Wirtschaft

Humboldt-Universität zu Berlin | Wirtschaft | WTT-Plattform: Förderungen, Kooperationsanfragen und Veranstaltungen | Bekanntmachung des BMVI: Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“

Bekanntmachung des BMVI: Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“

Frist zur Einreichung von Projektskizzen 1. Förderaufruf: 26. April 2019


Gegenstand der Förderung

Die Förderrichtlinie adressiert das automatisierte Fahren in höheren Automatisierungsstufen bis hin zum autonomen (fahrerlosen) Fahren sowie die Vernetzung im Straßenverkehr einschließlich der Betrachtung der Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern in komplexen Anwendungsfällen, auch unter Nutzung von Methoden der Künstlicher Intelligenz (KI).

Im Mittelpunkt der Förderung stehen Maßnahmen, die hierdurch langfristig zur Steigerung der Verkehrssicherheit sowie zu einer effizienten und emissionsreduzierenden Mobilität sowie gesellschaftlicher Teilhabe beitragen. Schwerpunkt der Förderung ist daher neben der Entwicklung von Lösungen in den genannten Bereichen die Analyse von potenziellen Wirkungen der Digitalisierung einschließlich Automatisierung und Vernetzung auf die Gesellschaft in den Bereichen Sicherheit, Umwelt und Verkehr.

 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind zum einen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Deutschland.

Darüber hinaus sind Gebietskörperschaften und Forschungseinrichtungen (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) antragsberechtigt.

 

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Finanzierungsart

Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag, entsprechend der anerkannten Kosten bzw. Ausgaben, begrenzt.

Finanzierungsform

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Zuwendungsfähige Ausgaben bzw. Kosten

Für die Erstellung von wissenschaftlichen Studien sind die zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben auf 200 000 Euro (maximaler Förderanteil 100 000 Euro) begrenzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

 

Ausführliche Informationen finden Sie in der Bekanntmachung des BMVI.

 

Erster Förderaufruf

Für die geförderten Projekte wird eine Laufzeit bis maximal 31. Dezember 2021 festgelegt.

Höhe des insgesamt zu bescheidenden Budgets

Für Förderungen gemäß diesem Förderaufruf stehen 53 Millionen Euro zur Verfügung.

Hier geht es zum ersten Förderaufruf.