,
- Zusammenhänge zwischen Klimawandel und Umweltverschmutzung und deren Auswirkungen auf Erkrankungen (z. B. hitzebedingter Anstieg des bodennahen Ozons, Auswirkungen von Waldbränden),
- Effekte klimabezogener Veränderung der Flora und Fauna auf Erkrankungen der Bevölkerung (z. B. verlängerte Blütezeit allergieauslösender Pflanzen),
- Einfluss von und Synergie-Effekte durch verändertes Verhalten auf Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (z. B. im Hinblick auf die Ernährung oder die Bewegung),
- Forschung zu klima- und umweltbedingten Gesundheitsrisiken sowohl für Deutschland als auch in Zusammenarbeit mit anderen, besonders vulnerablen Ländern und Regionen (z. B. Zusammenarbeit mit am wenigsten entwickelten Ländern – least developed countries, LDCs).
Darüber hinaus können weitere Forschungsfragen aufgegriffen werden, die für die Adressierung des Themenkomplexes notwendig sind. Wünschenswert ist die auf der Forschung aufbauende Formulierung geeigneter Vorsorgestrategien und Anpassungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit, im Sinne erster Handlungs- und Lösungsansätze für die gewählte Fragestellung.
Im Rahmen dieser Fördermaßnahme sollen bereits existierende, valide Datensammlungen in den Bereichen Klima, Umwelt und Gesundheit möglichst in das Forschungsdesign einbezogen und genutzt werden. Die Erhebung weiterer, notwendiger zusätzlicher Daten für die Erreichung des Forschungsziels ist möglich. [...]
Diese Fördermaßnahme adressiert den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen bereits Erfahrungen in der Forschung und gegebenenfalls auch in der Lehre gesammelt haben. Eine begrenzte Anzahl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erhält die Möglichkeit, eine eigenständige wissenschaftliche Nachwuchsgruppe einzurichten, die an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung angebunden ist. Diese Einrichtungen übernehmen die Arbeitgeberfunktion und stellen die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Die Nachwuchswissenschaftlerin bzw. der Nachwuchswissenschaftler übernehmen die fachliche Leitung der Nachwuchsgruppe, die Ausarbeitung des Forschungsplans, die Aufstellung des Finanzierungsplans, die Durchführung des Forschungsvorhabens und die Ergebnisverwertung.
Insgesamt werden mehrere wissenschaftlich arbeitende Gruppen mit je bis zu 3,5 Stellen für Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler (inklusive Leitung) gefördert. [...]
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Förderanträge sind von der zukünftigen Leiterin/dem Leiter einer Nachwuchsgruppe vorzubereiten und durch die Verwaltung einer Hochschule oder eines außeruniversitären Forschungsinstituts vorzulegen. Die Hochschule/Forschungseinrichtung verpflichtet sich, den bei ihr angestellten Mitgliedern einer Nachwuchsgruppe die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die durch Projektmittel geförderten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sollen bei der Skizzeneinreichung nicht älter als 35 Jahre sein (Stichtag ist der 1. August 2021); Überschreitungen der Altersgrenze sind aber in begründeten Ausnahmefällen möglich (z. B. Kinderbetreuung, zweiter Bildungsweg, Zivil- oder Wehrdienstzeiten, ein freiwilliges soziales Jahr, mehrere Studienabschlüsse, Berufstätigkeit außerhalb des Forschungssektors). Die Leiterin/der Leiter der Nachwuchsgruppe muss promoviert sein. Der Abschluss der Promotion soll in der Regel nicht länger als sechs Jahre zurückliegen. Kindererziehungszeiten sind von der 6-Jahres-Frist ausgenommen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren gewährt.