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Organisatorisches zu Projekttutorien

Wer kann ein PT beantragen?

Studierende der HU

  • im Bachelorstudium: ab dem 3./4. Semester und bei Nachweis von mindestens 60 Leistungspunkten (per Ausdruck des Leistungsspiegels bzw. der Leistungsübersicht)
  • im Masterstudium
  • in reglementierten Studiengängen mit staatlichem oder kirchlichem Abschluss (an der HU: Rechtswissenschaft, Evangelische Theologie): ab dem 3./4. Semester und bei Nachweis von mindestens 60 Leistungspunkten (per Ausdruck des Leistungsspiegels bzw. der Leistungsübersicht)

 

Was kann beantragt werden?

Beantragt werden kann die Durchführung eines Projekttutoriums mit 40 Stunden/Monat (ein*e Antragssteller*in) oder 2 mal 20 Stunden/Monat (zwei Antragssteller*innen). Wird der Antrag von der Arbeitsgruppe befürwortet, wird ein Vertrag über eine freie Mitarbeit für ein Semester (1.4. - 30.9. oder 1.10. - 31.3.) geschlossen. Der Stundenlohn beträgt 25 Euro.

 

Es ist empfehlenswert, im Vorfeld mit der Fakultät oder dem Institut zu klären, ob die erforderliche infrastrukturelle Unterstützung (Räume, Geräte, Kopierer, Büromaterial etc.) für das geplante Projekt gewährt werden kann.

 

Über welchen Zeitraum läuft ein Projekttutorium?

Ein Projekttutorium geht über 1 Semester und umfasst i.d.R. 2 SWS.

Eine gute begründete Verlängerung um ein weiteres Semester kann beantragt werden. Beachten Sie dabei bitte die regulären Bewerbungsfristen.

 

Veröffentlichung im Vorlesungsverzeichnis der HU

Sollte Ihr Antrag auf ein PT befürwortet worden sein, wird die Geschäftsstelle der AG Projekttutorien Ihre Veranstaltung im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (AGNES) der HU unter der Rubrik Projekttutorien aufnehmen. Dazu erhalten Sie von der Geschäftsstelle einen Fragebogen samt der Aufforderung, die nötigen Informationen mit dem jeweiligen Institut bzw. der Fakultät abzustimmen.  Im Anschluss hat Ihr Institut bzw. Ihre Fakultät die Möglichkeit, das Projekttutorium zu importieren. An wen Sie sich am Institut bzw. der Fakultät wenden können, kann Ihnen das jeweilige Institutssekretariat mitteilen.

 

Wer kann an Projekttutorien teilnehmen?

An Projekttutorien teilnehmen können auch alle Interessierten, die nicht an der HU immatrikuliert sind, wenn sie sich als Gast- oder Nebenhörende registriert haben (weitere Informationen)! Studierende der Charitè stellen bitte ebenfalls einen Antrag auf Nebenhörerschaft.

 

Nachweise über die Durchführung eines Projekttutoriums können den PT-Leitenden auf Anfrage (kurze Email mit Angabe der aktuellen Adresse) nach Abschluss des Projekttutoriums von der Geschäftsstelle gern ausgestellt werden.

 

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