Internationalisierungsstrategie der HU
Internationalisierungsstrategie
der
Humboldt-Universität zu Berlin
1. Internationalisierung des Studiums an der HU
2. Qualität vor Quantität
3. Regionale Schwerpunktsetzung
4. Vertragspolitik
5. Finanzen
6. Laufzeit und Evaluation
In Anerkennung der Tatsache, dass Internationalität im Sinne einer Ausrichtung der Forschung, des Studiums, der Lehre und des Universitätslebens auf eine globale Gesellschaft ein Hauptqualitätsmerkmal einer modernen Universität ist, legt die Humboldt-Universität zu Berlin (HU) drei zentrale Zielsetzungen ihrer Internationalisierungspolitik fest:
Internationalisierung des Studiums an der HU
Qualität vor Quantität
Geographische Schwerpunktsetzung
1. Internationalisierung des Studiums an der HU
Zur Schwerpunktumsetzung sind vier Bereiche von Bedeutung:
1.1 HU-Studierende im internationalen Austausch
Oberste Priorität für die Lehre an der HU hat ein Studienangebot,
das allen Studierenden Voraussetzungen bietet, sich innerhalb der Regelstudienzeit
zu Absolventen mit hohem Leistungsniveau zu entwickeln, die den Anforderungen
des Arbeitsmarktes wie der Wissenschaft gerecht werden. Mit diesem Anspruch
verpflichtet sich die HU zu einem Lehrangebot, das für ihre eigenen wie
für ihre internationalen Studierenden attraktiv, anspruchsvoll und interessant
ist und auf enger Kooperation mit Partnereinrichtungen basiert, die das Studium
sinnvoll ergänzt. Die gegenwärtige Studienreform, bei der neue, modularisierte
Studiengänge entwickelt werden, deren Leistungsnachweise durch die Kreditierung
international vergleichbar sind, erweitert die bereits bestehenden Austauschmöglichkeiten
in hohem Maße. Ein mindestens einsemestriger, besser einjähriger,
Auslandsaufenthalt fördert in vielen Fällen die Wahrnehmung anderer
Perspektiven auf einen bestimmten Sachverhalt und trägt somit zur Entwicklung
differenzierterer Sichtweisen und Problemlösungen bei. Es muss daher so
vielen Studierenden der HU wie möglich die Chance gegeben werden, einen
qualifizierten Auslandsaufenthalt, d.h. mit einem hohen Anteil an anerkannten
Studienleistungen (ECTS), zu absolvieren. Es ist dabei sicherzustellen, dass
durch eine Leistungsauswahl mit Blick auf die zweite Zielsetzung nur fachlich
und sprachlich gut vorbereitete Studierende als Botschafterinnen und Botschafter
der HU und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der deutschen Sprache
und Kultur ins Ausland gehen. Die Studienordnungen sollten Sprachempfehlungen
enthalten, die den Anspruch der Studierenden sichern, bis zum Vordiplom bzw.
bis zur Zwischenprüfung eine auf den Austausch gerichtete Sprachausbildung
zu absolvieren.
Da derzeit ca. 15% eines Jahrganges an der HU einen Auslandsaufenthalt absolvieren,
gilt es, diesen Anteil zu stabilisieren und zu sichern, eventuell auch auszubauen.
Entscheidend für die Effektivität des Studienaufenthalts und die Anerkennung
erbrachter Prüfungsleistungen sind die fachspezifische Beratung über
Möglichkeiten und Verfahrensweisen, die rechtzeitige Entwicklung der Sprachkompetenz
und eine möglichst individuelle Studienplangestaltung. Der Anteil von ca.
59% Frauen und die besondere Förderung für Behinderte und Alleinerziehende
mit Kind sind positiv und sollen weiter eine Zielsetzung bleiben.
1.2 Internationale Studierende an der HU
1.2.1 Bedeutung
Die internationalen Studierenden an der HU sind zu unterteilen in Studierende
im Vollstudium und solche in Austauschprogrammen. Bei den Studierenden im Vollstudium
treffen die Gruppen der Bildungsinländer (d.h. solche mit einem deutschen
Abitur und internationalem Pass), der Studierenden aus EU-Staaten und derjenigen
aus anderen Ländern zusammen, die jeweils unterschiedliche Bedürfnisse
und Voraussetzungen haben. Die Gruppe der Austauschstudierenden ist trotz heterogener
Herkunft der Studierenden weitgehend homogen in ihren Bedürfnissen und
Ansprüchen.
Alle internationalen Studierenden genießen eine hohe Priorität, da
sie das Leben an der HU um andere Perspektiven, Erfahrungen und Ideen bereichern
und zudem in vielen Fällen als zukünftige Entscheidungsträger
ein wichtiges Bindeglied darstellen. Programmstudierende, vor allem wenn sie
ein Semester oder länger an der HU studieren, sind von besonderer Bedeutung,
da im Bereich der Austauschprogramme aus Gründen der Reziprozität
ein großes Kontingent an internationalen Studierenden zur Bereitstellung
von Studienplätzen für HU-Studierende notwendig ist, und diese Gruppe
somit die oberste Priorität -Auslandsaufenthalte von HU-Studierenden- direkt
fördert.
1.2.2 Betreuung
Eine hervorragende Betreuung der internationalen Studierenden ist aus drei
Gründen unerlässlich. Erstens fördert eine gute Betreuung sowohl
der internationalen Austausch- wie der Vollstudierenden ein besseres Studienergebnis.
Zweitens muss den zusätzlichen Bedürfnissen der internationalen Studierenden
Rechnung getragen werden. Und drittens fungieren auch die internationalen Studierenden
als Multiplikatoren, die ihre Erfahrungen mit sich nehmen. Somit muss es das
Ziel der HU sein, ihnen hervorragende Studienbedingungen zu bieten. In den Fakultäten,
Instituten und Zentraleinrichtungen wie dem Sprachenzentrum sind, soweit noch
nicht vorhanden, Strukturen anzuregen (z.B. die Ernennung von Vertrauensdozenten,
der Einsatz von studentischen Hilfskräften), die den spezifischen Problemen
internationaler Studierender Rechnung tragen. Zielgruppe sollten besonders diejenigen
Studierenden sein, die ihr gesamtes Studium an der HU absolvieren. Dabei geht
es vor allem um eine schnelle Integration in das deutsche Hochschulsystem und
die fachliche Unterstützung durch besondere Beratungsangebote und Tutorien
innerhalb der Fakultäten bzw. Institute, damit die Studienziele erreicht
werden.
Der vom Akademischen Auslandsamt ins Leben gerufene ORBIS HUMBOLDTIANUS als
internationaler Club der HU genießt im Bereich der Betreuungsarbeit im
Ergebnis seiner Evaluation im Jahre 1999 Vorzugsstatus. Dort konzentrieren sich
zahlreiche internationale Aktivitäten, dort finden deutsche und internationale
Studierende zusammen. Ein komplexes Angebot von kulturellen und informativen
Veranstaltungen soll die Integration der internationalen Studierenden befördern.
Der im ORBIS etablierte Visaservice, der internationale Studierende bei Angelegenheiten
im Zusammenhang mit der Beantragung und Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
unterstützt, ist unbedingt fortzuführen.
Ein weiteres Angebot kann das Career Center mit seinen Leistungen offerieren.
Internationale Unternehmen bieten zunehmend Praktika und Absolventenstellen
für Muttersprachler. Anknüpfen könnte das Career Centers an die
Erfahrungen von Gaststudierenden mit vergleichbaren Centern ihrer Heimatuniversitäten.
Hieraus können sich neue Kontakte und Leistungen für Studierende der
HU ergeben.
1.2.3 Alumni
Von besonderem Interesse ist die Entwicklung eines Alumni-Netzwerkes. Hierzu sollten vor allem die Programmausschreibungen und Fördermöglichkeiten des DAAD genutzt werden. Langfristig müsste der außerordentlich aufwendige, aber wichtige Bereich der Nachkontakte zu den internationalen Alumni der HU eine personelle Verstärkung erfahren. Zielsetzung ist es, langfristig einen engen Kontakt zu mindestens 20% aller internationalen Absolventinnen und Absolventen aufzubauen. Kontakte zu Programmstudierenden sind unter den jetzigen Bedingungen nur eingeschränkt möglich und können erst bei Ausweitung der Kapazitäten stärker ausgebaut werden. Um die Nachhaltigkeit von Nachkontakten zu sichern, sind attraktive Weiterbildungsprogramme (z.B. im Rahmen von Kurzzeitprogrammen unter dem Schirm der Sommeruniversität oder aus dem Leistungsangebot des Career Centers), Möglichkeiten der Förderung und Wiedereinladung (z.B. zu an der HU stattfindenden Kongressen und Veranstaltungen) und Informationsnetze zu schaffen. Zentrale Organisationsunterstützung und dezentrale inhaltliche Planung und Umsetzung sollten sich dabei sinnvoll ergänzen.
1.2.4 Sprachangebote/DaF
Teil eines umfassenden Betreuungskonzeptes und einer Ausrichtung auf internationale Studierende ist die rechtzeitige Erhebung der Zahl der Einreisenden und ein hochschuladäquates und vielschichtiges Angebot im Bereich Deutsch als Fremdsprache. Hier kommt dem Sprachenzentrum eine besondere Aufgabe zu. Das Angebot sollte auf Sprachanforderungsniveaus basieren, die bereits für den Studienzugang zu definieren sind. Das Sprachenzentrum räumt dieser Aufgabe einen hohen Stellenwert ein, kann die Finanzierung aber nicht aus eigenen Mitteln gewährleisten. Folgenden Zielgruppen sollen Angebote zur Verfügung gestellt werden:
- Programmstudierenden
- Studierenden im Vollstudium und Studierenden in Internationalen Studiengängen
- Internationalen Germanistikstudierenden, die einen Abschluss anstreben
- Teilnehmern und Teilnehmerinnen an Sommerkursen und Spezialveranstaltungen
Während die ersten drei Gruppen im Rahmen der Deputate zu bedienen sind, sollen Angebote im letzten Bereich kommerzieller Art sein. Umfang und Struktur stimmt das Sprachenzentrum im Jahresrhythmus mit der Universitätsleitung ab.
1.3 Internationalisierung der Lehre
1.3.1 Studienangebote
Der Arbeitsmarkt für Hochschulabsolventinnen und -absolventen ist international
ausgerichtet. Deshalb muss die HU ein internationaler Campus mit internationalem
Lernumfeld sein. Für die HU-Studierenden, die nicht ins Ausland gehen,
und um die Attraktivität der Lehre zu erhöhen, müssen daher noch
mehr internationale Angebote an der HU zur Verfügung stehen. Dies schließt
Studienangebote in englischer Sprache für alle HU-Studierenden und zur
Integration von internationalen Studierenden, spezielle Studienangebote für
internationale Studierende, Doppeldiplomstudiengänge, weitere internationale
Masterprogramme, ein umfangreiches Ausbildungsangebot in der englischen Sprache
zur Vorbereitung von HU-Studierenden auf Auslandsaufenthalte, Summer Schools
und insbesondere Gastlehrende ein. Um über letztere in ansteigender Zahl
verfügen zu können, muss der Teaching Staff Mobility (TS) eine höhere
Bedeutung zukommen, als dies bislang der Fall ist.
Die bereits bestehenden auslandsorientierten postgradualen Masterstudiengänge
haben Modellcharakter und sind weiter auszubauen. Jedoch sind neue internationale
Studienprogramme nicht ohne zusätzliche Ressourcen realisierbar. Entsprechende
Finanzierungskonzepte müssen auf Fakultätsebene sowohl für die
Sprach- als auch die Fachangebote entwickelt werden.
Studierenden sollte vom Beginn ihrer Ausbildung an der internationale Charakter
des Studiums und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Fremdsprachenkompetenz
erfahrbar gemacht werden, damit sie den akademischen Anforderungen im In- und
Ausland gerecht werden können. Hierzu gehört eine möglichst frühzeitig
einsetzende Aus- und Fortbildung im aktiven Gebrauch einer oder mehrerer Fremdsprachen
zu wissenschaftlichen Zwecken, die ihnen das Studium an der HU erleichtert und
gleichzeitig zur Vorbereitung auf einen Studienaufenthalt im Ausland dient.
Das Sprachenzentrum muss seine Angebote unter Berücksichtigung der erforderlichen
Fremdsprachenvielfalt auf diese Zielstellungen konzentrieren. Um dabei inhaltlich
und organisatorisch erfolgreich zu sein, bedarf es einer engen Zusammenarbeit
mit den Fakultäten und dem Akademischen Auslandsamt, in deren Ergebnis
auch neue, dem Studienverlauf besser angepasste Organisationsformen der Sprachausbildung
entstehen können.
1.3.2 Vorlesungsverzeichnis
Das Vorlesungsverzeichnis soll deutlich machen, in welchen Lehrveranstaltungen ECTS-Punkte erworben werden können und in welcher Sprache die Lehre angeboten wird, wenn diese eine andere als Deutsch ist. Das Vorlesungsverzeichnis liegt drei Monate vor dem Geltungszeitraum vor; es basiert auf dem gültigen Angebot der Fakultäten, Zentralinstitute und Zentraleinrichtungen mit Lehraufgaben.
1.3.3 Einführung und Anerkennung international zu erwerbender Studienleistungen (ECTS)
Eine große Zahl an Austauschprogrammen und eine gute Integration dieser
Programme in die Studienabläufe ist nur mit einer geregelten Anerkennung
der im Ausland erworbenen Studienleistungen zu erreichen. Grundsätzlich
gilt, dass an Partneruniversitäten erworbene Leistungen den an der HU zu
erwerbenden gleichzusetzen sind. Ziel ist die Anerkennung dieser Studienleistungen.
Zur Umsetzung ist der Einsatz eines Learning Agreement (LA) empfehlenswert.
Sprachliche Eingangsvoraussetzungen müssen Bestandteil des LA sein.
Die Umgestaltung des Studienangebots zu modularisierten Studiengängen mit
einem modernisierten Prüfungsverfahren über Kreditpunkte ist daher
dringend voranzutreiben. Dies ermöglicht die problemlose flächendeckende
Anwendung des ECTS.
1.4 Internationale Forschungskooperation
Durch die Internationalisierung des Studiums wird das Profil der Studierenden geschärft, durch internationale Forschungskooperation (häufig drittmittelförderfähig) kann zudem im bundesweiten Wettbewerb die Qualität der Forschung vergleichbar gemacht werden. Die internationale Forschungskooperation genießt daher ebenfalls eine besondere Bedeutung. Ein herausragenden Ruf in der Forschung fördert das Interesse auch der Studierenden an einer Universität erheblich. Daher wird eine intensive internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung, vor allem auch in enger Beziehung zur Lehre begrüßt.
2. Qualität vor Quantität
Zum Zeitpunkt der Festlegung der Strategie empfängt die HU pro Jahr über 1.000 Austauschstudierende und entsendet pro Semester im Durchschnitt 850 HU-Studierende ins Ausland. In mehr als 120 Abkommen und weiteren über 400 SOKRATES-Verträgen sind diese Austauschprogramme organisiert und geregelt. Da auch im Bereich der wissenschaftlichen Kooperation ein erheblicher Umfang erreicht ist, muss sich die Strategie notwendigerweise nun verstärkt auf Qualitätsmerkmale orientieren. Diese sind im Einzelnen:
- akademische Qualität der Partneruniversität
- fachliche und sprachliche Kompetenz der Studierenden
- Anerkennung der Studienleistungen / ECTS
- Vernetzung von Studierendenaustausch, Lehre und Forschung sowie beruflicher Qualifikation
- Fachliche und kulturelle Betreuung
- Einwerbung von Drittmitteln zur Umsetzung der Programme
Die einzelnen Umsetzungsschritte reflektieren diese Zielsetzung.
3. Regionale Schwerpunktsetzung
3.1 Europa
Europa wird verstanden als die Region, die durch das SOKRATES/ERASMUS-Programm
in seiner aktuellen Ausdehnung abgedeckt ist, sowie die Russische Föderation.
Das SOKRATES-Programm nimmt an der HU die herausragende Position ein.
Es ist der Kern der Internationalisierungspolitik. Insbesondere die Erweiterung
nach Osteuropa eröffnet gute Perspektiven, trotz sinkender Etats die traditionell
hervorragenden MOE-Beziehungen aufrechtzuerhalten.
Die Russische Föderation gehört in den Bereich des Hauptschwerpunktes,
da die Beziehungen zu russischen Partnern nicht nur von hervorragender fachlicher
Qualität, sondern auch von einem äußerst ausgewogenen Interesse
unter den Studierenden -den Incoming wie Outgoing- geprägt sind. Auch wenn
aufgrund der Nichtförderfähigkeit dieser Partnerschaften unter SOKRATES
erhebliche finanzielle Belastungen mit dem Erhalt dieser Partnerschaften verbunden
sind, muss die Russische Föderation vor allem im Bereich des Studierendenaustausches
neben SOKRATES/ERASMUS Priorität genießen.
Zur Vorbereitung auf ein Studium in der Russischen Förderation werden vom
Sprachenzentrum Sprachintensivkurse, Sprachreisen, Kommunikations- und Mentalitätstraining
und deutsch-russische Begegnungen konzipiert, organisiert und durchgeführt.
3.2 Nordamerika, Japan, Kuba
In diesem Bereich existieren in beträchtlichem Umfang gut funktionierende Partnerschaften von fachlich hoher Qualität. Die Kooperationsbeziehungen zu den Partnerhochschulen in den USA, Japan und Kuba sind sowohl auf der Ebene fachspezifischer Zusammenarbeit als auch hinsichtlich des Studierendenaustauschs von hoher Intensität.. Diese erfolgreichen Kooperationen sind weiterhin zu pflegen.
3.3 Australien, China, Indien, Israel, Südostasien, Namibia, Südafrika, Südamerika, und ggf. neu zu definierende Regionen
In Bezug auf diese Länder bzw. Regionen haben die internationalen Aktivitäten derzeit noch keine ausreichende Bedeutung. Die Kooperation sollte aufgrund der Interessenlagen sowohl unter den Studierenden als auch im wissenschaftlichen Bereich in diesen Regionen ausgebaut werden. Hier gilt es, entsprechende politische Schwerpunktsetzungen für die Universitätsinteressen zu instrumentalisieren. Dabei sind Verträge zu schließen, die den studentischen Austausch regeln und die sprachliche Vorbereitung organisieren.
4. Vertragspolitik
4.1 Schwerpunktsetzungen
Verträge, die jahrelang nicht bedient werden, werden zukünftig entweder
ruhen gelassen, nicht verlängert oder bei Einzelinteressen in bestimmten
Fakultäten in Fakultätsverträge umgewandelt.
Die HU konzentriert sich auf große breit angelegte Partnerschaften, weniger
umfangreiche Kooperationen werden auf die Fakultätsebene verlagert.
Alle Programme, die SOKRATES/ERASMUS-förderfähig sind, werden von
der HU-Förderung für Studierende und -soweit möglich- auch im
Bereich der Teaching Staff Mobility in die SOKRATES-Förderung übernommen.
4.2 Stipendien
Für Partnerschaften, die den Bereich Studierende/Incoming betreffen, werden drei Kategorien eingeführt:
- Finanzierung von Vollstipendien für die Partnereinrichtung
- Pool freier Stipendien (Bewerbung individuell über die Partnerhochschule, keine Finanzierungsgarantien)
- Austauschprogramme ohne finanzielle Unterstützung
Alle Partnerschaften werden einer dieser Kategorien zugeordnet. Für internationale
Austauschstudierende werden Stipendien ausgelobt, wenn Gegenleistungen der Partner
in vergleichbarem Umfang vorliegen, sofern die jährlichen Budgets dies
gestatten. Besonders zu berücksichtigen sind Studierende von Partnerhochschulen,
die eher finanzielle Schwierigkeiten bei der Umsetzung ihres Studienaufenthaltes
zu erwarten haben, wie z.B. im Fall der russischen Föderation. In Anpassung
an die derzeitigen Lebenshaltungskosten wird das monatliche Stipendium von 900 DM
auf 1.000 DM angehoben. Der Partnerhochschule werden die Stipendien als
Gesamtbudget entsprechend den zur Verfügung stehenden Mitteln im Haushalt
der HU und in externen Programmen zur Verfügung gestellt, d.h. die Mittel
werden innerhalb der HU verwaltet, aber es steht dem Partner frei, diese in
Form von Voll- oder Teilstipendien auf die Programmteilnehmer zu verteilen.
Die Austauschplätze sind in den entsprechenden Verträgen festgelegt
und stehen in keinem direkten Zusammenhang mit Stipendien, so dass auch Studierende
ohne Förderung von den Partnereinrichtungen an der HU studieren können.
Die Fakultäten sollten es sich zur Aufgabe machen, ihre internationalen
Studierenden bei der Beantragung von Stipendien zu beraten. Die finanzielle
Förderung ist auch bei postgradualen Studiengängen ein entscheidendes
Moment, um leistungsstarke Bewerber anzusprechen.
4.3 Vertragsinhalte
In Verträge der HU, die förderfähig sein sollen, sind grundsätzlich folgende Elemente einzubinden:
- Studierende
- Teaching Staff Mobility/Lehre/Curriculum-Entwicklung
- ggf. Forschungskooperation.
Teil des Vertrages, auch eines nichtgeförderten, sind eine Laufzeitbegrenzung auf fünf Jahre und eine Verlängerungsoption. Verträge, auch solche auf Fakultätsebene, sind grundsätzlich dem Präsidenten zur Genehmigung vorzulegen. Ausnahme sind Verträge im SOKRATES-Programm, bei denen bei der Unterschrift die Gleichstellung der Unterzeichnenden gilt. Im SOKRATES-Programm muss aber jeder Vertrag vom SOKRATES-Hochschulkoordinator genehmigt werden.
4.4 Neue Partnerschaften und Studierendenaustauschprogramme
Neue Partnerschaftsverträge sind außerhalb der unter 3.2.2 definierten
Ausbauregionen nur in Einzelfällen abzuschließen. Grundsätzlich
sind finanzielle Verpflichtungen zu vermeiden. Neue Partnerschaften sind in
jedem Fall auf ihre Beziehung zu den Zielsetzungen der Strategie hin zu prüfen.
Ein wichtiger Schwerpunkt sollte die Nutzung und Entwicklung von Konsortien
zur Umsetzung umfangreicherer Projekte sein
Austauschprogramme für Studierende außerhalb von SOKRATES/ERASMUS
können nur durch die Universitätsleitung abgeschlossen werden. Hauptkriterium
ist das Interesse der HU-Studierenden an dem betreffenden Programm. Analog zu
Partnerschaftsverträgen sind Austauschprogramme immer auf fünf Jahre
zu befristen und zu evaluieren. Finanzielle Verpflichtungen sollen nur in besonderen
Fällen eingegangen werden, wenn die finanzielle Äquivalenz gewahrt
bleibt, die Leistungen der Partnerhochschule außergewöhnlich sind
und ein besonders hohes Interesse der HU-Studierenden besteht.
5. Finanzen
5.1 Verwendung von Haushaltsmitteln
Die Haushaltsmittel werden vorrangig für Studierenden- und Dozentenmobilität sowie für zentrale Aufgaben im Zusammenhang mit diesen beiden Aktionsfeldern zur Verfügung gestellt. Reine Forschungskooperation sollte nur in Ausnahmefällen finanziert werden. Grundsätzlich ist im letzten Fall nachzuweisen, dass sich der Antragsteller oder die Antragstellerin zumindest um Drittmittel bemüht hat.
5.2 Nutzung von DAAD-Programmen
Es wird von allen Professorinnen und Professoren erwartet, sowohl im Bereich der Forschungskooperation als auch zur Unterstützung von Lehrkräfteaustausch und vor allem zur Förderung des Studierendenaustausches stärkeren Gebrauch von kompetitiven DAAD-Programmen (z.B. Projektbezogener Personenaustausch, Internationale Studienpartnerschaften und Integrierte Auslandsstudien) zu machen. Bei der Evaluation der ersten Strategiephase wird die Einwerbung entsprechender Mittel ein wichtiges Qualitätskriterium darstellen.
5.3 Wohnstipendien, ISB
Die Wohnheimsituation in Berlin ist aufgrund der anstehenden dauerhaften oder
zeitweiligen Schließungen großer Wohnheimkomplexe zunehmend problematisch,
insbesondere mit Blick auf die steigende Zahl an Austauschstudierenden. Daher
kommt der Idee des Wohnstipendiums eine wachsende Bedeutung zu. Die HU tritt
dann als Mieter gegenüber dem Studentenwerk auf. Damit ist die Sicherung
eines erheblichen Kontingentes bevorzugten Wohnraumes zu verbesserten Bedingungen
wahrscheinlich. Der entsprechende Anteil des Stipendiums für die betreffenden
Studierenden verfällt im Falle einer Nichtnutzung. Im Rahmen der Stipendien
für Studierende von Partnereinrichtungen wird daher ein möglichst
hoher Anteil an Wohnstipendien angestrebt.
Eine besondere Rolle kommt hierbei dem Internationalen Studienzentrum Berlin
(ISB) zu. Dieses soll vorrangig für hervorragende Studierende in einer
fortgeschrittenen Studienphase oder Doktoranden genutzt werden.
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen internationaler Vollzeitstudierender
wird sich die Universität bemühen, internationale Studienanfänger
bei der Suche nach einer Wohnung bzw. einem Wohnheimplatz zu unterstützen,
um ihnen den Start in einer neuen Umgebung und unter veränderten Bedingungen
zu erleichtern. In erster Linie werden dabei soziale Bedürftigkeiten berücksichtigt
werden.
6. Laufzeit und Evaluation
Die Internationalisierungstrategie tritt mit der Verabschiedung in der Universitätsleitung, in finanzieller Sicht mit dem Haushaltsjahr 2001 in Kraft, wobei den im Jahr 2001 angelaufenen Austauschaktivitäten Bestandsschutz bis zum Ende des Wintersemesters 2001/02 gewährt wird. Die Vertragsänderungen müssen bis Ende des Wintersemesters 2001 erfolgen. Die für das SOKRATES-Programm relevanten Aspekte sind bis Juni 2001 abzuschließen, alle anderen notwendigen Vertragsänderungen sind entsprechend den Bewerbungsfristen für das Studienjahr 2002/2003 zum Abschluss zu bringen.
Die Strategie gilt in Anlehnung an das SOKRATES II-Programm bis zum Ende des Sommersemesters 2006. Eine Evaluation der Konzeption erfolgt durch die Universitätsleitung anhand einer Vorlage des Akademischen Auslandsamtes bis zum 30.06.2004, so dass genügend Zeit bleibt, eventuelle Anpassungen auch für ein folgendes SOKRATES-Programm realisieren zu können.
Uwe Brandenburg
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