Wie verläuft die Tenure-Track-Phase bei Juniorprofessuren?
Juniorprofessor*innen auf Tenure-Track-Professuren werden zunächst gemäß §102b BerlHG für die Dauer von drei Jahren zu Beamten auf Zeit ernannt. Das Beamtenverhältnis wird mit Zustimmung der Juniorprofessorin bzw. des Juniorprofessors im Laufe des dritten Jahres um weitere drei Jahre verlängert, wenn sie oder er sich in ihrem bzw. seinem Amt bewährt hat.
Grundlage ist die Bewährungsfeststellung, welche an der HU Berlin nach dem geltenden Leitfaden (Satzung) für die Zwischenevaluierung von Juniorprofessuren durchgeführt wird. Bei negativem Ergebnis kann das Beamtenverhältnis mit Zustimmung der bzw. des Evaluierten um bis zu ein Jahr verlängert werden. Im Tenure-Track-Verfahren wird keine zusätzliche Zwischenevaluierung durchgeführt, jedoch kann die Kommission, welche die Bewährungsfeststellung durchgeführt hat, das Ergebnis der Zwischenevaluierung einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen an die Mentorin bzw. den Mentor zur weiteren Beratung weiterleiten.
Die Tenure-Track-Phase wird durch die Tenure-Evaluation abgeschlossen. Das Verfahren wird spätestens 15 Monate vor Ende der zweiten Dienstperiode eingeleitet. Bei Erfolg wird die Kandidatin oder der Kandidat auf eine Lebenszeitprofessur übernommen, die mit einer W2- oder W3-Wertigkeit ausgestattet ist.