Humboldt-Universität setzt neues Berliner Hochschulgesetz um

Bewerbungen zum Wintersemester 2011/12 sind ab dem 15. Juni 2011 möglich


Die vom Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2011 beschlossene Novelle des
Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) wird an der Humboldt-Universität zu
Berlin für das Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2011/12 zügig
umgesetzt.



Änderungen am Gesetz, die bereits das aktuelle Bewerbungsverfahren
betreffen, wurden durch das Berliner Abgeordnetenhaus insbesondere beim
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte und bei den
Härtefallbestimmungen vorgenommen.

Sobald das neue Berliner Hochschulgesetz veröffentlicht ist –
voraussichtlich in der ersten Junihälfte – werden die Änderungen
unverzüglich in das Bewerbungsverfahren einfließen. Zusätzlich werden
alle entsprechenden Informationen für Studienbewerber überarbeitet.



Die beschlossenen Neuerungen bewirken unter anderem eine weitere Öffnung
des Hochschulzugangs für Bewerberinnen und Bewerber ohne klassisches
Abitur. Flankiert wird diese Öffnung durch eine Anrechenbarkeit von
Kompetenzen, die Studierende etwa im Rahmen ihrer Berufstätigkeit
außerhalb der Hochschule erworben haben, auf bis zu 50 Prozent der
Studienleistung.



Um Studienbewerberinnen und -bewerbern rechtzeitig vor der
Bewerbungsbeginn die notwendigen Informationen zukommen zu lassen und
die Rechtssicherheit des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens
gewährleisten zu können, beginnt die Bewerbungsfrist an der
Humboldt-Universität zu Berlin erst am 15. Juni 2011. Das Ende des
Bewerbungszeitraumes ist unverändert der 15. Juli 2011 (15. August für
Bewerbungen zum Master of Education).





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