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Gibt es Ausnahmen in der Reduzierung der Raumlufttemperatur?

Ausnahmen gelten für:

  • Räume, die Sammlungsgut und Archivalien beherbergen,
  • Räume, die spezifische Beheizung zum Schutz von dort installierter Technik oder von dort gelagerten Gegenständen und Stoffen erfordern,
  • Gemeinschaftsflächen, in denen bei einer Nichtbeheizung aufgrund bauphysikalischer Gegebenheiten Schäden oder ein Mehrverbrauch an Brennstoff zu erwarten ist,
  • Sanitärräume,
  • sowie Mensen.