Humboldt-Universität zu Berlin

Humboldt-Universität zu Berlin | Forschung | Gute wissenschaftliche Praxis

Gute wissenschaftliche Praxis (GWP) - forschen lege artis

Gute wissenschaftliche Praxis (GWP) ist der Kern wissenschaftlicher Integrität und Glaubwürdigkeit. Diese Seite gibt Auskunft zu den Leitlinien und Standards der guten wissenschaftlichen Praxis, nach denen Forschende an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeiten.

An der Humboldt-Universität zu Berlin forschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschafter lege artis, das heißt "nach den Regeln der Kunst". Auf diese Weise sichern sie eine hohe Qualität und Integrität ihrer Forschungsergebnisse.

 

Satzung zur guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) der Humboldt-Universität zu Berlin

Im März 2023 hat die Humboldt-Universität zu Berlin Ihre Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die dazugehörigen Ausführungsvorschriften aktualisiert Link. Damit setzt sie auch die Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die diese 2019 formuliert hat, um.

In der Satzung werden GWP-Satzung HU

  • die Standards guter wissenschaftlicher Praxis,
  • gute wissenschaftliche Praxis im Forschungsprozess und
  • Verfahren bei Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens

ausführlich dargestellt.

Hier geht es Online-Version der GWP-Satzung der Humboldt-Universität zu Berlin und zu den Ausführungsvorschriften (im Anhang der Satzung).

Hier geht es zur PDF-Version der GWP-Satzung.

 

Ombudspersonen und Kommission zur Überprüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens 🖉

Im Falle des Vorwurfs wissenschaftlichen Fehlverhaltens beraten die Ombudspersonen die Mitglieder der Humboldt-Universität zu Berlin vertraulich als neutrale Ansprechpersonen.

Die Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (KWF) überprüft Vorwürfe gegenüber Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern der Humboldt-Universiät zu Berlin. Sie prüft grundsätzlich keine Forschungsarbeiten, die im Rahmen der an der HU angebotenen Studiengänge (ausgenommen Promotionsstudiengänge) entstanden sind.Die Prüfkriterien und das Vorgehen der Kommission werden in der Satzung der Humboldt-Universität zu Berlin zur GWP ausführlich beschrieben.

Weitere Informationen auf der Seite "Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens". Link

  • Alternativ können sich Mitarbeiter:innen der Humboldt-Universität zu Berlin auch an den Ombudsman für die Wissenschaft der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wenden. Link

Nagoya-Protokoll 🖉

 

Exotische Planze auf Hawaii
Foto: Stefan Diez

Forschen mit und zu genetischen Materialien tierischen oder pflanzlichen Ursprungs

Beim Nagoya-Protokoll handelt es sich um ein völkerrechtliches Instrument, durch das

die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, insbesondere durch angemessenen Zugang zu  genetischen Ressourcen und angemessene Weitergabe der einschlägigen Technologien unter Berücksichtigung aller Rechte an diesen Ressourcen und Technologien sowie durch angemessene Finanzierung [gewährleistet werden soll], um so zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile beizutragen. (Artikel 1, Protokoll von Nagoya)

Relevant ist das Protokoll für alle Forschungsvorhaben, bei denen bestimmte genetische Materialien verwendet oder prozessiert werden, oder die traditionelles Wissen über die betreffenden Pflanzen und Tiere beforschen, aus denen das Material gewonnen wurde.

Gemäß der EU-Verordnung (511/2014, Artikel 3 die Begriffsbestimmungen Nr. 1,2 und 7) handelt es sich dabei um

  • genetische Materialien, d.h. jedes Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen Ursprungs, das funktionale Einheiten enthält,
  • genetische Ressourcen (d.h. genetisches Material mit tatsächlichem oder potenziellem Wert, jedoch auch
  • traditionelles Wissen, das sich auf genetische Ressourcen bezieht, einer indigenen oder ortsansässigen Gemeinschaft, das für die Nutzung der genetischen Ressourcen relevant ist.

Für Forschende relevante rechtliche Grundlagen

Beim Forschen mit und zu genetischen Matrialen und Ressourcen müssen sowohl die rechtlichen Vorgaben auf europäischer Seite, als auch die der Bereitstellerstatten beachtet werden. Auf europäischer Seite besonders relevant:

  • Die EU-Verordnung über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Rssourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union ist unmittelbar für alle Forschenden bindend: EU-Verordnung (511/2014). Link
  • In der Durchführungsverordnung mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (511/2014) des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Register von Sammlungen, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Nutzer und bewährte Verfahren werden die Nutzer informiert, wie und was dokumentiert werden und wie Sorgfaltspflichten sichergestellt werden sollen (Im Anhang der Verordnung finden sich auch Muster). EU-Durchführungsvorschrift (2015/1866). Link
  • Im (deutschen) Gesetz zur Umsetzung der Vepflichtung nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 werden die Aufgaben und Befugnisse, Anordnungen und Abhilfemaßnahmen sowie Bußgeldvorschriften definiert. Die zuständige Behörde hierfür ist in Deutschland das Bundesamt für Naturschutz. Umsetzungsgesetz . Link

Forschende müssen weiterhin die Gesetze und Vorgaben der Bereitstellerstaaten beachten. Das gilt sowohl unabhängig davon, ob die Bereitstellerstaaten das Nagoya-Protokoll unterschrieben haben oder nicht. Um sich hierüber zu informieren gelangen Forschende über die Seite des Bundesamts für Naturschutz auch zum ABS Clearing-House. Hier finden sich auch umfangreiche weitere Informationen zur Nutzung genetischer Ressourcen. Link

Unterstützung und Hilfe

  • Das „German Nagoya Protocol HuB" ist ein von der Bundesregierung finanziertes Projekt (Bundesamt für Naturschutz (Bfn) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)), das Forschende unterstützen will, alle rechtlichen Verpflichtungen des Nagoya-Ptookolls besser zu verstehen. Es wird von den folgenden Institutionen durchgeführt:
    • Leibniz-Institut DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH (DSMZ)
    • Das Konsortium „Deutsche Naturwissenschaftliche Forschungssammlungen“ (DNFS)
    • Leibniz-Forschungsnetzwerk Biodiversität (LFN BioDiv)
    • Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin e.V. (VBIO)

Nagoya-HUB: Link

  • DFG-Erläuterungen für Forschende: DFG (2021): Erläuterungen zu Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben, die Zugang zu genetischen Ressourcen und/oder zu traditionellem Wissen, das sich auf genetische Ressourcen bezieht, beinhalten. Link

Unterstützungsangebote der Humboldt-Universität zu Berlin folgen.

 

Weitere Informationen 🖉
  • Zum DFG-Portal Wissenschaftliche Integrität. Hier werden die Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis fachspezifisch kommentiert und es finden sich weitere Informationen zum Thema. Link
  • Zum Curriculum für Lehrveranstaltungen zur GWP des Ombudsman für die Wissenschaft der DFG. Link

 

Diese Seite befindet sich im Aufbau. Weitere Informationen folgen.