Stabsstelle Qualitätsmanagement

Datenschutzrechtliche Hinweise für Lehrende und Studierende

 

Wer ist für die Lehrveranstaltungsevaluation verantwortlich?

Für die Evaluation von Lehrveranstaltungen ist die Studiendekanin bzw. der Studiendekan der Fakultät verantwortlich.

Bei Lehrveranstaltungen der Zentralinstitute ist die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor zuständig.

Für die Evaluation von Lehrveranstaltungen im Kombinationsbachelor Bildung an Grundschulen sowie im Master of Education Lehramt an Grundschulen ist die Gemeinsame Kommission Grundschullehramt zuständig.

 

Zu welchem Zweck wird die LV-Evaluation durchgeführt und auf Basis welcher Rechtsgrundlage?

Die Evaluationssatzung der HU Berlin bildet den rechtlichen Rahmen der Lehrveranstaltungsevaluation.

Die LV-Evaluation dient der Qualitätsentwicklung der Lehre. Die Evaluation fördert zudem einen konstruktiven Dialog zwischen Studierenden und Lehrenden.

 

Was geschieht mit den Daten, die im Rahmen der LV-Evaluation erhoben werden?

Die Lehrenden erhalten das Ergebnis zu ihrer jeweiligen Veranstaltung in Form einer statistischen Zusammenfassung. Sie informieren die Studierenden über die Evaluationsergebnisse ihrer jeweiligen Veranstaltung. In der Regel geben sie den Studierenden Gelegenheit zur Diskussion.

Die Studiendekanin oder der Studiendekan, bei Zentralinstituten die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor, hat Zugang zu den vollständigen Evaluationsergebnissen ihrer/seiner Fakultät bzw. ihres/seines Zentralinstituts. Sie/Er ist zuständig für die Weitergabe der Ergebnisse in Form einer statistischen Zusammenfassung an die zuständige Kommission Lehre und Studium der Fakultät, bei Zentralinstituten an den zuständigen Institutsrat.
Diese berät die ihr vorliegenden Evaluationsergebnisse regelmäßig und erarbeitet ggf. Vorschläge zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für den jeweiligen Fakultäts- oder Institutsrat. Die zuständige Kommission Lehre und Studium sowie der entsprechende Fakultätsrat, bei Zentralinstituten der zuständige Institutsrat, kann Zugang zu den lehrpersonenbezogenen Ergebnissen erhalten. Soweit dort lehrpersonenbezogene Daten behandelt werden, geschieht dies in nichtöffentlicher Sitzung.

 

Wie lange werden die erhobenen Daten gespeichert?

Die im Rahmen der Lehrveranstaltungsevaluation erhobenen und in Zensus gespeicherten Daten werden nach einem Jahr gelöscht.

Bei LV-Evaluationen mittels eines Papier-Fragebogens werden die Scans der Papierbögen nach Erzeugung der Auswertungen gelöscht sowie die ausgefüllten Papier-Bögen vernichtet.

 

Welche Rechte habe ich als Lehrender bezüglich der Daten, die im Rahmen der LV-Evaluation zu meiner Veranstaltung erhoben wurden?

Sie haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen, welche Daten über Sie im Rahmen der LV-Evaluation gespeichert sind sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung.

Das betrifft vor allem falsche Tatsachenbehauptungen in Freitextkommentaren.

Falls Sie eine Einwilligung zur hochschulinternen Veröffentlichung Ihrer Ergebnisse erteilt haben, so haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

 

Ist die Teilnahme an der Evaluation verpflichtend?

Studierende sind nicht verpflichtet, an der Lehrveranstaltungsevaluation teilzunehmen. Gleichwohl profitiert die Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium von möglichst vielen Rückmeldungen.

Die Auswahl an Lehrveranstaltungen, die in einem Semester evaluiert werden sollen, trifft zuständigkeitshalber die Studiendekanin bzw.  der Studiendekan oder bei Zentralinstituten die Institutsdirektorin bzw. der Institutsdirektor.

 

Welche Daten werden über die Bewertungen der Studierenden hinaus im Rahmen der LV-Evaluation verarbeitet und aus welchen Quellen stammen diese?

Aus AGNES – Lehre und Prüfung Online werden Veranstaltungsdaten in jedem Semester nach Zensus importiert: Diese Daten umfassen Veranstaltungs-ID,
Veranstaltungsname, Veranstaltungsart, Semester, OKZ sowie Dozenten-ID, Titel,
Dozentenname, Dozentenvorname, Dozenten-Email aller zugeordneten
Lehrpersonen.

 

Wen kann ich ansprechen, wenn ich weitere Fragen zum Datenschutz habe?

In Datenschutzangelegenheiten kann sich jeder ohne Einhalten eines Dienstweges unmittelbar an die Datenschutzbeauftragten der HU Berlin wenden.