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Humboldt-Universität zu Berlin | Wirtschaft | WTT-Plattform: Förderungen, Kooperationsanfragen und Veranstaltungen | Bekanntmachung des BMBF: Richtlinie zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)"

Bekanntmachung des BMBF: Richtlinie zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)"

UPDATE - Änderung der Bekanntmachung! | Bewerbungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.


Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. […]

Gefördert werden risikoreiche industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben. Die FuE-Vorhaben sollen materialwissenschaftliche Fragestellungen mit hohem Anwendungspotenzial bearbeiten, die die Positionierung der beteiligten KMU am Markt unterstützten. Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisnahe Lösungen gefunden bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis aufgezeigt werden. Entscheidend für die Zielvorstellung des jeweiligen Projektes ist eine für die erfolgreiche Markterschließung geeignete Vorgehensweise. Im Rahmen der vorzulegenden Verwertungspläne sollen die Antragsteller ihre Konzepte für die Markterschließung darlegen. Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen in folgenden Themenfeldern ausgerichtet sind:

  1. Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
    (beispielsweise funktionale Beschichtungen, neue Wirk- und Hilfsstoffe, Verkapselung- und zielgerichteter Wirkstofftransport; verbesserte bzw. bioaktive Implantate, Marker- und Tracermaterialien; antimikrobielle und selbst­reinigende Materialien; Filtermaterialien)
  2. Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur
    (beispielsweise langlebige, recyclingfähige Baustoffe; funktionale Füllstoffe, Kleb- und Dichtstoffe; Wärmedämmung und Verglasung; schaltbare Fassaden; Wärmespeichermaterialien, sensorische Materialien; Zuschlagstoffe und Additive, Werkstoffe für den Leichtbau; Entwicklung selbstreparierender oder selbstreinigender Werkstoffe)
  3. Materialien für Information und Kommunikation
    (beispielsweise Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik; Materialien für die Aufbau- und Verbindungstechnik; plasmonische Materialien, strukturierte Materialien; Nanomaterialien und -systeme)
  4. Materialien für die Energietechnik
    (beispielsweise langlebige, korrosionsfeste und temperaturbeständigere Materialien; Materialien mit extremer Zyklenbeständigkeit; Hybridkonzepte; neue Batterie-Systeme auf der Basis von Metall-Luft oder Lithium-Schwefel Systemen; thermochemische und Latentwärme-Speicher; nanoskalige Carbon-Werkstoffe für Wasserstoffspeicher)
  5. Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
    (beispielsweise Erhöhung der Materialeffizienz; Entwicklung von Substituten; Nutzung von Sekundärrohstoffen und Prozessabfällen; Materialien für die additive Fertigung; Entwicklung gradierter und hybrider Werkstoffsysteme; Entwicklung selbstreparierender oder selbstreinigender Werkstoffe; Entwicklung und Optimierung von Leichtbauwerkstoffen; Entwicklung von Filter- und Membranmaterialien für die Luft- und Wasserreinigung; Katalysatoren und Adsorbentien für die Boden- und Grundwassersanierung; Katalysatoren zur Umwandlung von Lichtenergie in chemische Energie)
  6. Materialien für Mobilität und Transport
    (beispielsweise neue Materialien für effiziente Antriebstechnologien; Entwicklung und Recycling von Hybrid- und Faserverbundwerkstoffen; Fügetechnologien für Multimaterialsysteme; Werkstoffsysteme zur Rückgewinnung von Energie; bessere und neue Speicher für regenerative Energieträger)

 

Die aufgelisteten Materialentwicklungen sind beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Es können auch Projekte zu nicht explizit genannten Materialentwicklungen gefördert werden, solange die Lösungsansätze einen signifikanten Beitrag zu den genannten Anwendungsfeldern leisten. Der technologische Fokus der Projekte muss dabei grundsätzlich im Bereich der Materialentwicklung liegen. Dies schließt auch Materialentwicklungen im Bereich der Nanotechnologie mit ein. Da Fertigungsprozesse und -techniken im Rahmen der Materialentwicklung eine zunehmende Rolle spielen, können diese Aspekte ergänzend, das heißt in Verbindung mit einen Materialentwicklungsthema, berücksichtigt werden. Dies beinhaltet auch Arbeiten hinsichtlich Simulation und Modellierung, sowie Mess- und Prüftechnik. Des Weiteren können auch Fragen der Normierung und Standardisierung, die Relevanz für die Herstellung neuer Materialien bzw. Produktideen besitzen, mit einbezogen werden.

Gesamtziel der Vorhaben sind neue Materialien bzw. Materialien mit erheblich verbesserten Eigenschaften, welche beispielsweise durch Funktionalisierung bzw. Strukturierung erreicht werden können. Es können alle Prozesse zur Herstellung bzw. Synthese, der Ver- und Bearbeitung von Materialien mit erheblich verbesserten Eigenschaften und hohem Anwendungsbezug betrachtet werden. Die sich anschließende Produktentwicklung soll perspektivisch aufgezeigt werden, ohne jedoch Teil der Förderung zu sein. Es werden nur Vorhaben gefördert, die über eine ausreichende Innovationshöhe verfügen, bzw. die den Stand der Technik signifikant übertreffen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Themen aus den Bereichen Nahrungs-, Futter- und Genussmittel sowie Kosmetika.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Zur Änderung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2018 gelangen Sie hier.