Humboldt-Universität zu Berlin

Verfahren und Anwendung

Die ECTS-Einstufungstabellen für Modulabschlussprüfungen (MAP) sind Häufigkeitstabellen, die eine Auskunft über die Verteilung der Modulnoten innerhalb einer bestimmten Referenzgruppe geben. Solche Häufigkeitstabellen können beispielsweise bei der Umrechnung ausländischer Modulnoten ins deutsche Notensystem eingesetzt werden.

Um das Umrechnungsverfahren mit Hilfe von ECTS-Einstufungstabellen anwenden zu können, ist die Vorlage einer vergleichbaren ECTS-Einstufungstabelle beider - d.h. einer entsendenden und einer aufnehmenden - Bildungsinstitutionen unabdingbar. Eine kurze Beschreibung dafür befindet sich im ECTS-Leitfaden 2015 (Beispiele für die Notenumrechnung, S. 80 - 81).

Im Folgenden sind die grundlegenden Informationen zu den ECTS-Einstufungstabellen der HU Berlin zusammengefasst.

  1. Die Festlegung von Referenzgruppen erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien der Internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED-F 2013). Demnach kann eine Referenzgruppe (ISCED Bildungsfeld) ein oder mehrere Studienfächer der HU Berlin umfassen.
  2. Erfasst werden die Noten für bestandene Modulabschlussprüfungen (MAP-Noten 1,0 bis 4,0). Die Einstufungstabellen für Bachelor- und Masterstudiengänge werden separat von einander ausgegeben.
  3. Die ECTS-Einstufungstabellen der HU Berlin halten die Informationen von jeweils 3 Kalenderjahren fest und werden jährlich aktualisiert. Ist eine Referenzgruppe nicht hinreichend groß, d.h. in der Datenbank sind im Bezugszeitraum weniger als 50 bestandene Prüfungen verzeichnet, wird die jeweilige Zeile in der Tabelle entsprechend markiert sein.
  4. Die ECTS-Einstufungstabellen für Modulabschlussprüfungen sind in erster Linie bei der Anrechnung von Modulen vorgesehen und sind geeignet für:
  • die Studierenden der HU Berlin, die einen Studienwechsel an eine Hochschule im Ausland planen
  • die Studierenden der HU Berlin, die nach ihrem Studienaufenthalt im Ausland eine Anrechnung der dort erbrachten Studienleistungen und Prüfungen zu beantragen beabsichtigen oder beantragt haben. (Hierbei wird die Vorlage einer vergleichbaren ECTS-Einstufungstabelle der ausländischen Hochschule vorausgesetzt!)
  • die Programmstudierenden (ohne Abschluss), die ihr Auslandssemester an der HU Berlin durchlaufen
  • die Prüfungsausschüsse und die Studienfachberatungen der HU Berlin.

 

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