Presseportal

Humboldt-Universität zu Berlin | Presseportal | Energiesparen an der HU | FAQ – Maßnahmen an der HU | Dürfen private elektronische Geräte wie das Smartphone in der Humboldt-Universität geladen werden?

Dürfen private elektronische Geräte wie das Smartphone in der Humboldt-Universität geladen werden?

Weiterhin gilt, dass die Benutzung privater elektrisch betriebener Geräte einer widerruflichen Einwilligung durch die jeweiligen Leitungen der Organisationseinheiten bedarf. Es ist zu beachten, dass

  • die HU-Rahmenhausordnung anzuwenden ist
  • nur mit VDE- beziehungsweise CE- und GS-Zeichen versehene Geräte betrieben werden dürfen
  • das Prüfverfahren nach der Betriebssicherheitsverordnung beziehungsweise DGUV-Vorschriften (in der jeweils geltenden Fassung) durchzuführen ist
  •  die Hinweise der Hersteller anzuwenden sind die Haftung des Nutzenden für Schäden aus Fehlfunktion nicht ausgeschlossen werden darf.