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Förderaufruf des BMBF: Kooperation Grüner Wasserstoff mit EUREKA-Ländern

Die Antragsfrist für den internationalen Verbundantrag ist der 5. November 2021.


Rahmenbekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema Grüner Wasserstoff

Förderaufruf „Europäische Transportinfrastrukturen für Grünen Wasserstoff“ (Modul F der Rahmenbekanntmachung) Kooperation mit Belgien (Flandern), Finnland, Irland, Kanada, den Niederlanden, Portugal, Spanien

 

Das Bundesforschungsministerium fördert Technologiekooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zum Thema Grüner Wasserstoff mit Partnern aus EUREKA-Ländern.

Förderaufruf: Kooperation Grüner Wasserstoff mit EUREKA-Ländern

Wasserstofftechnologien bieten ein erhebliches industriepolitisches Potential und sind zugleich von zentraler Bedeutung bei der Erreichung der deutschen sowie europäischen Klimaschutzziele. Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Nationalen Wasserstoffstrategie, der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung sowie im Kontext des Förderprogramms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ unter der Rahmenbekanntmachung zur Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema Grüner Wasserstoff. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, in diesem Sinne eine langfristig wirksame, mit den Zielen der Nationalen Wasserstoffstrategie passfähige Vernetzung der deutschen Forschungslandschaft bei Forschung zu Wasserstofftechnologien mit potentiellen EUREKA-Partnern im europäischen Ausland zu ermöglichen und zu befördern.

Der Aufruf flankiert die Initiative Forschung und Innovation für Grünen Wasserstoff im Europäischen Forschungsraum, insbesondere den von teilnehmenden Ländern vorangetriebenen Prozess für eine Strategische Forschungs- und Innovationsagenda. Hierin identifizieren Stakeholder aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft prioritäre Forschungsthemen und Kooperationspartner. Gegenstand des Aufrufs ist eines der Schwerpunktthemen: Europäische Transportinfrastrukturen für Grünen Wasserstoff. Es sind vorrangig Kooperationen mit Ländern vorgesehen, die für die europäischen Verteilernetzwerke eine wichtige Rolle spielen.

EUREKA ist eine politische Initiative für grenzüberschreitende europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet technologischer Forschung und Entwicklung für zivile Zwecke. Dank EUREKA erhöht sich langfristig die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen auf europäischen und globalen Märkten.

Marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Themenschwerpunkte:

Gefördert werden gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte (keine Einzelprojekte), die in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus einem oder mehreren der folgenden EUREKA-Länder

                Belgien (Flandern), Finnland, Irland, Kanada, Niederlande, Portugal, Spanien

eines (oder mehrere) der nachfolgenden Themen adressieren:

  • Können bestehende (Gas-)Infrastrukturen zum Transport von (grünem) Wasserstoff genutzt werden (hier bestehen unterschiedliche Ansätze zwischen europäischen Ländern – bestehende Infrastruktur vs. Alternativen; Materialien, Beschaffenheit von Leitungen)?
  • Welche Voraussetzungen müssen ggf. für die Nutzung bestehender Gasnetze zum Transport von Wasserstoff geschaffen werden (Sicherheit, Materialbeständigkeit, etc.)?
  • Wie können höhere Wirkungsgrade durch effizienten Transport und Speicherung erzielt werden?
  • Wie muss die Infrastruktur beschaffen sein, um effiziente Nutzung zu gewährleisten (verschiedene Nutzungsmodelle sind zu berücksichtigen)?
  • Wie können Lösungen für eine intelligente Netzsteuerung (KI/Digitalisierung) und integrierte Netzplanung (Strom, Gas, Wärme) aussehen?
     

Bei der Bearbeitung dieser Forschungsfragen ist darzustellen, welchen Beitrag die beantragten Projekte bei übergeordneten Themen leisten wie z.B.:

  • (vergleichende) Potentialanalysen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu verschiedenen Wasserstofftransportoptionen (direkter Transport vs. LOHC vs. Ammoniak vs. Synth. Gas, Methanol …)
  • Kopplung von Gas- und Stromnetzen zu einem flexiblen und integrierten europ. „Supergrid“, z.B. Gasnetz oder HGÜ auf der Langstrecke
  • Integrierte Netzplanung für Strom- und Gasnetze u.a. auf Basis digitaler Zwillinge, regionaler Bedarfs- und Produktionsprognosen, etc.
  • Analyse möglicher Importrouten für Wasserstoff aus Übersee für vorausschauende Netzplanung
  • Optionen für internationale Zertifizierungsmodelle für Wasserstoff und dessen Derivate
  • Sozioökonomische Fragestellungen, Regulierungsrahmen, Marktmodelle, Akzeptanz, insb.: Gestaltung des Übergangs von einem Erdgas- zu einem integrierten Energienetz für Europa;
    auch die vollständige Substituierung von fossilen Brennstoffen durch grünen Wasserstoff in verschiedenen Anwendungsfeldern und der gesamten Wertschöpfungskette

    Zusätzlich können auch weitere Themen eingebracht werden wie bspw.:
  • Schnittstelle zwischen Pilotanlagen zur Lagerung von grünem Wasserstoff und dem Transportnetz
  • Neue Systeme und Ausrüstung für die Überwachung von Wasserstoffverteilungsnetzen und die dazugehörigen Fertigungsprozesse (einschließlich neuer Materialien und Sensoren)
  • Verbesserungen der Infrastruktur für die Produktion, die Nutzung und den weiteren Ausbau von Wasserstoff (Planung, Simulation, Konstruktion, Logistik).
  • Pilothafte Demonstration neuer Prozesse (bis TRL 6) zum Einsatz von grünem Wasserstoff in der Industrie (bspw. Zement, Chemie, Schifffahrt)

Förderfähig sind deutsche Antragstellerinnen und Antragsteller in Verbundvorhaben mit mindestens einem oder mehreren internationalen Kooperationspartner(n). Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen, Erkenntnisse und in Deutschland verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen. Die Projekte müssen einen erkennbaren Beitrag zum Aufbau einer europäischen Wasserstoffwirtschaft leisten sowie die Implementierung der Forschungsergebnisse in Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Am Ende des Vorhabens soll der Technologiereifegrad TRL 4 bis 6 (https://www.nks-eic-accelerator.de/teilnahme-trl.php) erreicht werden. Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben sind vorrangig in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz zu verwerten.

Höhe und Dauer möglicher Zuwendungen

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung im Rahmen der Projektförderung. Zielgruppen sind deutsche Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Die Beteiligung von mindestens einem KMU aus Deutschland ist hierbei verpflichtend. Die Fördersumme pro deutschem Verbundprojekt beträgt max. 1 Mio. €, mind. 40% der Förderung des deutschen Verbundes muss dabei auf die beteiligten KMU entfallen. Die Obergrenze für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen liegt bei jeweils 300.000 € Förderung, für Unternehmen bei 450.000 €. Die Laufzeit beträgt bis zu 36 Monate.

Antragsteller können folgende Mittel beantragen:

  1. Mittel für projektbedingt notwendiges Personal
  2. Vorhabenbezogene Sachmittel (s. Richtlinien für Antragsteller). Es können auch Mittel für Aufträge an Dritte beantragt werden.
  3. Reisen und Aufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Fachexpertinnen und Fachexperten von deutscher und ausländischer Seite
  4. Kosten/ Ausgaben für Workshops

 Verfahren

Das Verfahren ist zweistufig: Durch den Verbundkoordinator werden Anträge in englischer Sprache beim über ein elektronisches Antragsportal des EUREKA Sekretariats (ESE) in Brüssel eingereicht. Der Antrag enthält u. a. die inhaltliche Beschreibung des Projekts und wird zur Begutachtung und zur Entscheidung über die Förderung herangezogen. Darzustellen sind insbesondere der Mehrwert durch die Kooperation, die Qualität des Projektmanagements und des Konsortiums, der Innovationsgrad und die technischen Risiken sowie die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten des Vorhabens. Details sind unter https://www.eurekanetwork.org/open-calls/greenhydrogen-2021 verfügbar. Antragsfrist für den internationalen Verbundantrag ist der 5. November 2021 (keine Ausschlussfrist). In der zweiten Verfahrensstufe werden die deutschen Projektpartner der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache über „easy-Online“ vorzulegen unter Beachtung folgender Hinweise, siehe unter https://www.eurekanetwork.org/open-calls/greenhydrogen-2021.

 Ansprechpartner ist der DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, bitte nehmen Sie dort vor Antragseinreichung Kontakt mit dem EUREKA-Büro auf unter:

Telefon: +49 228/38 21-1352 bzw. -1380

Telefax: +49 228/38 21-1444

E-Mail: eureka@dlr.de

Weitere Informationen finden Sie unter

https://www.bmbf.de/wasserstoff-international

Hinweis:

Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Zuwendungen für bilaterale Projekte zum Thema Grüner Wasserstoff vom 29. März 2021. Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen unverändert Anwendung.

 

Quelle