Notenumrechnung
Seit der Ratifizierung der Lissabon-Konvention in Deutschland in 2007 hat sich die Humboldt-Universität zu Berlin zur Aufgabe gemacht, die Richtlinien der Europäischen Kommission bezüglich Anerkennung und Anrechnung ausländischer Hochschulleistungen kontinuierlich und verbindlich umzusetzen.
Im Hinblick auf die Umrechnung ausländischer Hochschulnoten bietet die Lissabon-Konvention keine feste Regelung. Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK, Projekt nexus) in Deutschland empfehlen in erster Linie, die im Ausland erbrachten Prüfungen dem Studienkonto an der heimischen Hochschule möglichst unbenotet anzurechnen. Es können aber auch folgende Notenumrechnungsverfahren zum Einsatz kommen.
ECTS-Einstufungstabellen (engl. ECTS Grading Tables)
Mehr dazu in ECTS-Leitfaden (2015)
Weiter zu ECTS-Einstufungstabellen der HU-Berlin
Kurzlink: hu.berlin/dstat
Lineare Notentransformation mithilfe der Modifizierten bayerischen Formel
Mehr dazu in Modifizierte bayerische Formel
Weiter zum Notenumrechnungssystem (NUS+) der HU-Berlin
Zuständigkeiten
Über die Anrechnung von Studienleistungen und Prüfungen sowie die Umrechnung ausländischer Hochschulnoten entscheiden an der Humboldt-Universität die zuständigen Prüfungsausschüsse (vgl. § 110 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU)).