Rückmeldung
Fristen für das Wintersemester 2024/25 |
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Für Haupthörer:innen |
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Hauptfrist | 01.06.2024 - 15.07.20241 |
Nachfrist (Ausschlussfrist) | 16.07. - 30.09.2024 |
Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Beginn eines jeden neuen Semesters zurück, indem Sie die Semesterbeiträge und Gebühren vollständig überweisen. Halten Sie die Rückmeldefristen unbedingt ein, um eine Exmatrikulation zu vermeiden, und beachten Sie, dass neben der Überweisung das Einreichen von weiteren Unterlagen erforderlich sein kann (siehe Rückmeldungsinformationen via https://agnes.hu-berlin.de). |
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1 Bei einem Zahlungseingang nach Ablauf der o.g. Hauptfrist für die Rückmeldung ist innerhalb der Nachfrist eine Säumnisgebühr in Höhe von 19,94 € gem. Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) zu entrichten. Für die Wahrung der Frist ist einzig der Tag des Zahlungseingangs entscheidend, d.h., damit keine Säumnisgebühr anfällt, muss die Rückmeldegebühr mit Ablauf des letzten Tages der Hauptrückmeldefrist auf dem Konto der Humboldt-Universität zu Berlin eingegangen sein. Beachten Sie dabei bitte insbesondere auch die üblichen Banklaufzeiten von 2-3 Werktagen. |
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Für Zweithörer:innen/Mehrfachimmatrikulierte 1. Fach bzw. Kernfach an einer anderen Universität |
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Hauptfrist | 01.06.2024 - 30.09.20242 |
Nachfrist (Ausschlussfrist) |
01.10. - 15.10.2024 |
Bitte reichen Sie für Ihre Rückmeldung eine Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung Ihrer Haupthochschule für das kommende Semester ein, aus der der Studiengang, das angestrebte Abschlussziel, das Hochschul- und das Fachsemester hervorgehen. |
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2 Bei Rückmeldung nach Ablauf der o.g. Hauptfrist ist innerhalb der Nachfrist eine Säumnisgebühr in Höhe von 19,94 € zu entrichten (Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)). |
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Rechtsgrundlagen |
Zusammensetzung der Gebühren und Beiträge3 |
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Rechtsgrundlagen | Betrag | |
Semestergebühren | § 2 Abs. 7 BerlHG3 | 50,00 € |
Studierendenschaftsbeitrag |
§§ 18, 20 BerlHG3; § 16 Abs. 2 Satzung der StudentInnenschaft3 der HU sowie § 4 Abs. 1 Änderung der Beitragsordnung der StudentInnenschaft3 der HU; Dritte Änderung der Beitragsordnung |
10,50 € |
Studierendenwerksbeitrag | § 1 Satz 1 SozVO3 | 63,00 € |
Deutschlandsemesterticket |
§ 18a Abs. 4 BerlHG3; Satzung nach § 18a Abs. 4 BerlHG3 (Semesterticket-Satzung) sowie § 4 Deutschlandsemesterticketvertrag vom 20.03.2024 |
176,40 € |
Solidaritätsbeitrag zum Semesterticket | § 1 Abs. 1 Satz 2 Satzung nach § 18 a V BerlHG3 (Sozialfonds-Satzung); Auf Beschluss des Studierendenparlaments vom 07.11.2023 wird die Erhebung des Solidaritätsbeitrags zum Semesterticket im Sommersemester 2024 und Wintersemester 2024/25 ausgesetzt (AMB 30/2024). |
0,00 € |
Gesamtsumme | 299,90 € | |
3 In der jeweils geltenden Fassung. |
Bankverbindung |
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Empfänger: | Humboldt-Universität zu Berlin |
IBAN: | DE64 1001 0010 0651 8231 04 |
SWIFT (BIC): | PBNKDEFF (PBNKDEFFXXX) |
Bank: | Postbank Berlin |
Verwendungszweck: | [Matrikelnummer]STU20242 [Nachname], [Vorname] |
Bitte beachten Sie, dass für die Rückmeldung ausschließlich die hier genannte Bankverbindung zu nutzen ist. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzliche Gebühren entstehen können. Diese müssen Sie bei Ihrer Bank erfragen und den Überweisungsbetrag ggf. entsprechend erhöhen. |
Eine druckbare Aufstellung der Semestergebühren und -beiträge zum aktuellen Rückmeldungssemester finden Sie via:
Semesterbeiträge und –gebühren Wintersemester 2024/25
Die Aufstellungen der Beiträge vergangener Semester finden Sie auf folgender Webseite:
Semesterbeiträge und -gebühren ab Wintersemester 2011/12
FAQ
Sehen Sie nach der Einzahlung Ihrer Rückmeldegebühren (bitte Banklaufzeiten beachten) im AGNES-Portal weiterhin, dass Sie nicht rückgemeldet sind, prüfen Sie bitte, ob
- ggf. noch ein Differenzbetrag zu zahlen ist oder
- ob Sie die Daten für die Überweisung des Betrages korrekt angegeben haben (anhand Ihres Kontoauszuges) oder
- ob ggf. noch Unterlagen/Nachweise für Ihre Rückmeldung erforderlich sind (dies wird Ihnen nach der Anmeldung mit Ihrem studentischen HU-Account im AGNES-Portal unter dem Menüpunkt „Rückmeldeinformationen“ angezeigt).
Die Nutzung des Semestertickets ist grundsätzlich verpflichtend. Ausschließlich folgende Personengruppen sind zur Befreiung vom Semesterticket berechtigt:
1. Studierende, die ihre Mitgliedschaftsrechte nicht an der HU wahrnehmen (Haupthörerschaft an einer anderen Hochschule in Berlin oder Brandenburg).
2. Schwerbehinderte, die einen Anspruch auf entgeltfreie Beförderung haben und dies nachweisen können.
3. Studierende, die mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, dass sie auf Grund einer Behinderung oder Krankheit den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können.
4. Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit mindestens für drei Monate außerhalb des Verbundtarifraums aufhalten.
Sofern einer der o. g. Gründe auf Sie zutrifft, können Sie einen formlosen Antrag auf Befreiung vom Semesterticket mit entsprechendem Nachweis des Grundes bis Ablauf der Hauptrückmeldefrist an das Immatrikulationsbüro stellen (postalisch oder elektronisch über das E-Mail-Kontaktformular unter https://hu.berlin/kontakt).
Nach Genehmigung Ihres Antrags sehen Sie auf AGNES (https://agnes.hu-berlin.de) nach dem Login unter "Rückmeldeinformationen" den reduzierten Beitrag zur Rückmeldung. Falls Sie bereits einen höheren Betrag bezahlt haben, können Sie einen formlosen Antrag auf Rückerstattung unter Angabe Ihrer Kontodaten an das Immatrikulationsbüro stellen (auch per E-Mail möglich). Bitte beachten Sie, dass die Rücküberweisung bis zu 10 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Eine rückwirkende Befreiung/Erstattung ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags und die ggf. notwendige Aktualisierung der Campus-Card. Der Antrag auf Befreiung vom Semesterticket muss bei Studierenden, die sich zurückmelden, bis zum Ende der Hauptrückmeldefrist des jeweiligen Semesters beim Immatrikulationsbüro vollständig eingegangen sein; bei Studierenden, die sich immatrikulieren, bis zum Datum der Immatrikulation.
In folgenden Fällen haben Studierende keinen Anspruch und sind von der Nutzung des Semestertickets ausgeschlossen:
1. Studierende, die sich in einem Urlaubssemester befinden.
2. Studierende in Fernstudiengängen (derzeit nur M.A. LIS).
3. Studierende, die in einem weiterbildenden Studiengang eingeschrieben sind.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Prüfungsbüro und klären Sie, ob die Rückmeldung in Ihrem Fall erforderlich ist. Da eine fehlende Rückmeldung die Exmatrikulation zur Folge hat und in Abhängigkeit von der Anzahl der bereits absolvierten Fachsemester eine Wiedereinschreibung im selben Studiengang in der Regel ausgeschlossen ist, sollten Sie diese Entscheidung sehr sorgsam überdenken.
Bitte erkundigen Sie sich im Promotionsbüro Ihrer Fakultät, ob die Immatrikulation für die Disputation notwendig ist, und gehen Sie entsprechend vor. Wenn die Regelbearbeitungszeit Ihrer Promotion abläuft, Sie Ihre Arbeit eingereicht haben und die Immatrikulation im kommenden Semester notwendig ist, bitten Sie das Promotionsbüro dem Immatrikulationsbüro dies formlos zu bestätigen. Nach Eingang einer solchen Bestätigung des Promotionsbüros und der fristgerechten Zahlung des Semesterbeitrags werden wir Sie zurückmelden.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie in jedem Fall an der HU immatrikuliert bleiben möchten (mit altem oder neuem Fach), dann melden Sie sich bitte zurück.
Wenn Sie die HU im Falle einer Ablehnung für das neue Fach verlassen wollen, melden Sie sich bitte nicht zurück. Sie werden dann regulär zum Semesterende (31.03./30.09.) exmatrikuliert.
Alternativ können Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen, wenn Sie z.B. die Exmatrikulationsbescheinigung für eine andere Universität vor Semesterende benötigen. Wenn Sie sich nicht zurückmelden, erhalten Sie im Falle der Zulassung für den neuen Studienplatzes eine Aufforderung zur Überweisung des Semesterbeitrags während des Immatrikulationsvorganges.
Im Falle der Exmatrikulation nach der vollzogenen Rückmeldung ist ggf. eine anteilige Erstattung des Semesterbeitrags nach Rückgabe Ihrer Campus-Card möglich. Damit dies für Ihren individuellen Fall überprüft werden kann, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Erstattung an das Immatrikulationsbüro und legen Sie Ihrem Antrag Ihre Campus-Card bei. Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Erstattungen grundsätzlich ausgeschlossen sind.