Promovierende

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Anmeldung zur Promotion - Voraussetzungen

Absolventen und Absolventinnen der Humboldt-Universität mit hochwertigem Diplom-, Master bzw. Magisterabschluss oder 1. Staatsexamen können grundsätzlich zur Promotion zugelassen werden.

Absolventen und Absolventinnen von anderen Universitäten können nach den geltenden Rechtsgrundlagen zur Promotion zugelassen werden, wenn ihre Studienabschlüsse als äquivalent zu denen an der Humboldt-Universität zu Berlin angesehen werden.

Sofern es die jeweiligen Promotionsordnungen vorsehen, ist ein Fachhochschulabschluss mit entsprechend guten Leistungen adäquat für eine Zulassung.

Generell ist die schriftliche Betreuungszusage eines Hochschullehrers oder einer Hochschullehrerin notwendig. Interessierte Absolventen und Absolventinnen legen dem potentiellen Betreuer oder der potentiellen Betreuerin  der Humboldt-Universität ein Exposé vor und stimmen dieses mit ihm oder ihr ab. Die Betreuungszusage ist hinfällig, wenn kein positiver Beschluss des Promotionsgremiums über die Annahme zur Promotion von der Fakultät gefasst wird, an der die Promotion eingereicht werden soll (siehe: ein roter Pfeil Anmeldung zur Promotion).

In den jeweiligen ein roter Pfeil Promotionsordnungen der Fakultäten sind die speziellen Anforderungen zu finden.

 

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