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Aktuelle Informationen zu COVID-19 (Corona Virus SARS-CoV-2)

Wichtige Informationen für Personen, die sich kürzlich in Risikogebieten aufgehalten haben, Kontakt zu Personen aus diesen Gebieten hatten oder haben, Reisen in die betroffenen Gebiete planen oder zeitnah aus diesen Gebieten nach Berlin reisen wollen.

Anlass für die aktualisierten Hinweise und Informationen der Universitätsleitung ist die sich verschärfende Situation in den von der SARS-Coronavirus-2-Epidemie betroffenen Risikogebieten. Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann. Die Liste aktueller Risikogebiete wird vom Robert-Koch-Institut geführt und regelmäßig aktualisiert. Die internationalen Risikogebiete sind aktuell:

Internationale Risikogebiete

In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
Im Iran: Provinz Ghom, Teheran
In Italien: Alle Regionen
In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)

Besonders betroffene Gebiete in Deutschland

Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)

(Stand: 10. März 2020)

Die folgenden Anmerkungen dienen der Vorsorge und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten und Studierenden:

Informationen für Personen mit Reiseplänen in COVID-Risikogebiete

Sollten Sie Reisen in Risikogebiete planen, möchten wir Sie dringend bitten, davon Abstand zu nehmen. Dienstreisen in diese Gebiete werden auch weiterhin bis auf weiteres an der Humboldt-Universität zu Berlin  nicht genehmigt.

Informationen für Personen mit Reiseplänen in andere Gebiete

Auch vor Reisen in andere Gebiete sollten folgende Überlegungen angestellt, bzw. Vorsorge getroffen werden:

  • Dringlichkeit der Reise:
    Ist die Reise zwingend notwendig? Gibt es Alternativen (Telefongespräche, Videokonferenzen)? Ist eine Verschiebung oder Absage möglich? Tendiert die Veranstalterin oder der Veranstalter selbst zu einer Veranstaltungsabsage?
  • Vor-Ort-Bedingungen:
    Informationen zu Ein- und Ausreisebedingungen, Rücksprachen und Austausch mit Veranstalterinnen oder Veranstalter und Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner vor Ort, Hinweise zu möglichen Grenzschließungen oder Quarantänemaßnahmen, Verbote, staatliche Auflagen oder Einschränkungen im alltäglichen Leben (Tragen von Schutzausrüstung, Gesundheitskontrollen, Gesundheitskarten) Des Weiteren sollten keine Dienstreisen angetreten werden, wenn die Beschäftigten an typischen Erkältungssymptomen (Fieber, Husten, Atembeschwerden, …) leiden.

Aktuell gibt es keine zentrale Übersicht darüber, welche Personen sich dienstlich im Ausland aufhalten. Es wird daher dringend darum gebeten, vor Abreise an geeigneter Stelle (z.B. Instituts- oder Fakultätsverwaltung, Abteilungsleitung) die Reise- und Kontaktdaten zu hinterlassen.

Das Robert-Koch-Institut und das Auswärtige Amt haben auf ihren Webseiten die wichtigsten Sicherheitshinweise zusammengestellt:

Informationen des Robert-Koch-Instituts

Aktualisierungen der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Weiterführende Informationen des Auswärtigen Amtes

Informationen für Austauschstudierende und neu zugelassenen Studierende, die sich in Risikogebieten aufhalten und eine Reise nach Berlin planen

Austauschstudierende und neu zugelassenen Studierende, die sich in den Risikogebieten aufhalten und einen Aufenthalt in Berlin planen, werden dringend gebeten, bis auf Weiteres, die Reise nicht anzutreten. Das gilt auch für Gäste der Humboldt-Universität.

Informationen für Beschäftigte und Studierende, die sich aktuell in Risikogebieten aufhalten

HU-Beschäftigten und HU-Studierenden in Risikogebieten legt die Universitätsleitung nahe, unverzüglich nach Deutschland zurückzukehren. Bereits vor der Abreise sollte ein Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen werden. Hier finden Sie die Landesberatungsstellen Ihres zuständigen Gesundheitsamtes.

Beschäftigte sind darüber hinaus verpflichtet, sich vor der Rückkehr oder spätestens unmittelbar nach Ankunft in Berlin bei ihren Dienstvorgesetzten zu melden und diese zu informieren.

Informationen für Personen, die sich kürzlich in den Risikogebieten aufgehalten haben

Kürzlich aus einem Risikogebiet nach Deutschland Zurückgekehrten wird geraten, zur Vorsicht 14 Tage Zuhause zu bleiben und das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.

Diese Empfehlung gilt für die Dauer der (Teil-)Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Geraten  Studienverlauf oder  wissenschaftliche Projekte durch die freiwillige Quarantäne in Gefahr, dann können Vorgesetzte oder Betreuerinnen oder Betreuer per Mail oder Telefon kontaktiert werden, um eine Lösung herbeizuführen. 

Sofern sinnvoll möglich, können alle Formen des Home-Office  genutzt werden. Zeitguthaben ist einzusetzen. Wenn nicht anders möglich, ist bezahlte Freistellung zu gewähren.  Die Beschäftigten sind aufgefordert, regelmäßigen Kontakt zu ihren Vorgesetzten zu halten.

Informationen für Eltern von Kindern in auf Grund von COVID-19 geschlossener Kitas und Grundschulen

Bitte schöpfen Sie zunächst alle familiären Betreuungsmöglichkeiten aus. Auch hier davon ausgehend, dass es sich zunächst um einen Zeitraum von nicht mehr als 14 Tagen handelt, kann von den Möglichkeiten des Home-Office Gebrauch gemacht werden. Zeitguthaben sind einzusetzen. Wenn nicht anders möglich, ist bezahlte Freistellung zu gewähren. Die Beschäftigten sind aufgefordert, regelmäßigen Kontakt zu ihren Vorgesetzten zu halten.

Hotlines

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat seit dem 28. Januar 2020 eine Hotline geschaltet, unter der sich Berlinerinnen und Berliner und Gäste der Stadt beraten lassen können:

+49 30 9028 2828
Täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr

Alternativ ist der kassenärztliche Notdienst erreichbar:

+ 49 116 117
Täglich von 8.00 bis 24.00 Uhr

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zum Corona Virus:

+49 30 346 465 100
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr

Die Berliner Senatsgesundheitsverwaltung empfiehlt eine Abklärung, wenn

  • Sie innerhalb der vergangenen 14 Tage im Risikogebiet gewesen sind,
  • Sie Kontakt zu einer Person aus einem Risikogebiet hatten,
  • oder Sie Kontakt zu einer erkrankten Person hatten.

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