Wirtschaft

Humboldt-Universität zu Berlin | Wirtschaft | WTT-Plattform: Förderungen, Kooperationsanfragen und Veranstaltungen | Bekanntmachung des BMBF: Richtlinien zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien" im Rahmen des Programms "Photonik Forschung Deutschland"

Bekanntmachung des BMBF: Richtlinien zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien" im Rahmen des Programms "Photonik Forschung Deutschland"

Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.


Gegenstand der Förderung:

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben, die technologieüber-greifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich der Photonik oder der Quantentechnologien zuzuordnen sowie für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.
Gefördert werden themenübergreifend FuE-Vorhaben im Bereich Photonik und Quantentechnologien. Dabei werden beispielhaft folgende Themen bzw. Fragestellungen mit einbezogen:
• Photonik in der Produktion,
• optische Messtechnik und Sensorik,
• optische Komponenten und Systeme,
• Beleuchtungs- und Displaytechnologie,
• organische Elektronik,
• Photonik in Medizintechnik und Lebenswissenschaften,
• Photonik für die Kommunikation,
• Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien,
• Quantentechnologien für Sensorik und Bildgebung,
• Quantentechnologien für Simulation und Computing,
• Quantentechnologien für Kommunikation.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung:

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten3 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Bei Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100 000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Es wird erwartet, dass mindestens die Hälfte der beantragten Fördermittel (inkl. gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU und Projektpauschalen für Hochschulen) den beteiligten KMUs zugutekommt.
Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten muss die AGVO berücksichtigt werden (siehe Anlage).
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen.
Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.