
Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:
- Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
- Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ
Anwendungen im Bereich der industriellen Produktion sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
2.1 Einzelvorhaben – bestehende Forschungsteams fördern (Modul 1)
Gefördert werden in Modul 1 Innovationen der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Form von Einzelvorhaben. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung.
2.2 Thematische Einzel- und Verbundvorhaben (Modul 2)
Gegenstand der Förderung in Modul 2 sind risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben.
Folgende Vorhaben sind förderfähig:
- „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/-Forschungseinrichtung und ihrem jungen Start-up,
- Einzelvorhaben eines Start-ups sowie
- Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren Start-ups, anderen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen (siehe Nummer 3).
Das Vorhaben soll durch ein Start-up initiiert werden. Ein signifikanter Anteil der Arbeiten im Vorhaben soll durch die beteiligten Start-ups geleistet werden, sodass ihnen ein entsprechend hoher Anteil der Förderung zugutekommt und entsprechend der Nutzen und die Verwertung ihrer Vorhabenergebnisse bei den Start-ups liegen.
Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate. Bei Verbundprojekten ist der Koordinator von den Partnern zu benennen. [...]
Zuwendung Modul 1
Gefördert werden Projektideen bereits bestehender Forschungsgruppen mit hohem FuE-Anteil, um den Reifegrad der erreichten Forschungsinhalte und deren Verwertungspotenziale zu erhöhen. Zuwendungsfähig sind Mittel für die Durchführung der FuE-Projekte (Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind).
Zuwendung Modul 2
Gefördert wird die technische Umsetzung und Realisierung von Projektideen. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Zuwendungsfähig sind Mittel für die Durchführung der FuE-Projekte (Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind), sowie unternehmerische Weiterqualifizierung und Coaching von Start-ups (bis maximal 10 000 Euro).
Förderhöchstsumme für Start-ups pro Projekt sind 400 000 Euro bei einer dreijährigen Laufzeit.