Gibt es Ausnahmen in der Reduzierung der Raumlufttemperatur?
Ausnahmen gelten für:
- Räume, die Sammlungsgut und Archivalien beherbergen,
- Räume, die spezifische Beheizung zum Schutz von dort installierter Technik oder von dort gelagerten Gegenständen und Stoffen erfordern,
- Gemeinschaftsflächen, in denen bei einer Nichtbeheizung aufgrund bauphysikalischer Gegebenheiten Schäden oder ein Mehrverbrauch an Brennstoff zu erwarten ist,
- Sanitärräume,
- sowie Mensen.