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Humboldt-Universität setzt neues Berliner Hochschulgesetz um

Bewerbungen zum Wintersemester 2011/12 sind ab dem 15. Juni 2011 möglich

Die vom Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2011 beschlossene Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) wird an der Humboldt-Universität zu Berlin für das Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2011/12 zügig umgesetzt.

Änderungen am Gesetz, die bereits das aktuelle Bewerbungsverfahren betreffen, wurden durch das Berliner Abgeordnetenhaus insbesondere beim Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte und bei den Härtefallbestimmungen vorgenommen.
Sobald das neue Berliner Hochschulgesetz veröffentlicht ist – voraussichtlich in der ersten Junihälfte – werden die Änderungen unverzüglich in das Bewerbungsverfahren einfließen. Zusätzlich werden alle entsprechenden Informationen für Studienbewerber überarbeitet.

Die beschlossenen Neuerungen bewirken unter anderem eine weitere Öffnung des Hochschulzugangs für Bewerberinnen und Bewerber ohne klassisches Abitur. Flankiert wird diese Öffnung durch eine Anrechenbarkeit von Kompetenzen, die Studierende etwa im Rahmen ihrer Berufstätigkeit außerhalb der Hochschule erworben haben, auf bis zu 50 Prozent der Studienleistung.

Um Studienbewerberinnen und -bewerbern rechtzeitig vor der Bewerbungsbeginn die notwendigen Informationen zukommen zu lassen und die Rechtssicherheit des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens gewährleisten zu können, beginnt die Bewerbungsfrist an der Humboldt-Universität zu Berlin erst am 15. Juni 2011. Das Ende des Bewerbungszeitraumes ist unverändert der 15. Juli 2011 (15. August für Bewerbungen zum Master of Education).


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