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Von der Pflicht zu helfen

Gedanken zum Menschenrecht auf Flucht

Viele europäische Gesellschaften nehmen die derzeitigen Flüchtlingsströme zum Anlass, um nach ihren moralischen Verpflichtungen gegenüber den in Europa Schutz Suchenden zu fragen. Einen Ausgangspunkt für eine ethische Auseinandersetzung stellen die universalen Menschenrechte dar, die neben ihrer juridischen eine moralische Dimension haben. Sie kommen jedem Menschen unabhängig von kulturellem Hintergrund, Herkunft oder beruflicher Ausbildung zu.

Nach verbreiteter Vorstellung besteht die Funktion der Menschenrechte darin, die Grundbedürfnisse jedes Individuums zu schützen. Dazu zählen etwa ein Mindestmaß an Bewegungsfreiheit, die Abwesenheit von Hunger und starken Schmerzen, aber auch die Möglichkeit, soziale Kontakte zu haben.

Moralischer Anspruch auf Aufnahme

Unter einem Flüchtling soll nun jemand verstanden werden, dessen Grundbedürfnisse an seinem Herkunftsort bedroht sind, und der deshalb an einem fremden Ort Zuflucht sucht. Einerseits wird diese Begriffsbestimmung dem Umstand gerecht, dass Menschen, die ihr Herkunftsland aus weniger drängenden Gründen verlassen, nicht als Flüchtlinge, sondern als Migranten gelten. Andererseits ist sie weit genug, um auch der Rede von Armuts- und Umweltflüchtlingen einen Sinn abzugewinnen. Dann aber folgt, dass wir Hilfspflichten gegenüber jedem Flüchtling haben, gleichgültig, ob er vor Krieg, politischer Verfolgung oder Armut flieht.

Aus den Hilfspflichten gegenüber Flüchtlingen ergibt sich nicht unmittelbar die Pflicht, Asyl zu gewähren, da die nötige Hilfe auf verschiedene Weise erfolgen kann. Beispielsweise indem Flüchtlinge in Drittstaaten untergebracht werden, die ihr Wohl tatsächlich gewährleisten. Solange aber keine andere Hilfe geboten wird, folgt daraus, dass wir jedem Flüchtling einen moralischen Anspruch auf Aufnahme zugestehen müssen.

Nicht immer möglich, allen Hilfspflichten auf einmal nachzukommen

Doch auch wenn die Menschenrechte mit starken Gründen zu Hilfshandlungen einhergehen, so sind diese durchaus mit anderen moralischen Gründen abzuwägen. Dies gilt schon deshalb, da es für einen einzelnen Akteur nicht immer möglich ist, all seinen Hilfspflichten auf einmal nachzukommen; zumal dann nicht, wenn sich andere hilfsfähige Akteure weigern, ihren fairen Anteil zu übernehmen.

Den Hilfspflichten nachzukommen, kann aber auch dazu führen, dass das Wohlergehen des jeweiligen Akteurs (in diesem Fall der Bevölkerung europäischer Staaten) in unzumutbarer Weise herabgesetzt wird. Das wäre etwa dann zu befürchten, wenn durch die Aufnahme vieler Flüchtlinge die innere Sicherheit, die demokratische Ordnung oder der Sozialstaat gefährdet wäre.

Würden wir als Geflüchtete der Grenzschließung zustimmen?

Wann das Wohlergehen in einem relevanten Maße beeinträchtigt und es moralisch vertretbar oder geboten wäre, weitere Hilfspflichten zu unterlassen, ist zum einen eine empirische Frage. Hier gilt es zu untersuchen, wie sich die Aufnahme von Flüchtlingen auf die gesellschaftlichen Teilbereiche auswirkt. Es ist aber auch eine normative Frage, wo die Grenze der Zumutbarkeit zu ziehen ist. Die Antwort liegt nicht einfach im eigenen Ermessen des moralischen Akteurs: Moralisch zu handeln heißt, sich an allgemein teilbaren Gründen zu orientieren und nicht an persönlichen Vorlieben.

Vielmehr wäre daher zu fragen, an welchem Punkt auch die Flüchtlinge der Schließung der Grenzen vernünftiger Weise zustimmen könnten; oder: ob wir, die Bewohner Europas, ihr auch dann noch zustimmen würden, wenn wir selbst zu den Flüchtlingen gehörten. Ein aufrichtiges Einfühlen in die Situation der leidtragenden Personen sollte uns in dieser Frage als Korrektiv unserer häufig eigennützig-verzerrten Einschätzung der ethischen Sachlage dienen.

Autor: Marcel Twele

Der Autor ist Philosophie-Masterstudent und hat den 2. Preis im Essay-Wettbewerb der „Gesellschaft für analytische Philosophie“ gewonnen. Dieser Text fasst sein Essay zusammen, das im Band „Welche und wie viele Flüchtlinge sollen wir aufnehmen?“ im Reclam Verlag erschienen ist.

Der Text ist zuvor in der Tagesspiegel-Beilage der HU erschienen.

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Die Tagesspiegel-Beilage 2016 als PDF-Datei