esra - das Studienorientierungstool

NC & Wartesemester

 

Was ist ein NC und wie komme ich zu Wartesemestern?

Manche Studiengänge haben ihn, andere nicht: einen NC. Die Abkürzung "NC" steht für "Numerus clausus" und zeigt an, dass der Studiengang eine beschränkte Kapazität hat. Es steht also nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung.

NC – wie funktioniert das?

Bewerben sich mehr Leute auf einen Studiengang an einer Uni als es Plätze gibt, gibt es ein Auswahlverfahren nach verschiedenen Auswahlkriterien. Für jedes Kriterium wird eine Rangfolge gebildet, und in jeder erhalten Sie einen Rangplatz. Die ranghöchsten Bewerber*innen bekommen einen Studienplatz.

Wir illustrieren das auch hier noch einmal am Beispiel des Monobachelor BWL an der HU:

grafik_nc_diagramm 20 % 20 % 60 %

 

Ganz wichtig: Da diese NC-Werte immer erst im Nachhinein festgestellt werden können, dienen sie nur zur Orientierung. Also: Auch wenn Sie glauben, Ihre Abinote oder Wartesemester seien nicht ausreichend – nehmen Sie die Chance wahr und bewerben sich trotzdem. Vielleicht klappt es ja doch!

Wenn Sie sich auf einen Studiengang ohne NC bewerben, dann erhalten Sie dafür auf jeden Fall einen Platz, sofern Sie sich rechtzeitig bewerben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen (zu finden in den Studiengangsbeschreibungen und der ZSP-HU).

Sie können Ihre Chancen auf Ihren Wunschstudiengang auch erhöhen, indem Sie sich an mehreren Hochschulen gleichzeitig bewerben.

Quoten – was hat es damit auf sich?

Durch Quoten werden für bestimmte Gruppen von Bewerber*innen Studienplätze in jedem Studiengang "reserviert". Es fischen also quasi nicht alle im selben Teich.

Somit treffen die NC-Werte aus den gängigen NC-Tabellen hier nicht zu. Stattdessen wird innerhalb der jeweiligen Gruppe gerankt – teilweise nach Leistung, teilweise nach den angegebenen Beweggründen für die Studienbewerbung. (Für diejenigen, die es genauer wissen wollen: ZSP-HU §22 und §23)

Schauen Sie mal: Welche dieser Quoten kannten Sie noch nicht?

8 % 5 % 5 % 5 % 4 % 3 %

Wartesemester – wie bekomme ich die?

Wartesemester sind all die Semester seit Erwerb der Zugangsberechtigung (für Bachelorstudiengänge meist Abitur), die Sie im Europäischen Wirtschaftsraum an keiner Hochschule immatrikuliert waren. D. h. wenn Sie nach dem Abitur etwa ein Freiwilliges Soziales Jahr eingelegt oder erstmal eine Ausbildung gemacht haben, werden Ihnen bei Ihrer Bewerbung automatisch Wartesemester berechnet.

Wenn Sie sich für ein Masterstudium bewerben, werden Wartesemester ab dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums berechnet, also Ihres "berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses".

Wichtig: Es werden nur volle Semester gezählt! In Deutschland beginnen und enden diese in der Regel im März/April bzw. September/Oktober.

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung