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Bekanntmachung des BMWi: Förderrahmen „Entwicklung digitaler Technologien“ 2019 bis 2022



Gegenstand der Förderung

Dem Förderrahmen liegen die drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ zu Grunde. Deese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für die angestrebten Vorhaben. Ausgangspunkt der Vorhaben sollen Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung sein, d. h. Technologien, die bereits wissenschaftlich untersucht sind. Im Rahmen dieses Programms geht es darum, das wirtschaftliche Potenzial solcher neuen, digitalen Technologien zu erschließen und Wege für eine wirtschaftliche Verwertung in Deutschland oder demEuropäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu eröffnen.

Zum Aufzeigen des wirtschaftlichen Nutzens digitaler Technologien sind digitale Anwendungen solcher Technologien in relevanten Bereichen der Wirtschaft zu erproben. Beispielsweise können Verfahren zur 3D-Visualisierung im produzierenden Gewerbe zur automatisierten Qualitätskontrolle, in der Medizin bei Operationen oder beim autonomen Fahren zur Umgebungserfassung eingesetzt werden.

Begleitforschung:

Vom BMWi werden im Kontext der inden Projekten adressierten Technologien, Anwendungen und Ökosysteme themenspezifische Begleitforschungsmaßnahmen gesondert beauftragt. Die Aufgaben begleitender Forschungsmaßnahmen beziehen sich insbesondere auf:

  1. Beobachtung der internationalen Entwicklung und Trends in den adressierten Themenfeldern (Benchmarking, Vorausschau).
  2. Wissenschaftliche Unterstützung der Fördervorhaben in technologischer und ökonomischer Hinsicht (u. a. Verwertung, Geschäftsmodellentwicklung). Unterstützung der Projekte in der Kommunikation und Außendarstellung.
  3. Erzielung von Synergieeffekten durch die Vernetzung geförderter FuE-Projekte untereinan der sowie mit weiteren Vorhaben auf nationaler, europäischer und auch internationaler Ebene, soweit dies dem Projektfortschritt dient und Verwertungsperspektiven erhöht.
  4. Vergleichende Analyse und Bewertung der Projektinnovation.
  5. Identifikation von projektübergreifenden Querschnittsfragen (u. a. rechtliche Rahmenbedingungen, Datenschutz und Datensicherheit, Normen und Standards, Geschäftsmodelle) und deren wissenschaft liche Aufbereitung im Kontext der geförderten Vorhaben. Dazu kann auch die Initiierung von Kooperationen mit externen Partnern (u. a. Standardisierungsorganisationen) gehören.
  6. Analyse des Beitrags und der Wirkung geförderter Projekte und des zugehörigen Programmteils (entsprechend Förderaufruf) in Bezug auf Fortschritte der digitalen Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft.
  7. Unterstützung und Organisation des Wissenstransfers: Ziel ist es, verallgemeinerungsfähige Ergebnisse und Erkenntnisse aus den geförderten Vorhaben sowie eigene wissenschaftliche Ergebnisse und Erkenntnisse der Begleitforschung – wie etwa abgeleitete Handlungsempfehlungen – zielgruppengerecht aufzubereiten und unter Nutzung geeigneter Kanäle – wie beispielsweise bestehender Kompetenznetzwerke – zu verbreiten.
  8. Mitwirkung an der öffentlichkeitswirksamen Darstellung des Gesamtprogramms einschließlich zielgruppengerechte Aufbereitung von Inhalten, Beiträge zur Politikberatung, Mitwirkung in Fachgremien.
  9. Mitwirkung bei der begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle.

 

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit FuE-Interesse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland sein.

 

Art und Höhe der Zuwendung

Bei der Projektförderung handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das BMWi aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Forschungseinrichtungen im Sinne von Nummer 1.3 Randnummer 15 Buchstabe ee des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung und Entwicklung und Innovation (FuEuI-UR), die die Voraussetzungen von Nummer 2.1.1 in Verbindung mit Nummer 2.2 FuEuI-UR erfüllen, können im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit bis zu100 Prozent gefördert werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung ist erwünscht. Diese muss bei Institutionen, die auf Kostenbasis gefördert werden, mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Vorhabenkosten betragen.

 

Je nach Themensetzung werden nachstehende Förderinstrumente in den jeweiligen Förderaufrufen genutzt. Sie unterscheiden sich in Laufzeit, Verbundstruktur und Fördervolumen. Neben den klassischen „FuE-Leuchtturmprojekten“ können auch Vorschläge für „Plattformprojekte“ sowie „konzeptionelle Vorprojekte“ eingereicht werden.

  • FuE-Leuchtturmprojekte: Gefördert werden Verbundprojekte von Wirtschaft und Wissenschaft mit einem Förderbudget von 1 bis 10 Millionen Euro (Orientierungsgröße) und einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Das Konsortium besteht aus mindestens drei bis in der Regel sieben geförderten Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaftsowie gegebenen falls weiteren, nicht geförderten assoziierten Partnern (z. B. Multiplikatoren).
  • Plattformprojekte: Gefördert werden Kooperationsverbündevon leistungsstarken, thematisch fokussierten Partnern in großvolumigen Fördervorhaben (Orientierungsgröße Förderbudget: 10 bis 15 Millionen Euro). Antragsberechtigt sind Verbünde von mindestens zehn Kompetenzträgern in dem adressierten Anwendungsbereich, ergänzt um ein Netzwerkmanagement, das ein breites Austausch-Netzwerk sich erstellt. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu fünf Jahre, die sich gegebenenfalls in mehrere Phasen mit Abbruchmeilenst einen gliedert.
  • Konzeptionelle Vorprojekte: gefördert werden kleinvolumige Verbundvorhaben (Fördervolumen in der Regel weniger als 1 Millionen Euro) von Konsortien mit zwei bis drei Partnern und einer Projektlaufzeit von bis zu 12 Monaten. Hierbei handelt es sich in der Regel um Forschungs- und gegebenenfalls Entwicklungsarbeiten, die der Vorbereitung von Plattformprojekten dienen oder wichtige Grundlagen für eine strategische Initiative schaffen sollen.

 

Vollständige Informationen finden Sie in der Bekanntmachung des BMWi.