Berliner Hochschulen gründen gemeinsame Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis
14 Berliner Universitäten, darunter die Humboldt-Universität zu Berlin, sind an der gemeinsamen Ombudsstelle beteiligt.
Die gemeinsame Ombudsstelle ergänzt und stärkt damit die bereits bestehenden Strukturen an den Hochschulen.
Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG, § 5a Abs. 3) regelt die Aufgaben der gemeinsamen Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis: 1. Entwicklung von hochschulübergreifenden Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis auf Basis anerkannter Qualitätsstandards, 2. die Durchführung von Evaluationen auf Antrag einzelner Hochschulen und 3. die Prüfung von Einzelfällen bei Verdacht auf wissenschaftlichen Fehlverhaltens, wenn eine Hochschule dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht selbst übernehmen kann.
Die Geschäftsstelle der gemeinsamen Ombudsstelle rotiert. Für die ersten zwei Jahre ist sie an der Freien Universität Berlin angesiedelt.
Diese Hochschulen tragen die gemeinsame Ombudsstelle: Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Universität der Künste Berlin, Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin, Weißensee Kunsthochschule Berlin, Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Berlin, Berliner Hochschule für Technik, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Alice-Salomon-Hochschule Berlin, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin und Evangelische Hochschule Berlin.
Zur Pressemitteilung der Freien Universtität: Link