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Senat und Hochschulen einigen sich auf Hochschulverträge

Entwurf kann nun dem Akademischen Senat und dem Kuratorium vorgelegt werden

Die Verhandlungen zu den Hochschulverträgen 2010 bis 2013 zwischen den Hochschulen und dem Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung sind nun abgeschlossen: Am 29. Juli 2009 haben Wissenschaftssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner und die Präsidenten und Rektoren der Berliner Universitäten und Hochschulen die Hochschulverträge paraphiert.
 
Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Markschies, Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin, erklärt: „Wir können uns sehr darüber freuen, dass zum ersten Mal seit Jahren auf die Unterzeichnung der Hochschulverträge keine neue Kürzungsrunde an den Universitäten folgen muss. Natürlich wäre es schöner, wenn wir auch die Einbrüche der letzten Kürzungsrunden hätten kompensieren können, aber in Zeiten einer schweren Wirtschaftskrise kann man für die vom Land bereitgestellten Summen nur herzlich dankbar sein. Damit ist es für die Humboldt-Universität möglich, ihren Kurs der fachlichen Profilierung und des engagierten Ausbaus von Bereichen exzellenter Lehre wie Forschung ohne Unterbrechung zügig fortzusetzen. Die nun anstehenden weiteren Verhandlungen über den Ausbau der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung werden wir ohne Zögern aufnehmen und führen, da in einem solchen System eine leistungsorientierte Universität wie die Humboldt-Universität zu Berlin nur gewinnen kann. Hinter uns liegt ein Marathon von Gesprächen, Bewertungsrunden und Verhandlungen - ich schaue mit all' denen, die sich daran beteiligt haben, zufrieden auf das Ergebnis und danke zugleich allen Beteiligten. Das Land Berlin und sein Wissenschaftssenator Zöllner haben - nach der Bereitstellung der Mittel im Masterplan und der Etablierung der Einsteinstiftung - erneut bewiesen, dass die Zeit schmerzlicher Einschnitte für die hervorragende Berliner Wissenschaftslandschaft beendet ist und sich (nicht nur im Rahmen der Exzellenzinitiative) die Basis für neue spannende Projekte deutlich verbreitert hat. Daran können wir nun alle zügig weiterarbeiten.“


Wichtige Regelungen im paraphierten Hochschulvertrag sind:
  • Die Hochschulen verpflichten sich, ihre derzeitige Aufnahmekapazität zu halten und streben an, bis zum Jahr 2012 schrittweise bis zu ca. 6000 Studienanfänger und –anfängerinnen (ca. 25 Prozent zusätzlich) im ersten Hochschulsemester im Vergleich zu den Ist-Zahlen 2008 zusätzlich aufzunehmen. In diesem Rahmen soll insbesondere der doppelte Abiturjahrgang bewältigt werden.
  • Die Hochschulen verpflichten sich, das System der Qualitätssicherung für Lehre und Studium umfassend weiter zu entwickeln. So sollen u.a. Lehrveranstaltungen auf der Grundlage von Befragungen von Studierenden und Lehrenden bewertet werden.
  • Die Hochschulen verpflichten sich alle mit dem Bolognaprozess verbundenen Reformen weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu bilanzieren und ggf. nachzusteuern. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Studiengänge mit den alten Abschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen bis Ende des Jahres 2013 aufzuheben. Die Hochschulen entwickeln eigene Modelle oder beteiligen sich an Modellversuchen zur Weiterentwicklung von Studiengängen mit den alten Abschlüssen (Diplom, Magister und Staatsexamen) unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Diskussion zur Weiterentwicklung des Bolognaprozesses und setzen neue Beschlüsse der Kultusministerkonferenz im Rahmen dieses Prozesses zügig und konstruktiv um.
  • Die Universitäten können Professuren mit dem Schwerpunkt Lehre schrittweise einführen.
  • Die lehrerausbildenden Universitäten stellen durch ihre Kapazitätsplanung sicher, dass ab 2014 mindestens 1000 Lehramtsabsolventen pro Jahr für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung stehen können. Die Verpflichtung der Universitäten setzt voraus, dass eine gleich hohe Anzahl an Praktikumsplätzen im Rahmen der schulpraktischen Studien und für alle Lehramtsabsolventen zeitnah Plätze im Vorbereitungsdienst zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Hochschulen konzipieren und implementieren geeignete Maßnahmen, um Studienberechtigte mit Migrationshintergrund zur Aufnahme eines Lehramtsstudiums zu motivieren.
  • Die Hochschulen gewährleisten eine strukturelle Nachhaltigkeit der Exzellenzinitiative und werden dabei von der Einstein-Stiftung Berlin unterstützt. Sie bereiten die nächste Runde des Exzellenzwettbewerbs frühzeitig im Benehmen mit dem Land vor und schöpfen gemeinsam die regionalen Forschungspotenziale aus. Das Land sagt die Kofinanzierung wie in der ersten Runde der Exzellenzinitiative gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zusätzlich zu den Hochschulbudgets zu.
  • Auf der Grundlage des Modellvorschlages der Wissenschaftsverwaltung für eine leistungsbasierte Hochschulfinanzierung entwickeln die Hochschulen bis Ende 2009 ein konkretes Modell zur Umsetzung der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung. Bei der Ausgestaltung des Modells, insbesondere bei der Gewichtung der Bereiche, werden die Besonderheiten der einzelnen Hochschularten berücksichtigt. Falls unter den Hochschulen kein Einvernehmen über die Ausgestaltung des Modells erzielt wird, wird das Modell der Wissenschaftsverwaltung im Benehmen mit den Hochschulen implementiert.

Das Präsidium wird nun den paraphierten Vertragsentwurf dem Akademischen Senat und dem Kuratorium vorlegen.


Weitere Auskünfte und Informationen
Thomas Richter
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Fundraising
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