Stabsstelle Qualitätsmanagement

Ranking-Policy

Ranking-Policy des Präsidiums der Humboldt-Universität

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Die Ranking-Policy des Präsidiums der Humboldt-Universität adressiert folgende Themen:

  • Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Ranking
  • Zuständigkeit für die Entscheidung zur Teilnahme an Rankings, bei denen es um die Fachebene geht
  • Nutzungszwecke von Rankingergebnissen
  • Zuständigkeit für die Kommunikation von Rankingergebnissen
  • Zuständigkeit für die Gesamtkoordination des Umgangs mit Rankings

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Ranking

Grundsätzlich gibt es drei Kategorien von Rankings im Hinblick auf unterschiedliche Rollen der Hochschule:

  1. Rankings ohne Mitwirkung oder Zustimmung der Hochschule (Bsp. DFG-Förderatlas)
  2. Rankings mit Mitwirkung der Hochschule, bei denen ein Nicht-Mitwirken aber nicht zum Ausschluss der Hochschule aus dem Ranking führt (Bsp. THE oder QS World Ranking)
  3. Rankings mit Zustimmung und Mitwirkung der Hochschule (Bsp. CHE Hochschulranking, U-Multirank, WR-Forschungsrating)

Die Frage nach den Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Ranking kann nur bei der dritten Kategorie von Rankings Anwendung finden. In Bezug auf die zweite Kategorie und die Frage eines angemessenen Umgangs in puncto Bereitstellung von Daten ist die HU bei ihren Datenzulieferungen um eine hohe Datenqualität sowie zugleich um die Nutzung des Ermessensspielraums bei den zugrunde liegenden Datenkategorien zugunsten der HU bemüht.

Im Hinblick auf die dritte Kategorie von Rankings begrüßt das Präsidium insbesondere Initiativen, die auf die Entwicklung, Erprobung und Etablierung wissenschafts­angemessener Verfahren von Leistungsvergleichen zielen (wie beispielsweise das Forschungsrating des WR oder das U-Multirank der EU). Das Präsidium spricht sich dafür aus, entsprechende Initiativen in der Regel durch Teilnahme zu unterstützen. Für die aktive Unterstützung bzw. Teilnahme der HU sollten bei einem Ranking folgende methodische Mindeststandards gewährleistet sein:

  • Eine Beschreibung des Verfahrens zur Berechnung der Rangplätze bzw. zur Vergabe der Rating-Bewertungen ist einsehbar. Ein Methodenbericht gibt Auskunft über Erhebungszeitpunkte, Definitionen von erhobenen Indikatoren, abgefragte Datenbanken, durchgeführte Datenbereinigungen sowie über die Berechnung der Rangplätze, Gruppeneinteilungen sowie das Verfahren zur Vergabe von Bewertungen.
  • Stichprobenziehungen im Rahmen von Datenerhebungen (z.B. Reputations­umfragen) halten sich an übliche Standards. Für Stichprobenziehungen finden sich Angaben zur Grundgesamtheit, zum Erhebungsdesign sowie zum Non-Response. Bei geringem Rücklauf bzw. hohem Non-Response findet der Ranking-Betreiber gemeinsam mit den Hochschulen Lösungen, wie durch Verbesserungen im Fragebogen, Befragungsmanagement, Erhebungsdesign oder durch nachträgliche Anpassungen in den erhobenen Daten (Gewichtung von Daten, Imputation fehlender Daten) Verzerrungen zukünftig vermieden werden können.
  • Das Ranking bildet eine Mindestanzahl an Hochschulen oder Fachbereichen bzw. Studiengängen ab. Es gibt Auskunft darüber, wie viele Hochschulen im nationalen oder internationalen Kontext einbezogen werden, auch hinsichtlich ihrer Fachbereiche, Studiengänge oder sonstiger relevanter Einheiten.
  • Das Ranking ist mehrdimensional, d.h. für eine Hochschule wird nicht nur ein einziger Rangplatz bzw. eine einzige Gruppenzugehörigkeit oder eine einzige Gesamtbewertung vergeben, sondern es werden verschiedene Rangplätze, Gruppenzugehörigkeiten bzw. Bewertungen auf unterschiedlichen Indikatoren ermittelt. Die Verdichtung von Daten und Indikatoren zu einem Gesamtwert ist nicht vordergründiges Anliegen des Rankings.
  • Die zu Grunde gelegten Daten und Indikatoren stehen in Beziehung zu Aspekten der Hochschulqualität.
  • Die Veröffentlichung des Rankings weist nicht nur Rangplätze, Gruppenzugehörigkeiten (Spitzengruppe, Mittelgruppe etc.) oder Bewertungen (forschungsstark etc.) aus, sondern nach Möglichkeit auch die entsprechenden Zahlenwerte auf den zugrunde gelegten Indikatoren.

Eine weitere Voraussetzung zur Teilnahme ist, dass der jeweils mit einer Teilnahme verbundene Aufwand in einem sinnvollen Verhältnis zum erwartbaren Nutzen steht.  Etwaige Nachteile für die Universität, die aus einer Nicht-Teilnahme resultieren, werden reflektiert und die entsprechenden personellen Ressourcen an der HU für die Aufbereitung der von der Universität geforderten Daten und Informationen sind vorhanden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bei der Entscheidung zur Teilnahme an einem Ranking verschiedene Aspekte miteinander abgewogen werden müssen: (a) die Einhaltung der methodischen Mindeststandards, (b) die Reflektion potentieller Nachteile für die Universität, die aus einer Nicht-Teilnahme ggf. resultieren, (c) die personellen Ressourcen für die Bereitstellung erforderlicher Daten und Informationen.

 

Zuständigkeit für die Entscheidung zur Teilnahme an Rankings, bei denen es um die Fachebene geht

Das Präsidium empfiehlt Instituten und Fakultäten der HU in der Regel die Unterstützung bzw. Teilnahme an wissenschaftsangemessenen Verfahren der Leistungsmessung. Sofern zwischen dem jeweiligen Institut / der jeweiligen Fakultät und dem Präsidium unterschiedliche Auffassungen im Hinblick auf die Beteiligung an einem Verfahren bestehen, soll hierüber ein begründeter Austausch mit dem Ziel einer gemeinsam getragenen Lösung erfolgen. Bei weiter bestehendem Dissens trifft das Präsidium die Entscheidung.

 

Nutzungszwecke von Rankingergebnissen

Das Präsidium bestimmt überdies, dass Rankingergebnisse, soweit sie auf die Fachebene beziehbar sind, für Fragen der Qualitätsentwicklung von Lehre und Forschung, der Struktur- und Entwicklungsplanung der Einrichtungen sowie im Rahmen der Rechen­schaftslegung verwendet werden können. Dasselbe gilt für die Öffentlichkeitsarbeit und das Hochschulmarketing. Ranking-/Ratingergeb­nisse können auch mit dem Ziel eines kooperativen Benchmarkings mit anderen Hochschulen genutzt werden.

 

Zuständigkeit für die Kommunikation von Rankingergebnissen

Das Präsidium legt fest, dass die Zuständigkeit für die Koordination der internen und externen Kommunikation von Rankingergebnissen in Abstimmung mit der Stabsstelle Qualitätsmanagement bei der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Präsidialbereichs (PB2) liegt.

 

Zuständigkeit für die Gesamtkoordination des Umgangs mit Rankings

Das Präsidium bestimmt, dass die Zuständigkeit für die Gesamtkoordination des Umgangs mit Rankings an der HU bei der Stabstelle Qualitätsmanagement liegt. Das heißt, dass zumindest die Information über alle Ranking-Anfragen an die HU dem zentralen Ranking-Koordinator in der Stabsstelle Qualitätsmanagement mitgeteilt wird. Der Ranking-Koordinator ist weiterhin zuständig für die Bereitstellung zu meldender Daten an Ranking-Anbieter, beobachtet die Entwicklungen auf dem Gebiet der Rankings und ist zudem erste Anlaufstelle für Ranking-relevante Fragen. Zuständiger Vizepräsident ist der Vizepräsident für Forschung.