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Welche Vorgaben zur Einsparung von Energie macht das Land Berlin?

Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) wurden bundesweit Regelungen zur Einsparung von Energie an öffentlichen Institutionen getroffen. Diese gelten nach den Umsetzungsbeschlüssen des Berliner Senats auch für die Humboldt-Universität. 

Demnach gilt es, bis zum 31. März 2023 mindestens zehn Prozent des Gesamtenergieverbrauchs durch unter anderem folgende, für die HU verbindlich umzusetzende Maßnahmen einzusparen:

  • Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern ist einzuschränken.
  • Die Raumlufttemperaturen und Warmwasserbereitungen sind auf die laut technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geltenden Soll-Werte zu reduzieren beziehungsweise abzuschalten.