
Ohne Abi studieren?
Ohne Abi – Studieren mit beruflicher Qualifikation!
Kein Abi, dafür aber eine Fort- oder Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung? Dann könnten Sie unter Umständen als sogenannte "beruflich qualifizierte" Person an der HU studieren, sofern Sie keine sonstige Zugangsberechtigung für eine Universität haben (§ 11 Berliner Hochschulgesetz). Ob das in Ihrem Fall zutrifft und Sie die Voraussetzungen1 für ein Studium an der HU erfüllen – testen Sie das hier ganz einfach!
Bitte beachten Sie: Diese Informationen dienen nur der unverbindlichen Orientierung. Ausführliche Infos gibt z. B. diese offizielle Handreichung.
Und was die Chancen auf Zulassung betrifft: Sie konkurrieren nicht mit Studienanfänger*innen, die ein Abitur vorweisen. Stattdessen gibt es hier eine ganz eigene Quote "beruflich qualifizierte Bewerber*innen" (mit eigenen NC-Werten). Darüber hinaus können Sie aus zahlreichen zulassungsfreien Fächern wählen, in denen die Plätze nicht begrenzt sind.
Falls Sie bereits studieren, können Sie an die HU wechseln und Ihr Studium im gleichen oder einem ähnlichen Studiengang fortsetzen (Hochschulwechsel bzw. Quereinstieg). Dafür müssen Sie
- Ihr Studium aufgrund einer beruflichen Qualifikation begonnen und
- mindestens 1 Jahr erfolgreich studiert haben.
Das entspricht übrigens §11 Abs. 4 Berliner Hochschulgesetz.
Falls Sie Ihre Berufsausbildung im Ausland gemacht haben, können Sie sich an der HU bewerben, wenn
- Ihre Ausbildung in Deutschland anerkannt ist und
- die Voraussetzungen des §11 Berliner Hochschulgesetz erfüllt sind.
Um Letzteres zu prüfen, klicken Sie sich durch die oben stehenden Fragen...
Das entspricht übrigens §11 Abs. 5 Berliner Hochschulgesetz.
Mit einer Fachhochschulreife können Sie an der HU nicht studieren. In Berlin sind Sie dadurch nur zum Studium an Fachhochschulen berechtigt. Verwechseln Sie sie nicht mit der "fachgebundenen Hochschulreife" – mit ihr können Sie an Universitäten bestimmte Fächer studieren, die Ihrer Ausbildungsrichtung entsprechen.
Und: Da in anderen Bundesländern andere Zugangsbedingungen gelten, könnten Sie unter Umständen dort eine Hochschulzugangsberechtigung haben.
1 Bitte beachten Sie: Manche Studienfächer haben besondere Zugangsvoraussetzungen (z. B. spezielle Sprachkenntnisse oder Sporteignungstest), die Sie in Ihrer Bewerbung nachweisen müssen. Informieren Sie sich daher in der Beschreibung des Studienfachs, für das Sie sich bewerben möchten. Für Bewerbungen für Studiengänge mit NC liegt die Altersgrenze bei 55 Jahren, wenn nicht schwerwiegende Gründe für die Aufnahme des Studiums sprechen (§21 ZSP-HU).
2 „Berufsausbildung“ meint eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens 2-jährige Berufsausbildung.
3 Ein staatlich anerkannter Fortbildungs- oder Fachschulabschluss, der landesrechtlich geregelt ist und bei dem die Unterrichtsstunden des Lehrgangs mind. 400 Stunden umfassen. Darunter fallen auch Fortbildungen im Sinne des Seemannsgesetzes.
4 Bei der nachzuweisenden Berufserfahrung wird von einer Vollzeitbeschäftigung ausgegangen. Als Vollzeit werden alle Zeiten mit einem Beschäftigungsumfang von über 50 % berücksichtigt. Detaillierte Informationen zu Teilzeitarbeit, Elternzeit etc. finden Sie hier.
5 Zur Vorbereitung auf die Zugangsprüfung werden Vorbereitungskurse am gemeinsamen Studienkolleg der FU und HU angeboten. Informieren Sie sich über das Kursangebot und Prüfungstermine auf der Homepage. Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Zugangsprüfung.
Rechtliche Hinweise
Alle Angaben und Informationen dieser Darstellung sind ohne Gewähr und dienen einzig der Information. Diese Liste umfasst keine auslaufenden Studiengänge. Die zu dem jeweiligen Bewerbungssemester tatsächlich maßgeblichen Festlegungen u. a. zu den angebotenen Studienfächern ergeben sich aus der jeweils gültigen Satzung über das Studienangebot bzw. die Zulassungszahlen bzw. der diese ersetzenden oder ergänzenden Satzung in Zusammenschau mit der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU). Satzungen der Humboldt-Universität zu Berlin werden im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin bekannt gemacht.
- Informationen nach der EU-DSGVO
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Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung