Senat und Hochschulen einigen sich auf Hochschulverträge

Entwurf kann nun dem Akademischen Senat und dem Kuratorium vorgelegt werden

Die Verhandlungen zu den Hochschulverträgen 2010 bis 2013 zwischen den
Hochschulen und dem Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung
sind nun abgeschlossen: Am 29. Juli 2009 haben Wissenschaftssenator
Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner und die Präsidenten und Rektoren der
Berliner Universitäten und Hochschulen die Hochschulverträge
paraphiert.
 
Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Markschies, Präsident der
Humboldt-Universität zu Berlin, erklärt: „Wir können uns sehr darüber
freuen, dass zum ersten Mal seit Jahren auf die Unterzeichnung der
Hochschulverträge keine neue Kürzungsrunde an den Universitäten folgen
muss. Natürlich wäre es schöner, wenn wir auch die Einbrüche der
letzten Kürzungsrunden hätten kompensieren können, aber in Zeiten einer
schweren Wirtschaftskrise kann man für die vom Land bereitgestellten
Summen nur herzlich dankbar sein. Damit ist es für die
Humboldt-Universität möglich, ihren Kurs der fachlichen Profilierung
und des engagierten Ausbaus von Bereichen exzellenter Lehre wie
Forschung ohne Unterbrechung zügig fortzusetzen. Die nun anstehenden
weiteren Verhandlungen über den Ausbau der leistungsbasierten
Hochschulfinanzierung werden wir ohne Zögern aufnehmen und führen, da
in einem solchen System eine leistungsorientierte Universität wie die
Humboldt-Universität zu Berlin nur gewinnen kann. Hinter uns liegt ein
Marathon von Gesprächen, Bewertungsrunden und Verhandlungen - ich
schaue mit all' denen, die sich daran beteiligt haben, zufrieden auf
das Ergebnis und danke zugleich allen Beteiligten. Das Land Berlin und
sein Wissenschaftssenator Zöllner haben - nach der Bereitstellung der
Mittel im Masterplan und der Etablierung der Einsteinstiftung - erneut
bewiesen, dass die Zeit schmerzlicher Einschnitte für die hervorragende
Berliner Wissenschaftslandschaft beendet ist und sich (nicht nur im
Rahmen der Exzellenzinitiative) die Basis für neue spannende Projekte
deutlich verbreitert hat. Daran können wir nun alle zügig
weiterarbeiten.“


Wichtige Regelungen im paraphierten Hochschulvertrag sind:


  • Die Hochschulen verpflichten sich, ihre derzeitige
    Aufnahmekapazität zu halten und streben an, bis zum Jahr 2012
    schrittweise bis zu ca. 6000 Studienanfänger und –anfängerinnen (ca. 25
    Prozent zusätzlich) im ersten Hochschulsemester im Vergleich zu den
    Ist-Zahlen 2008 zusätzlich aufzunehmen. In diesem Rahmen soll
    insbesondere der doppelte Abiturjahrgang bewältigt werden.

  • Die Hochschulen verpflichten sich, das System der
    Qualitätssicherung für Lehre und Studium umfassend weiter zu
    entwickeln. So sollen u.a. Lehrveranstaltungen auf der Grundlage von
    Befragungen von Studierenden und Lehrenden bewertet werden.

  • Die Hochschulen verpflichten sich alle mit dem Bolognaprozess
    verbundenen Reformen weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu bilanzieren und
    ggf. nachzusteuern. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die
    Studiengänge mit den alten Abschlüssen Diplom, Magister und
    Staatsexamen bis Ende des Jahres 2013 aufzuheben. Die Hochschulen
    entwickeln eigene Modelle oder beteiligen sich an Modellversuchen zur
    Weiterentwicklung von Studiengängen mit den alten Abschlüssen (Diplom,
    Magister und Staatsexamen) unter Einbeziehung der nationalen und
    internationalen Diskussion zur Weiterentwicklung des Bolognaprozesses
    und setzen neue Beschlüsse der Kultusministerkonferenz im Rahmen dieses
    Prozesses zügig und konstruktiv um.

  • Die Universitäten können Professuren mit dem Schwerpunkt Lehre
    schrittweise einführen.

  • Die lehrerausbildenden Universitäten stellen durch ihre
    Kapazitätsplanung sicher, dass ab 2014 mindestens 1000
    Lehramtsabsolventen pro Jahr für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung
    stehen können. Die Verpflichtung der Universitäten setzt voraus, dass
    eine gleich hohe Anzahl an Praktikumsplätzen im Rahmen der
    schulpraktischen Studien und für alle Lehramtsabsolventen zeitnah
    Plätze im Vorbereitungsdienst zur Verfügung gestellt werden.

  • Die Hochschulen konzipieren und implementieren geeignete Maßnahmen,
    um Studienberechtigte mit Migrationshintergrund zur Aufnahme eines
    Lehramtsstudiums zu motivieren.

  • Die Hochschulen gewährleisten eine strukturelle Nachhaltigkeit der
    Exzellenzinitiative und werden dabei von der Einstein-Stiftung Berlin
    unterstützt. Sie bereiten die nächste Runde des Exzellenzwettbewerbs
    frühzeitig im Benehmen mit dem Land vor und schöpfen gemeinsam die
    regionalen Forschungspotenziale aus. Das Land sagt die Kofinanzierung
    wie in der ersten Runde der Exzellenzinitiative gemäß der
    Bund-Länder-Vereinbarung zusätzlich zu den Hochschulbudgets zu.

  • Auf der Grundlage des Modellvorschlages der Wissenschaftsverwaltung
    für eine leistungsbasierte Hochschulfinanzierung entwickeln die
    Hochschulen bis Ende 2009 ein konkretes Modell zur Umsetzung der
    leistungsbasierten Hochschulfinanzierung. Bei der Ausgestaltung des
    Modells, insbesondere bei der Gewichtung der Bereiche, werden die
    Besonderheiten der einzelnen Hochschularten berücksichtigt. Falls unter
    den Hochschulen kein Einvernehmen über die Ausgestaltung des Modells
    erzielt wird, wird das Modell der Wissenschaftsverwaltung im Benehmen
    mit den Hochschulen implementiert.

Das Präsidium wird nun den paraphierten Vertragsentwurf dem
Akademischen Senat und dem Kuratorium vorlegen.



Weitere Auskünfte und Informationen
Thomas Richter
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Fundraising
Tel.: 030 2093-2946
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