Humboldt-Universität zu Berlin

Häufig gestellte Fragen

  • Was bedeutet „Tenure-Track“?

    „Tenure-Track“ beinhaltet die Aussicht, nach erfolgreicher Bewährung auf einer zeitlich befristeten Stelle eine unbefristete Anstellung (tenure) zu erhalten.

    Das aus dem US-amerikanischen Bildungssystem entlehnte Modell der Tenure-Track-Professur regelt das Verfahren der Berufung auf eine befristetes Beschäftigungsverhältnis und der Übernahme auf eine Lebenszeitprofessur nach erfolgreicher Tenure-Evaluierung.

    An der Humboldt-Universität zu Berlin werden Juniorprofessuren und befristete W2-Professuren mit einem „echten“ Tenure-Track ausgeschrieben. Tenure-Track-Professor*innen erhalten damit bereits bei Stellenantritt die verbindliche Aussicht, dass sie nach erfolgreicher Bewährungsphase unmittelbar auf eine unbefristete Professur übernommen werden. Die Entscheidung über die Entfristung wird im Rahmen der Tenure-Evaluierung allein anhand der bei Berufung vereinbarten Leistungsanforderungen gefällt. An der Humboldt-Universität zu Berlin werden Juniorprofessuren für sechs Jahre und befristete W2-Professuren für fünf Jahre mit einem „echten“ Tenure-Track ausgeschrieben. Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren erhalten damit bereits bei Stellenantritt die verbindliche Aussicht, dass sie nach erfolgreicher Bewährungsphase unmittelbar auf eine unbefristete Professur übernommen werden. Die Wertigkeit der Anschlussposition steht bereits bei Ausschreibung fest. Die Entscheidung über die Entfristung wird im Rahmen der Tenure-Evaluierung allein anhand der bei Berufung vereinbarten Leistungsanforderungen gefällt.

  • An wen richtet sich die Tenure-Track-Professur?

    Die Tenure-Track-Professur richtet sich an exzellente Wissenschaftler*innen, insbesondere in einem frühen Karrierestadium. Übergänge aus anderen Karrierewegen zur Professur sind möglich.

  • Was sind die Einstellungsvoraussetzungen?

    Gemäß §100, §102a und §102c des Berliner Hochschulgesetzes sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, die pädagogische Eignung sowie die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion, vorzuweisen.

    Bei Juniorprofessuren dürfen im Regelfall nicht mehr als sechs Jahre zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung liegen.

    Bewerber*innen auf eine Tenure-Track-Professur sollen nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der HU Berlin wissenschaftlich tätig gewesen sein.

  • Wie verläuft die Tenure-Track-Phase bei Juniorprofessuren?

    Juniorprofessor*innen auf Tenure-Track-Professuren werden zunächst gemäß §102b BerlHG für die Dauer von drei Jahren zu Beamten auf Zeit ernannt. Das Beamtenverhältnis wird mit Zustimmung der Juniorprofessorin bzw. des Juniorprofessors im Laufe des dritten Jahres um weitere drei Jahre verlängert, wenn sie oder er sich in ihrem bzw. seinem Amt bewährt hat.

    Grundlage ist die Bewährungsfeststellung, welche an der HU Berlin nach dem geltenden Leitfaden (Satzung) für die Zwischenevaluierung von Juniorprofessuren durchgeführt wird. Bei negativem Ergebnis kann das Beamtenverhältnis mit Zustimmung der bzw. des Evaluierten um bis zu ein Jahr verlängert werden. Im Tenure-Track-Verfahren wird keine zusätzliche Zwischenevaluierung durchgeführt, jedoch kann die Kommission, welche die Bewährungsfeststellung durchgeführt hat, das Ergebnis der Zwischenevaluierung einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen an die Mentorin bzw. den Mentor zur weiteren Beratung weiterleiten.

    Die Tenure-Track-Phase wird durch die Tenure-Evaluation abgeschlossen. Das Verfahren wird spätestens 15 Monate vor Ende der zweiten Dienstperiode eingeleitet. Bei Erfolg wird die Kandidatin oder der Kandidat auf eine Lebenszeitprofessur übernommen, die mit einer W2- oder W3-Wertigkeit ausgestattet ist.

  • Wie verläuft die Tenure-Track-Phase bei W2-Professuren?

    Befristete W2-Professuren mit Tenure-Track-Zusage werden für fünf Jahre besetzt. Es findet keine Zwischenevaluierung statt. Spätestens 15 Monate vor Ende des befristeten Beschäftigungsverhältnisses wird das Verfahren der Tenure-Evaluierung eingeleitet. Bei Erfolg wird die Kandidatin oder der Kandidat auf eine Lebenszeitprofessur übernommen, die mit einer W2- oder W3-Wertigkeit ausgestattet ist.

  • Wo finde ich die Stellenausschreibungen?

    Aktuelle Ausschreibungen von Tenure-Track-Professuren an der HU Berlin finden Sie hier: www.personalabteilung.hu-berlin.de/stellenausschreibungen

  • Mit welchen Unterlagen bewerbe ich mich und an wen richte ich meine Bewerbung?

    Bewerbungen sind unter Angabe der Kennziffer an die Dekanin bzw. den Dekan der Fakultät zu richten, an welcher die Professur zu besetzen ist. Die einzureichenden Unterlagen (i.d.R. tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Schriftenverzeichnisse, ggf. Exposé zur Professur, ggf. Lehrkonzept) und Kontaktdaten sind in der Stellenausschreibung aufgeführt.

  • Welche Leistungen muss ich erbringen?

    Die bzw. der Berufene schließt mit der Universität eine Berufungsvereinbarung ab, in der die konkreten Leistungsanforderungen, welche in der befristeten Tenure-Track-Phase zu erbringen sind, aufgelistet werden. Grundlage ist der Rahmenkatalog der Leistungsanforderungen für die Tenure-Evaluierung, auf deren Basis die Berufungskommission im Laufe des Berufungsverfahrens die professurspezifischen Kriterien auswählt und weiter spezifiziert. Bei Erfüllung der festgelegten Kriterien und der sonstigen Einstellungsvoraussetzungen, deren Erreichen im Rahmen der Tenure-Evaluierung festgestellt werden, wird die Professorin bzw. der Professor auf eine unbefristete Professur übernommen.

  • Was ist die Tenure-Evaluierung?

    Das Verfahren der Tenure-Evaluierung an der HU Berlin regelt den Prozess, mit dem am Ende der Bewährungsphase der Tenure-Track-Professur anhand klarer und transparenter Leistungsvoraussetzungen über die Entfristung auf eine Lebenszeitprofessur entschieden wird.

  • Nach welchen Kriterien erfolgt die Tenure-Evaluierung?

    Grundlage der Begutachtung sind der Selbstbericht der Kandidatin bzw. des Kandidaten, drei bis fünf externe Gutachten und die Lehrevaluierungen durch Studierende. Die Bewertung erfolgt anhand der in der Leistungsvereinbarung festgelegten Leistungsanforderungen und Leistungsindikatoren. Für eine positive Evaluierung sind herausragende Leistungen in der Kategorie Forschung vorzuweisen. Die Leistungsanforderungen in der Kategorie Akademische Lehre müssen vollumfänglich erfüllt sein. Die Tenure-Kommission kann bei ihrer Entscheidung besonders herausragende Leistungen in den Kategorien Forschung und Akademische Lehre ausschlaggebend berücksichtigen. Des Weiteren sind Leistungen in den Kategorien Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Erwerb von Personalführungskompetenzen zu erbringen.

  • Werden Eltern- und Pflegezeiten bei der Tenure-Evaluierung berücksichtigt?

    Ja, die persönlichen Lebensumstände (Mutterschutzzeiten, Elternzeiten, Betreuungszeiten für Kinder sowie Verpflichtungen gegenüber pflegebedürftigen Angehörigen) finden dabei angemessene Berücksichtigung.

  • Wie verläuft die Tenure-Evaluierung?
    1. Einleitung: Das Verfahren der Tenure-Evaluierung wird auf Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten spätestens 15 Monate vor Ende des befristeten Beschäftigungsverhältnisses eingeleitet.
    2. Tenure-Kommission: Der Fakultätsrat setzt eine Tenure-Kommission ein, der je zur Hälfte Hochschullehrer*innen aus der eigenen Fakultät und einer anderen Fakultät sowie mindestens ein externes Mitglied angehören. Die Tenure-Kommission prüft, ob die im Zusammenhang mit der Ernennung oder Einstellung vereinbarten Leistungsanforderungen in allen fünf Kategorien erreicht wurden. Die Tenure-Kommission holt hierzu Gutachten von drei herausragenden international ausgewiesenen, sofern von der Ausrichtung der Professur geboten ausländischen, externen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern ein.
    3. Die Tenure-Kommission erörtert mit der Kandidatin bzw. dem Kandidaten die Entwicklung im Rahmen der Tenure-Professur und die erreichten Leistungen. Die Tenure-Kommission erstellt einen schriftlichen Bericht, der entweder die Übernahme auf die vorgesehene Lebenszeitprofessur oder die Beendigung des Tenure-Verfahrens empfiehlt.
    4. Beschluss: Der Fakultätsrat beschließt auf Grundlage des schriftlichen Berichts der Tenure-Kommission über die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzw. ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
    5. Stellungnahme des Tenure-Boards: Das Tenure-Board erhält unmittelbar nach Beschlussfassung des Fakultätsrats die Unterlagen des Berufungsverfahrens. Es prüft die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung und stellt sicher, dass bei der Evaluierung nur die bei Berufung festgelegten Leistungsanforderungen herangezogen wurden. Das Tenure-Board gibt eine schriftliche Empfehlung zur Umsetzung des Beschlusses abgeben. Die Präsidentin bzw. der Präsident kann auf Grundlage der Empfehlung den Vorgang zur nochmaligen Beratung und Beschlussfassung an die Fakultät zurückgeben.
    6. Entscheidung: Bei positiver Entscheidung wird das Verfahren zur Berufung auf Lebenszeit eingeleitet.
  • Was passiert bei einem negativen Ergebnis der Tenure-Evaluierung?

    Wird im Rahmen der Tenure-Evaluierung festgestellt, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat die bei Berufung vereinbarten Leistungsanforderungen nicht erreicht hat, endet das Beschäftigungsverhältnis. Die oder der Evaluierte kann einen Antrag stellen, auf den hin das Beschäftigungsverhältnis um bis zu einem Jahr verlängert wird (Auslaufphase).

  • Kann die Tenure-Evaluierung wiederholt werden?

    Nein, eine Wiederholung der Tenure-Evaluierung ist nicht möglich.

  • Kann die Tenure-Evaluierung vorgezogen werden?

    Die Bewährungsphase der Tenure-Track-Professur soll voll ausgeschöpft werden. Ist eine vorgezogene Tenure-Evaluierung (bspw. bei Wegberufung) gewünscht, kann die Tenure-Evaluierung vorgezogen werden. Bei Juniorprofessuren ist hierfür die Feststellung der Bewährung Voraussetzung.