Dürfen private elektronische Geräte wie das Smartphone in der Humboldt-Universität geladen werden?
Weiterhin gilt, dass die Benutzung privater elektrisch betriebener Geräte einer widerruflichen Einwilligung durch die jeweiligen Leitungen der Organisationseinheiten bedarf. Es ist zu beachten, dass
- die HU-Rahmenhausordnung anzuwenden ist
- nur mit VDE- beziehungsweise CE- und GS-Zeichen versehene Geräte betrieben werden dürfen
- das Prüfverfahren nach der Betriebssicherheitsverordnung beziehungsweise DGUV-Vorschriften (in der jeweils geltenden Fassung) durchzuführen ist
- die Hinweise der Hersteller anzuwenden sind die Haftung des Nutzenden für Schäden aus Fehlfunktion nicht ausgeschlossen werden darf.