Humboldt-Universität vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich
Die Humboldt-Universität zu Berlin (HU) hatte am 30. Dezember 2021 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen Teile der Novelle des Berliner Hochschulgesetzes, die am 25. September 2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht in §110 Absatz 6 Satz 2 vor, dass mit promovierten Nachwuchswissenschaftler*innen auf haushaltsfinanzierten Qualifikationsstellen eine Anschlusszusage zur unbefristeten Beschäftigung vereinbart werden muss. Die HU sah für eine solche Regelung keine Gesetzgebungskompetenz beim Land Berlin und einen Eingriff in das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit der Universität. Das Bundesverfassungsgericht hat dies heute in seiner Entscheidung vollumfänglich bestätigt:
„Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. § 110 Abs. 6 Satz 2 BerlHG greift in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft gemäß Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ein. Die Regelung ist mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes formell verfassungswidrig.“
Julia von Blumenthal, Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin:
„Wir freuen uns über den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der unsere Rechtsauffassung klar bestätigt hat. Mit unserer Beschwerde in Karlsruhe hat die HU maßgeblich zu größerer Rechtssicherheit beigetragen. Es ist und bleibt eine wichtige Aufgabe der Hochschulen in ihrer Autonomie, für die Wissenschaft geeignete Personalstrukturen und gute Karrierewege zu entwickeln. Der Bundesgesetzgeber gibt dafür einen verbindlichen Rahmen vor. Mit der Berliner Landesregierung haben wir im letzten Jahr bereits ein Konzept entwickelt, um diesen Rahmen auszufüllen. Wir begrüßen, dass der Entwurf einer Änderung des Berliner Hochschulgesetzes vorliegt, mit der neue unbefristete Stellenkategorien für den akademischen Mittelbau eingeführt werden sollen.“