Ausschreibung für den Gleichstellungsfonds
Entsprechend der Vergaberichtlinie können Mittel aus dem
Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universität zu Berlin beantragt
werden. Der nächste Termin für die Antragstellung ist der 30. September 2010
Als Ziel der Mittelvergabe ist festgelegt:
- Überwindung struktureller Hemmnisse bei der Erreichung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre sowie zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen
- weitere Verankerung von Frauen- und Geschlechterforschung
- Erhöhung der Anteils von Nachwuchswissenschaftlerinnen
Zu 1.
Fakultäten und Institute bzw. neu berufene Professorinnen (Beginn der
Tätigkeit: 2010) können Mittel für befristete personelle Maßnahmen
beantragen. Voraussetzung für die Mittelzuweisung ist das Erreichen
eines Zieles, das für jede Maßnahme individuell zu vereinbaren ist.
Folgende Verwendung der Mittel ist möglich:
- Ausstattung einer mit einer Frau besetzten Professur mit zusätzlichen halben bzw. viertel Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
- Befristete Beschäftigung zusätzlicher Laborkräfte
- Beschäftigung zusätzlicher studentischer Hilfskräfte
- Erhöhung der Personalkapazität über den Abschluss von Werkverträgen
Zu 2.
Fakultäten und Institute können zusätzliche Mittel zur befristeten
Beschäftigung von Personen zur Erarbeitung von Konzepten zur Integration
von Genderaspekten in die Lehre in Fachrichtungen beantragen, in denen
es bisher an der HU keine Genderforschung gibt. Folgende Verwendung der
Mittel ist möglich:
- befristete Beschäftigung eines/r Wissenschaftlichen Mitarbeiters/in
- Finanzierung einer Gastprofessur
Anträge zur Umsetzung der unter 1 und 2 bezeichneten Maßnahmen müssen
mit Stellungnahmen der Dekanate oder der Institutsleitungen und der
zuständigen dezentralen Frauenbeauftragten über die Kommission für
Frauenförderung (KFF) an den Präsidenten der Humboldt-Universität in
schriftlicher und elektronischer Form gestellt werden.
Die Anträge müssen enthalten:
- Kurzfassung des Vorhabens (max. 1/2 Seite)
- die Benennung des Zieles, für das die Maßnahme beantragt wird
- eine Darstellung der beantragten Maßnahme bzw. der geplanten Verwendung der beantragten Mittel
- die geplante Laufzeit
- sofern bereits an bestimmte Personen gedacht ist, Angaben zu diesen Personen
- Gleichstellungskonzept des Instituts oder der Fakultät
Zu 3.
Doktorandinnen und Habilitandinnen können für einen Zeitraum von in der
Regel sechs Monaten ein Abschluss-Stipendium erhalten. Die Höhe der
Stipendien beträgt 1000 € pro Monat für die Promotions- und 1.500 € pro
Monat für die Habilitationsförderung. Dazu kommen monatliche
Kinderzuschläge von 150 € für das erste Kind und 50 € für jedes weitere
Kind.
Anträge auf Stipendien sind von den Bewerberinnen über die jeweiligen
Institute oder Fakultäten an die Kommission zur Frauenförderung zu richten.
Die Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten:
- Zusammenfassung des Forschungsvorhabens (1/2 Seite)
- Darstellung des Forschungsvorhabens (max. 3 Seiten)
- Zeitplan für die noch ausstehenden Arbeiten
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- ein Gutachten des Betreuers/der Betreuerin
Sämtliche Anträge zu Punkt 1 bis 3 sind an die Geschäftsstelle der KFF
zu senden:
Kommission für Frauenförderung (KFF)
Geschäftsstelle
z. Hd. Frau Hardt
Büro der Zentralen Frauenbeauftragten
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Zusätzliche Informationen finden Sie in der Vergaberichtlinie für die
Mittel aus dem Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universität zu Berlin
www.amb.hu-berlin.de/2010/6/062010
WEITERE INFORMATIONEN
Dr. Ursula Fuhrich-Grubert
Zentrale Frauenbeauftragte
Tel: 2093-2840
E-Mail: frauenbeauftragte@hu-berlin.de