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Studierende

Die Inhalte werden regelmäßig aktualisiert.

Häufige Fragen

 

 


Studium

 

 

Prüfungen

 

 


Studienberatung

 

 


Campus-Card 

 

 


Finanzierung

 

 


Universitätsbibliothek 

 


Zugang zu Gebäuden und Angeboten der Universität

 


Studieren in und Studierende aus Risikogebieten

 


Weitere Fragen 

 

 

Antworten

 


Studium

 

Wie findet das Sommersemester 2022 statt?

Das Sommersemester ist unter Beachtung der Schutz- und Hygieneregeln vorrangig im Präsenzlehrbetrieb geplant. Alle Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden sollen die Möglichkeit haben, sich in Präsenz zu begegnen, gemeinsam zu arbeiten und zu forschen. Neben der Präsenzlehre können aus didaktischen Gründen und aufgrund einer entsprechenden Pandemielage ergänzend Lehrveranstaltungen und Prüfungen auch online angeboten werden[MB2] .
Die Rahmenbedingungen für den Hochschulbetrieb werden anhand des Pandemiegeschehens regelmäßig zwischen den Berliner Hochschulen und der zuständigen Senatsverwaltung besprochen und bewertet. Grundsätzliche Informationen finden sich im vereinbarten Eckpunktepapier für das Sommersemester 2022.

Bitte informieren Sie sich über das Lehrangebot im AGNES-Portal. Dort ist jeweils auch ausgewiesen, ob eine Lehrveranstaltung in Präsenz, digital oder als Blended Course stattfindet.

 

Wann beginnen die Vorlesungen und Seminare im Sommersemester 2022?

Die Vorlesungszeit im Sommersemester 2022 beginnt am 19. April 2022 und endet am 23. Juli 2022.

 

Wo erhalte ich Informationen zum Studienbeginn?

Alle Informationen zum Start des Studiums an der HU sowie zu den Einführungsveranstaltungen sind auf den Webseiten der Studienberatung zu finden.

 

Zählt das Sommersemester 2022 als Fachsemester?

Ja, das Sommersemester 2022 zählt als normales Fachsemester, d.h., die Fachsemester werden wie gewohnt fortgezählt.

 

3G oder 2G – was gilt aktuell an der HU?

Der Schutz der Gesundheit von Studierenden und Mitarbeitenden der HU bleibt weiterhin zentrales Anliegen. Allen Mitgliedern wird deshalb empfohlen, eingeübte und bewährte Maßnahmen des Infektionsschutzes, wie zum Beispiel das Einhalten der 3G-Regel, in eigener Verantwortung fortzuführen. In den Gebäuden und auf allen Verkehrsflächen der Universität besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

 

Welche Hygiene- und Abstandsregelungen gelten während Präsenzveranstaltungen?

Die Teilnehmer:innen an Präsenzlehrveranstaltungen sind angehalten, durch verantwortungsbewusstes Verhalten dazu beizutragen, der Krankheitsübertragung vorzubeugen. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, haben alle an der Lehrveranstaltung beteiligten Personen die Regelungen des Rahmenhygieneplans der HU (Stand: 1. April 2022, PDF) einzuhalten. Dazu gehört u.a.:

  • Grundsätzlich ist in geschlossenen Räumen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, auch wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.
  • In Lehrveranstaltungen kann der Mindestabstand unterschritten werden. In diesem Fall gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für die gesamte Dauer der Lehrveranstaltung. Lehrende und Studierende können am festen Platz für die Dauer ihres Vortrages auf das Tragen einer Maske verzichten, sofern der Mindestabstand eingehalten wird und eine ausreichende maschinelle Belüftung sichergestellt ist.
  • In jedem Raum dürfen maximal die zur Verfügung stehenden Sitzplätze belegt werden. Eine Begrenzung der Teilnehmendenzahl darüber hinaus besteht nicht. 
  • Die Husten- und Nies-Etikette ist einzuhalten.
  • Die Hände sind regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden zu waschen sowie vor dem Betreten des Veranstaltungsraumes selbstständig zu desinfizieren. Zur Reinigung der Hände stehen Handwaschbecken, Flüssigseife und Papiertücher in den Sanitäranlagen zur Verfügung.
  • Zu Beginn und nach der Veranstaltung sowie während der Veranstaltung wird in angemessenen Zeitabständen gelüftet. Soweit die Räume nicht über eine Lüftungsanlage verfügen, sollen alle 20-30 Minuten für 3-5 Minuten regelmäßige Stoßlüftungen über die gesamte Fensterfläche stattfinden.

 

Wer gilt als geimpft, genesen oder negativ getestet?

Als geimpft gelten Personen, die einen Impfschutz gemäß der jeweils aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut nachweisen können.

Als genesen gelten Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

Als getestet gelten Personen, deren negatives Testergebnis nicht älter als 24 Stunden ist. Nicht unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests werden nicht als Nachweis anerkannt. Darüber hinaus ist ein Testnachweis möglich, der auf einem PCR-Test beruht. In diesen Fällen darf die Testung abweichend maximal 48 Stunden zurückliegen.

 

Kann ich mich kostenlos an der Humboldt-Universität zu Berlin testen lassen?

Ja, an der Humboldt-Universität zu Berlin stehen die Testzentren im Erwin-Schrödinger-Zentrum und im Auditorium im Grimm-Zentrum für eine kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Test („Bürgertests“) zur Verfügung.

 

Darf ich an Präsenzaktivitäten teilnehmen, wenn ich Symptome einer Atemwegserkrankung habe?

Alle wesentlichen Informationen zum Umgang mit Atemwegserkrankungen an Berliner Hochschulen finden Sie in der Infografik (PDF).

 

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich mich selbst mit dem COVID-19-Virus infiziert habe oder Kontakt zu einer infizierten Person hatte?

Das Verfahren zum Umgang mit Verdachtsfällen, Erkrankungen und/oder unspezifischen Symptomen ist im Leitfaden zur Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen geregelt. Eine neue Version erscheint zeitnah.

 

Was mache ich, wenn ich angesichts der steigenden Infektionszahlen aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Care-Verpflichtungen nicht an Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen kann?

Grundsätzlich empfiehlt sich zunächst ein Gespräch mit den jeweiligen Lehrpersonen über mögliche Ersatzleistungen. Gegebenenfalls kommt für Sie zudem die Beantragung eines Nachteilsausgleiches in Frage. Informieren Sie sich zu den verschiedenen Möglichkeiten bitte auf den Seiten des Familienbüros und der Beauftragten für Student:innen mit Beeinträchtigung: 

 

Wo kann ich mich zu digitaler Lehre an der HU informieren?

Für konkrete Fragen zu einzelnen Lehrveranstaltungen bzw. dem Lehrangebot der Fächer, wenden Sie sich bitte zuerst an die verantwortlichen Lehrpersonen (den Kontakt finden Sie über den Eintrag der Lehrveranstaltung im AGNES-Portal) oder an ihre Fachschaft bzw. die Referentinnen und Referenten für Studium und Lehre Ihrer Fakultät.

Wenn Sie sich allgemein für die Durchführung digitaler Lehre interessieren oder Fragen/Vorschläge zur Verbesserung des Angebotes einbringen möchten, können Sie sich auf den Seiten der Task Force Digitale Lehre umschauen.

 


Prüfungen

 

Wo finde ich Informationen zu digitalen Prüfungen?

Auf der E-Assessment-Webseite der HU sind alle wesentlichen Informationen rund um das Thema digitale Prüfungen aufgeführt. Unter anderem finden Sie dort einen Guide für E-Prüfungen an der Humboldt-Universität, eine Handreichung zur Online-Durchführung von Closed Book-Prüfungen sowie eine FAQ-Sammlung. Die Webseite wird laufend aktualisiert.

 

Finden im Sommersemester 2022 Präsenzprüfungen statt?

Nach aktuellem Stand dürfen Prüfungen unter Einhaltung der Hygieneregeln in Präsenz durchgeführt werden. Studierende können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, wenn sie aus berechtigten Gründen (z.B. aufgrund von Care-Verpflichtungen) nicht an Präsenzprüfungen teilnehmen können. Wenn Sie sich nicht in der Lage fühlen, an einer Präsenzprüfung teilzunehmen, müssen Sie rechtzeitig von der Prüfungsanmeldung zurücktreten. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Nachteile bei Nichtteilnahme.

 

Was mache ich, wenn ich vor einer Präsenzprüfung ein positives Testergebnis erhalte?

Sollten Sie vor der Prüfung ein positives Testergebnis erhalten, begeben Sie sich bitte in Selbstisolation – soweit Sie durch das zuständige Gesundheitsamt nicht ohnehin bereits eine amtliche Quarantäneanordnung erhalten haben. In diesen Fällen können Sie selbstverständlich aus gesundheitlichen Gründen von der Prüfung zurücktreten. Denken Sie aber bitte in jedem Fall daran, den Rücktritt von Ihrer Prüfungsanmeldung zu erklären.

 

Was mache ich, wenn ich vor einer digitalen Prüfung ein positives Testergebnis erhalte?

Sollten Sie vor einer digitalen Prüfung, die Sie ohnehin zuhause abgelegt hätten, ein positives Testergebnis erhalten, entscheiden Sie in Abhängigkeit von Ihrem Gesundheitszustand selbst über die Teilnahme. Sollten Sie nicht in der Lage sein, an der digitalen Prüfung teilzunehmen, denken Sie auch in diesem Fall bitte an Ihren Rücktritt von der Prüfungsanmeldung.

 

Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Kann ich diese Prüfung wiederholen?

Grundsätzlich können Modulabschlussprüfungen zweimal und Abschlussarbeiten einmal wiederholt werden. Die Humboldt-Universität setzt die Regelung gemäß § 126b Abs. 1 BerlHG auch im Sommersemester 2022 um. Somit gelten auch Prüfungen, die im Sommersemester 2022 abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen. Davon ausgenommen sind Prüfungen, die aufgrund eines Täuschungsversuchs oder unentschuldigten Fehlens als nicht bestanden gewertet wurden. Abschlussarbeiten müssen mit einem neuen Thema wiederholt werden.

 

Ich habe vor Aufnahme des § 126b in das Berliner Hochschulgesetz eine Prüfung endgültig nicht bestanden. Gilt diese Prüfung nun ebenfalls als nicht unternommen?

Diese gesetzliche Regelung gilt grundsätzlich nur für Prüfungen, die dem Sommersemester 2020, dem Wintersemester 2020/21, dem Sommersemester 2021, dem Wintersemester 2021/22 und dem Sommersemester 2022zuzurechnen sind und nicht bestanden wurden bzw. werden.

 

Ich habe eine Prüfung bestanden, bin jedoch mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Kann ich die Prüfung wiederholen?

Die gesetzliche Regelung bezieht sich auf Prüfungen, die dem Sommersemester 2020, dem Wintersemester 2020/21, dem Sommersemester 2021 und dem Wintersemester 2021/22 zuzurechnen sind und nicht bestanden werden. Eine Wiederholung der Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung ist nicht möglich. Davon unbenommen ist die Durchführung eines Gegenvorstellungsverfahrens, wenn Sie gegen Entscheidungen, die im Zusammenhang mit Studienleistungen und Prüfungen stehen, Einwendungen erheben wollen.

 


Studienberatung

 

Finden die Kontaktsprechstunden statt?

Eine Übersicht aller Sprechstundenangebote im Sommersemester finden Sie auf den Webseiten der Allgemeinen Studienberatung.
 

Kann ich mich mit meinen Fragen zum Studium an die Studienberatung der HU wenden?

Die Allgemeine Studienberatung und andere Beratungseinrichtungen sind für Sie auf verschiedenen Wegen erreichbar. Eine Übersicht finden Sie auf deren Webseiten.

 

Wo kann ich mich über Hilfsangebote und Anlaufstellen bei psychischen Problemen informieren?

Die aktuelle Situation stellt für viele Studierende noch immer eine Ausnahmesituation dar. Um Sie in dieser Zeit zu unterstützen, bietet die Humboldt-Universität verschiedene Hilfs- und Unterstützungsangebote an:

 

Wo kann ich mich über Hilfsangebote und Anlaufstellen zu Häuslicher Gewalt in Zeiten von Corona informieren?

Häusliche Gewalt ist auch außerhalb von Zeiten einer Pandemie ein Problem. Jedoch kommt es in Zeiten von Ausgangssperren und Kontaktverboten dazu, dass sich Betroffene der gewaltausübenden Person nicht mehr entziehen und Bezugspersonen nur eingeschränkt kontaktieren können. Das eigene Zuhause ist in der Corona-Krise nicht für alle ein sicherer Ort!

Die zentrale Frauenbeauftragte der HU informiert auf ihrer Webseite über Anlaufstellen und Hilfsangebote (PDF). 

 


Campus-Card

 

Wie erhalten Neu-Immatrikulierte ihre Campus-Card (inkl. Semesterticket)?

Die Campus-Card erhalten Sie an einem der Ausgabeautomaten. Bitte folgen Sie der entsprechenden Anleitung unter https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/imma/campus-card-haeufige-fragen. Hierbei ist es zwingend erforderlich, vorher einen verbindlichen Termin zu buchen.

  • Bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminauswahl via AGNES und beachten Sie folgende Hinweise:
  • Die Nutzung der Automaten im Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum und im Hauptgebäude der Universität ist Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr möglich.
  • Im Erwin Schrödinger Zentrum können die Geräte Montag bis Freitag von 12 bis 16 Uhr genutzt werden.
  • Eine Nutzung der Geräte ohne Termin ist nicht möglich
  • Sie können das Gebäude ausschließlich mit einem Nachweis über den gebuchten Termin betreten. Diesen erhalten Sie direkt nach Auswahl des Termins und danach jederzeit unter dem o.g. Link nach Anmeldung mit Ihrem studentischen HU-Account. Führen Sie den Nachweis bitte ausgedruckt oder in elektronischer Form mit sich.
  • Bitte verlassen Sie nach Aktualisierung Ihrer Campus-Card umgehend wieder das Gebäude
  • Bitte tragen Sie im Gebäude eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards (KN95/N95/KF94) und achten Sie auf die Beschilderungen sowie den einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5 m.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an campuscard-support@hu-berlin.de.

 

Was muss ich beachten, wenn ich meine Campus-Card aktualisieren möchte?

Sie können Ihre Campus-Card an einem der Validierungsautomaten aktualisieren. Bitte folgen Sie der entsprechenden Anleitung unter https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/imma/campus-card-haeufige-fragen. Hierbei ist es zwingend erforderlich, vorher einen verbindlichen Termin zu buchen.

  • Bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminauswahl via AGNES und beachten Sie folgende Hinweise:
  • Die Nutzung der Automaten im Jacob-und-Wilhem-Grimm-Zentrum und im Hauptgebäude der Universität Montag bis Freitag ist von 8 bis 16 Uhr möglich.
  • Im Erwin-Schrödinger-Zentrum können die Geräte Montag bis Freitag von 12 bis 16 Uhr genutzt werden.
  • Eine Nutzung der Geräte ohne Termin oder außerhalb des gebuchten Zeitfensters ist nicht möglich.
  • Sie können das Gebäude ausschließlich mit einem Nachweis über den gebuchten Termin betreten. Diesen erhalten Sie direkt nach Auswahl des Termins und danach jederzeit unter dem o.g. Link nach Anmeldung mit Ihrem studentischen HU-Account. Führen Sie den Nachweis bitte ausgedruckt oder in elektronischer Form mit sich.
  • Bitte verlassen Sie nach Aktualisierung Ihrer Campus-Card umgehend wieder das Gebäude.
  • Bitte tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz (Alltagsmasken) im Gebäude und achten Sie auf die Beschilderungen sowie den einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5m.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an campuscard-support@hu-berlin.de.

 


Finanzierung

 

Ich habe Fragen zur Studienfinanzierung während der Corona-Pandemie. An wen kann ich mich wenden?

Das Studierendenwerk Berlin berät Studierende in Fragen der Studienfinanzierung. Erste Informationen dazu sowie Kontaktmöglichkeiten sind auf den Webseiten des Studierendenwerk Berlin zu finden.

Der Referent_innenrat (RefRat) bietet eine BAföG- und Studienfinanzierungsberatung via E-Mail unter beratung.bafoeg@refrat.hu-berlin.de an.

Die Sozialberatung Franz-Mehring-Platz des Studierendenwerks Berlin berät Studierende und Studieninteressierte der Humboldt-Universität.

 

Ich erhalte BAföG-Leistungen und muss einen Leistungsnachweis vorlegen, um weiterhin die Förderung zu erhalten. Aufgrund des eingeschränkten Lehr- und Prüfungsbetriebs kann ich jedoch nicht alle notwendigen Leistungen nachweisen.

Mit der Einführung einer von der Regelstudienzeit abweichenden, um ein Semester verlängerten individuellen Regelstudienzeit verlängern sich auch die Frist zur Vorlage des Leistungsnachweises und die Förderungshöchstdauer.


Was ist der „Zuschuss zum Studienstart bzw. Studienabschluss“ und wie können Mittel aus diesem beantragt werden?

Ab dem 19. April 2022 ist es für immatrikulierte Studierende einer Berliner Hochschule wieder möglich, einen „Zuschuss zum Studienstart bzw. Studienabschluss“ zu stellen. Dieser Fonds unterstützt Studierende in der besonders sensiblen Phase des Studienstarts bzw. des Studienabschlusses. Bewerber:innen haben die Möglichkeit, pauschal einen Zuschuss von 1.000 Euro zu erhalten. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.  Alle Informationen und den Link zum Onlineportal finden Sie auf den Webseiten des Studierendenwerks Berlin.

 


Universitätsbibliothek

 

Welche Dienste der Universitätsbibliothek sind aktuell verfügbar? Kann ich Bücher ausleihen?

Genaue Informationen und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Website der Universitätsbibliothek, die laufend aktualisiert wird.

 


Zugang zu Gebäuden und Angeboten der Universität

 

Wie komme ich in das Hauptgebäude der Humboldt-Universität?

Die Gebäude und Flächen der HU sind im Grundsatz wieder geöffnet und ohne gesonderte Genehmigung zu betreten. Es können standortspezifisch, in Abstimmung mit den berechtigten Nutzer:innen abweichende Öffnungszeiten der Gebäude festgelegt werden.
 

Kann ich wieder in der Mensa essen gehen?

Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten des Studierendenwerks.

 

Finden die Kurse des Hochschulsports statt?

Outdoor-Kurse finden ab dem 19. April 2022 statt. Das aktuelle Kursangebot ist auf den Webseiten des Hochschulsports zu finden.

 

Finden die Kurse des Sprachenzentrums statt?

Ja, das aktuelle Kursangebot ist auf den Webseiten des Sprachenzentrums zu finden.

 


Studieren in und Studierende aus Risikogebieten

 

Werden Studienauslandsaufenthalte und Forschungsauslandsaufenthalte noch genehmigt?

(wird zur Zeit aktualisiert)
 

An wen können sich Studierende sowie Gastwissenschaftler:innen aus Risikogebieten wenden?  

Die Abteilung Internationales unterstützt Studierende, Promovierende und Gastwissenschaftler:innen aus Risikogebieten, die in Sorge um das Wohlergehen ihrer Familienmitglieder sind. Betroffene können sich mit Fragen und Problemen an folgende Ansprechpartner*innen wenden:

 

Können Studierende und Gäste aus Risikogebieten zurzeit an die Humboldt-Universität kommen? 

(wird zur Zeit aktualisiert)

 


Weitere Fragen & Antworten

 

Bearbeitet der PRstudB im eingeschränkten Betrieb weiterhin Anträge?

Der Personalrat der studentischen Beschäftigten führt seine Geschäfte ganz normal weiter. Das heißt, alle Fälle, die von der Personalabteilung (Referat für Personalwirtschaft) zugesandt werden, werden bearbeitet.

Erreichbarkeit: prstudb@hu-berlin.de

Montag 10 bis 12 Uhr unter 0151 1699 7645 (SHK-Beratung) Donnerstag 18 bis 20 Uhr unter 0151 1554 6166 (SHK-Beratung)

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Personalrats der studentischen Beschäftigten.

 

Informationen für Studierende mit Care-Verpflichtungen

Studierende mit Care-Verpflichtungen (z.B. Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen) finden weitere Informationen zu „Corona-Informationen für Familien“ auf den Webseiten des Familenbüros der HU.

 

Informationen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie

Weitere Informationen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie finden Sie auf den Webseiten des Familienbüros der HU.

Außerdem berät das Familienbüro bei Fragen auch gern telefonisch unter 030 2093 20015 oder per E-Mail.