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Ausschreibung für den Gleichstellungsfonds

Antragsfrist endet am 30. September 2010


Entsprechend der Vergaberichtlinie können Mittel aus dem Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universität zu Berlin beantragt werden. Der nächste Termin für die Antragstellung ist der 30. September 2010

Als Ziel der Mittelvergabe ist festgelegt:

  1. Überwindung struktureller Hemmnisse bei der Erreichung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre sowie zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen
  2. weitere Verankerung von Frauen- und Geschlechterforschung
  3. Erhöhung der Anteils von Nachwuchswissenschaftlerinnen



Zu 1.

Fakultäten und Institute bzw. neu berufene Professorinnen (Beginn der Tätigkeit: 2010) können Mittel für befristete personelle Maßnahmen beantragen. Voraussetzung für die Mittelzuweisung ist das Erreichen eines Zieles, das für jede Maßnahme individuell zu vereinbaren ist. Folgende Verwendung der Mittel ist möglich:

  • Ausstattung einer mit einer Frau besetzten Professur mit zusätzlichen halben bzw. viertel Stellen für Wissenschaftliche  Mitarbeiter/innen
  • Befristete Beschäftigung zusätzlicher Laborkräfte
  • Beschäftigung zusätzlicher studentischer Hilfskräfte
  • Erhöhung der Personalkapazität über den Abschluss von Werkverträgen



Zu 2.


Fakultäten und Institute können zusätzliche Mittel  zur befristeten Beschäftigung von Personen zur Erarbeitung von Konzepten zur Integration von Genderaspekten in die Lehre in Fachrichtungen beantragen, in denen es bisher an der HU keine Genderforschung gibt. Folgende Verwendung der Mittel ist möglich:

  • befristete Beschäftigung eines/r Wissenschaftlichen Mitarbeiters/in
  • Finanzierung einer Gastprofessur


Anträge zur Umsetzung der unter 1 und 2 bezeichneten Maßnahmen müssen mit Stellungnahmen der Dekanate oder der Institutsleitungen und der zuständigen dezentralen Frauenbeauftragten über die Kommission für Frauenförderung (KFF) an den Präsidenten der Humboldt-Universität in schriftlicher und elektronischer Form gestellt werden.

Die Anträge müssen enthalten:

  • Kurzfassung des Vorhabens (max. 1/2 Seite)
  • die Benennung des Zieles, für das die Maßnahme beantragt wird
  • eine Darstellung der beantragten Maßnahme bzw. der geplanten       Verwendung der beantragten Mittel
  • die geplante Laufzeit
  • sofern bereits an bestimmte Personen gedacht ist, Angaben zu diesen Personen
  • Gleichstellungskonzept des Instituts oder der Fakultät


Zu 3.

Doktorandinnen und Habilitandinnen können für einen Zeitraum von in der Regel sechs Monaten ein Abschluss-Stipendium erhalten. Die Höhe der Stipendien beträgt 1000 € pro Monat für die Promotions- und 1.500 € pro Monat für die Habilitationsförderung. Dazu kommen monatliche Kinderzuschläge von 150 € für das erste Kind und 50 € für jedes weitere Kind.

Anträge auf Stipendien sind von den Bewerberinnen über die jeweiligen Institute oder Fakultäten an die Kommission zur Frauenförderung zu richten.

Die Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Zusammenfassung des Forschungsvorhabens (1/2 Seite)
  • Darstellung des Forschungsvorhabens (max. 3 Seiten)
  • Zeitplan für die noch ausstehenden Arbeiten
  • Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • ein Gutachten des Betreuers/der Betreuerin


Sämtliche Anträge zu Punkt 1 bis 3 sind an die Geschäftsstelle der KFF zu senden:

Kommission für Frauenförderung (KFF)
Geschäftsstelle
z. Hd. Frau Hardt
Büro der Zentralen Frauenbeauftragten
Unter den Linden 6
10099 Berlin


Zusätzliche Informationen finden Sie in der Vergaberichtlinie für die Mittel aus dem Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universität zu Berlin www.amb.hu-berlin.de/2010/6/062010

 

 

WEITERE INFORMATIONEN 

Dr. Ursula Fuhrich-Grubert
Zentrale Frauenbeauftragte
Tel: 2093-2840
E-Mail: frauenbeauftragte@hu-berlin.de