Humboldt-Universität zu Berlin

Betroffener

Gemäß § 4 Abs. 1 BlnDSG ist ein Betroffener eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person. Der Betroffene hat Rechte, auf die er nicht wirksam verzichten kann, gemäß § 7 BlnDSG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes ein Recht auf
    
     1.     
Auskunft, Benachrichtigung und Einsichtnahme (§ 16)
     2.      Berichtigung, Sperrung, Löschung und Widerspruch (§ 17),
     3.     
Schadenersatz und Unterlassung (§ 18),
     4.     
Einsicht in Beschreibungen und Verzeichnisse (§ 19 a),
     5.     
Anrufung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (§ 27).