Promovierende

Anmeldung zur Promotion

 

Anmeldung zur Promotion

 

Bevor Sie sich offiziell für die Promotion anmelden können, müssen Sie zunächst eigenständig eine/n Betreuer/in für Ihre Promotion finden. Die Betreuungszusage durch eine/n Hochschullehrer/in ist zwingende Voraussetzung, um einen Antrag auf Zulassung stellen zu können. Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik ein roter Pfeil Betreuung.

Die Anmeldung zur Promotion erfolgt dann in zwei Schritten. Als erstes muss das Promotionsvorhaben an der Fakultät zugelassen werden, an der die Promotion durchgeführt werden soll. In einem zweiten Schritt erfolgt die Immatrikulation beim Immatrikulationsbüro für Promovierende.

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion wird an den Promotionsausschuss der Fakultät gestellt. Die notwendigen Unterlagen sind in der Promotionsordnung aufgeführt (in der Regel Betreuungszusage, Titel der Arbeit, Arbeits- und Zeitplan, Abschlusszeugnisse, Lebenslauf, Veröffentlichungsliste) und werden beim Promotionsbüro eingereicht. Alle spezifischen Informationen rund um den Antrag auf Zulassung zur Promotion sind auf den Seiten der ein roter Pfeil Graduiertenzentren und Promotionsbüros der Fakultäten zu finden.

Der Promotionsausschuss der Fakultät entscheidet über die Zulassung und legt ggf. Zulassungsbedingungen fest. Danach erfolgt der offizielle Bescheid über die Zulassung oder auch über die Ablehnung als Doktorand/in.

Gesetzliche Grundlage für die Entscheidungen der Promotionsausschüsse sind das ein roter Pfeil BerlHG insbesondere der §35 und die ein roter Pfeil Promotionsordnungen der Fakultäten.

Nach der obligatorischen Zulassung der Promotion an der Fakultät, muss auch eine Immatrikulation als Promotionsstudent/in erfolgen. Promovierende, die auch als wissenschaftliche Mitarbeiter/innen an der Humboldt-Universität zu Berlin eingestellt sind, müssen sich entweder immatrikulieren oder registrieren. Zuständig ist in allen Fällen das ein roter Pfeil Immatrikulationsbüro für Promovierende.

Der Antrag auf Immatrikulation oder Registrierung muss spätestens vier Wochen nach Erhalt des Zulassungsbescheid von der Fakultät beim Immatrikulationsbüro für Promovierende eingereicht werden.

Die Immatrikulation setzt die Zahlung der Semesterbeiträge voraus.

Sollte der/die Promovend/in als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in eingestellt werden, ist zu beachten, dass die Zulassung zur Promotion an der Fakultät, die Einschreibung oder Registrierung beim Immatrikulationsbüro und die Einstellung als Mitarbeiter/in drei verschiedene Verfahren sind.

 

Anmerkungen für Bewerber/innen mit internationalen Abschlüssen

 

Bewerber/innen mit einem internationalen Abschluss durchlaufen dasselbe Bewerbungs- und Anmeldeverfahren wie Bewerber/innen mit einem deutschen Abschluss. Es sind dieselben Schritte nötig (Zulassung an der Fakultät und Immatrikulation beim Immatrikulationsbüro).

Voraussetzung zur Zulassung ist ein Abschluss, der einem deutschen Abschluss äquivalent ist. Internationale Abschlüsse werden im Laufe des Zulassungsverfahrens auf Ihre Äquivalenz hin überprüft. Diese Prüfung muss jedoch nicht von den Bewerber/innen selbst in die Wege geleitet werden. Das Promotionsbüro gibt diese Prüfung in Auftrag, nachdem die Bewerber/innen Ihren Zulassungsantrag und alle dazugehörigen Unterlagen eingereicht haben.

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