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FAQ – Allgemeines

  • Ist die Energieversorgung der Humboldt-Universität gesichert?

    Die Humboldt-Universität wird im Rahmen der Energielieferverträge des Landes Berlin mitversorgt. Bis Ende 2022 ist damit die Energieversorgung in annehmbaren Tarifen abgesichert.

  • Warum muss beim der Verbrauch von Strom eingespart werden?

    Erdgas wird nicht nur zum Heizen und für Warmwasser gebraucht, sondern auch für die Produktion von Strom eingesetzt. Im Jahr 2021 betrug der Anteil von Gas bei der Stromerzeugung noch 15 Prozent. Das Einsparen von Strom reduziert somit auch den Gasverbrauch. Erdgas wird nicht nur zum Heizen und für Warmwasser gebraucht, sondern auch für die Produktion von Strom eingesetzt. Im Jahr 2021 betrug der Anteil von Gas bei der Stromerzeugung noch 15 Prozent. Das Einsparen von Strom reduziert somit auch den Gasverbrauch.

    Zudem ist es eine Vorgabe des Landes Berlin, dass von den Berliner Hochschulen mindestens zehn Prozent Energie eingespart werden muss, hierzu zählt neben Fernwärme und Erdgas auch der Strom.

  • Mit welchen Mehrkosten für Energie rechnet die Humboldt-Universität ab 2023?

    Belastbare Zahlenwerte für das kommende Jahr sind noch nicht verfügbar. Derzeit beschäftigt sich die Energiewirtschaftsstelle des Landes Berlin (EWS) mit der  Beschaffung von Strom und Erdgas für 2023. Mit genaueren Kosten kann erst im vierten Quartal 2022 gerechnet werden.

    Voraussagen sind für alle schwierig zu treffen, da sich die Situation laufend verschärft und bisherige grobe Kalkulationen wiederholt hinfällig waren. Nach heutigem Stand ist mit einer Verdopplung, wenn nicht gar Verdreifachung der Energiekosten zu rechnen. 

    In jedem Fall ist jetzt schon klar, dass die Humboldt-Universität, so wie alle anderen Berliner Hochschulen, die Energiekosten mit den zugesagten Haushaltsmitteln nicht allein werden tragen können.

  • Welche Vorgaben zur Einsparung von Energie macht das Land Berlin?

    Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) wurden bundesweit Regelungen zur Einsparung von Energie an öffentlichen Institutionen getroffen. Diese gelten nach den Umsetzungsbeschlüssen des Berliner Senats auch für die Humboldt-Universität. 

    Demnach gilt es, bis zum 31. März 2023 mindestens zehn Prozent des Gesamtenergieverbrauchs durch unter anderem folgende, für die HU verbindlich umzusetzende Maßnahmen einzusparen:

    • Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern ist einzuschränken.
    • Die Raumlufttemperaturen und Warmwasserbereitungen sind auf die laut technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geltenden Soll-Werte zu reduzieren beziehungsweise abzuschalten.
  • Wer bereitet sich an der Humboldt-Universität auf die drohende Energiekrise vor?

    Wie bereits in der Corona-Pandemie wurde eine entsprechende Arbeitsgruppe, die Task Force „Energie“, eingerichtet. Bereits im Sommer 2022 wurde zudem in der Technischen Abteilung ein Krisenmanagement eingerichtet. So konnten frühzeitig Vorbereitungen getroffen werden. Die Task Force ist interdisziplinär und unter Beteiligung der Personalvertretungen besetzt. Sie tagt regelmäßig und erarbeitet Szenarien, einen belastbaren Krisenfahrplan und Entscheidungsvorlagen für die Universitätsleitung. Geplante Einsparmaßnahmen können somit je nach Situation stufenweise eingeleitet werden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Energie an der Humboldt-Universität habe?

    Die Technische Abteilung bittet darum, Fragen als Kommentar direkt unter den Fragen-und-Antwort-Beiträgen hier im Intranet zu hinterlegen, oder eine Nachricht an die Funktionsemailadresse energiesparen.ta@hu-berlin.de zu senden. Die Antworten folgen schnellstmöglich.