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HU reicht Beschwerde gegen Berliner Hochschulgesetz beim Bundesverfassungsgericht ein

Karlsruher Richterinnen und Richter sollen klären, ob das Land seine Kompetenzen überschreitet

Vertreten durch ihre Präsidentin hat die Humboldt-Universität zu Berlin am 30. Dezember 2021 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen eine Vorschrift des neuen Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) eingereicht. Damit soll höchstrichterlich geklärt werden, ob das Land Berlin mit § 110 Abs. 6 dieses Gesetzes seine Gesetzgebungskompetenz überschritten hat.

Das am 25. September 2021 in Kraft getretene Gesetz sieht in § 110 Abs. 6 Satz 2 vor, dass mit promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und ‑wissenschaftlern auf haushaltsfinanzierten Qualifikationsstellen eine Anschlusszusage zur unbefristeten Beschäftigung vereinbart werden muss. Mit der Regelung geht das Land Berlin einen arbeitsrechtlichen und hochschulpolitischen Sonderweg.

Gutachten: Berlin hat keine Gesetzgebungskompetenz

Für eine solche Regelung fehle dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz. Zu diesem Ergebnis kommt ein Anfang November veröffentlichtes Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Matthias Ruffert. Vor dem Bundesverfassungsgericht, so Ruffert, hätte diese Landesregelung keinen Bestand, da bereits der Bund mit seinem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) umfassend und abschließend von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht habe.

Darüber hinaus greift diese Vorschrift nach Auffassung der HU auch unverhältnismäßig in ihre verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte ein. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Hochschulen ihrer Aufgabe, kontinuierliche Nachwuchsförderung zu betreiben, nur nachkommen können, wenn die beschränkt vorhandenen Stellen nach einer gewissen Zeit auch wieder frei werden.

Die Verfassungsbeschwerde soll nun eine Klärung in diesen Fragen herbeiführen.

Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, hatte Ende Oktober den Rücktritt von ihrem Amt zum Jahresende erklärt. Sie begründete damals ihre Entscheidung wie folgt: „Persönlich halte ich die wissenschaftspolitischen Weichenstellungen des BerlHG für gut gemeint, aber schlecht gemacht. Die Änderungen in ihrer Gesamtheit gefährden die exzellente Weiterentwicklung der Humboldt-Universität und in der Konsequenz den Wissenschaftsstandort Berlin.“

Weitere Informationen

Stellungnahme des Berliner Verfassungsrechtlers Matthias Ruffert

Rücktrittserklärung der HU-Präsidentin von ihrem Amt zum Ende des Jahres

Debatte um das neue Berliner Hochschulgesetz

Kontakt

Hans-Christoph Keller

Pressesprecher Humboldt-Universität zu Berlin

E-Mail: hans-christoph.keller@hu-berlin.de

Tel.: 030 2093-12710