Betroffener
Gemäß § 4
Abs. 1 BlnDSG ist ein Betroffener eine bestimmte oder bestimmbare
natürliche Person. Der Betroffene hat Rechte, auf die er
nicht wirksam verzichten kann, gemäß § 7 BlnDSG hat jeder nach Maßgabe dieses
Gesetzes ein Recht auf
1.
Auskunft, Benachrichtigung und Einsichtnahme (§ 16)
2.
Berichtigung, Sperrung, Löschung und Widerspruch (§ 17),
3.
Schadenersatz und Unterlassung (§ 18),
4.
Einsicht in Beschreibungen und Verzeichnisse (§ 19 a),
5.
Anrufung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit (§ 27).