Humboldt-Universität zu Berlin

Exportkontrolle

Ein Internal Compliance Programm für Exportkontrolle

Die Humboldt-Universität zu Berlin ist ein Ort der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Bildung. In diesem Sinne pflegt die Humboldt-Universität internationale Forschungskooperationen und ist Wirkstätte internationaler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die damit verbundene Teilnahme am Außenwirtschaftsverkehr durch die Aus- und Einfuhr von Wissenschaftsgütern, wie z.B. wissenschaftlicher Gerätschaften, Materialien oder Software, aber auch dem Transfer von geistigem Gut (z.B. Technologien, Know-How, wissenschaftliche Dienstleistungen) ergibt die Verpflichtung zur Einhaltung der dafür geltenden Gesetze und Vorschriften.

Die Humboldt-Universität möchte sicherstellen, dass Forschung und wissenschaftlicher Austausch im Einklang mit ihren eigenen Leitlinien und ethischen Grundsätzen erfolgt. Die Humboldt-Universität trägt mit ihrer Forschung und Lehre zum Erhalt und zur Verbesserung menschlicher Lebens- und Umweltbedingungen bei. Sie setzt sich im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt mit den möglichen Folgen einer Nutzung ihrer Forschungsergebnisse auseinander. Die Verantwortung für die Folgen einer Nutzung ihrer Forschungsergebnisse nimmt die Humboldt-Universität sehr ernst.

Das gesetzliche Exportkontrollsystem baut auf der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs auf und schränkt diesen in ausgewählten – sicherheitsrelevanten – Bereichen ein. Freiheit und Schranken erfordern die eigenverantwortliche Beachtung jedes Teilnehmers.

Zweck der Schranken in der deutschen und europäischen Exportkontrolle sind im Kern die Verhinderung von

  • Verbreitung (Proliferation) von Massenvernichtungswaffen,
  • unkontrollierter Weitergabe von konventionellen Rüstungsgütern
  • Terrorismus, Repression oder Menschenrechtsverletzungen im Ausland durch sensible Güter.

 

Auch zivile Güter, die den Zweck der Schranken unterlaufen oder unterlaufen könnten (sog. Dual-Use-Güter), und in bestimmten Fällen der Wissensaustausch (sog. „technische Unterstützung“) unterliegen den Regelungen der Exportkontrolle.

Verstöße können zu persönlichen strafrechtlichen Konsequenzen wie Geld- und/oder Freiheitsstrafen für die handelnden und institutionell verantwortlichen Personen führen.

 

Um ihre Mitglieder und sich selbst vor diesen Konsequenzen zu bewahren, hat die Humboldt-Universität ein Team zusammengestellt, das einerseits Beratung und die Klärung von Zweifelsfällen anbietet und andererseits HU-Mitglieder in Genehmigungsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt.  

Sie erreichen das Team unter Exportkontrolle@hu-berlin.de