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Weitere Konsequenz: Humboldt-Universität kündigt beschuldigtem Mitarbeiter

Mitteilung der Universitätsleitung

Liebe Mitarbeitende, liebe Studierende,  

die Humboldt-Universität verurteilt Machtmissbrauch und sexualisierte Übergriffe und geht gegen derartiges Fehlverhalten konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor. Einem wissenschaftlichen Mitarbeiter, der zunächst freigestellt wurde, haben wir als Universitätsleitung daher gekündigt.

Nach den zuletzt bekannt gewordenen Vorfällen von verbal sexualisierten Übergriffen haben wir gemeinsam mit der zuständigen Institutsleitung zunächst alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur umfassenden Aufklärung der Sachverhalte und zum Schutz der Betroffenen genutzt. Anfang August wurde der Mitarbeiter bis auf Weiteres von seinen Aufgaben freigestellt (siehe Mitteilung vom 3. August 2023).

Seither wurden die internen Ermittlungen intensiv weitergeführt. Wir als Universitätsleitung sind davon überzeugt, dass die weitere Beschäftigung des Mitarbeiters den Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden der Humboldt-Universität nicht mehr zuzumuten ist. Nach Prüfung aller arbeits- und personalrechtlichen Möglichkeiten haben wir dem Mitarbeiter nun zum 18. August 2023 außerordentlich gekündigt. Am 30. August 2023 ist der HU die Klage des betreffenden Mitarbeiters gegen seine außerordentliche Entlassung zugestellt worden.

Die aktuelle Universitätsleitung setzt mit dieser Kündigung ein klares Signal dafür, dass ein respektvolles Miteinander die Grundlage von Lehre und Forschung an der Humboldt-Universität ist. Vorwürfen von Machtmissbrauch und sexualisierten Übergriffen gehen wir konsequent nach. Dabei stützen wir uns auf die Dienstvereinbarung der HU für ein respektvolles Miteinander, die seit 2014 in Kraft ist.

Diese schützt Hochschulangehörige und Gäste vor sexualisierter Gewalt und Diskriminierung, und sie regelt die Rechte der Opfer sowie Verfahren und Maßnahmen in Konfliktfällen. Betroffene können Beratung und Moderation in Anspruch nehmen. Maßnahmen können von einer schriftliche Abmahnung bis zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens, oder – wie in diesem Fall – bis zur außerordentlichen Kündigung reichen. An dieser Richtlinie muss die Universität ihr Handeln messen. 

Die Humboldt-Universität ist auf die Information durch Betroffene angewiesen. Daher bitten wir auch weiterhin alle Betroffenen, sich an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, direkt an die Hochschulleitung oder an die Studierendenvertretungen zu wenden, wenn es noch weitere, bisher unbekannte Fälle von Fehlverhalten geben sollte. Nur so ist es möglich, zeitnah Ermittlungen zu konkreten Vorfällen einzuleiten und gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. 

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten beraten Personen, die von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der HU betroffen sind, umfassend und begleiten Beschwerdeverfahren vertraulich. Dabei respektieren sie jederzeit den Wunsch von Beschwerdeführenden nach Vermittlung und Moderation, genauso wie nach Anonymität oder nach der Einleitung rechtlicher Verfahren.

So kontaktieren Sie das Büro der Zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten:

Tel.: 030 2093 12830
frauenbeauftragte@hu-berlin.de

Liste der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der HU

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Julia von Blumenthal
Präsidentin der Humboldt-Universität

Niels Helle-Meyer
Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik

Prof. Dr. Niels Pinkwart
Vizepräsident für Lehre und Studium

Prof. Dr. Christoph Schneider
Vizepräsident für Forschung