NC & Wartesemester
Was ist ein NC und wie komme ich zu Wartesemestern?
Manche Studiengänge haben ihn, andere nicht: einen NC. Die Abkürzung "NC" steht für "Numerus clausus" und zeigt an, dass der Studiengang eine beschränkte Kapazität hat. Es steht also nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung.
NC – wie funktioniert das?
Bewerben sich mehr Leute auf einen Studiengang an einer Uni als es Plätze gibt, gibt es ein Auswahlverfahren nach verschiedenen Auswahlkriterien. Für jedes Kriterium wird eine Rangfolge gebildet, und in jeder erhalten Sie einen Rangplatz. Die ranghöchsten Bewerber*innen bekommen einen Studienplatz.
Wir illustrieren das auch hier noch einmal am Beispiel des Monobachelor BWL an der HU:
20 %20 % der Plätze wurden nach der Abiturnote vergeben, die letzte Zulassung lag damals bei 2,0. Von 200 Studienplätzen insgesamt wurden also 40 nur anhand der Abi-Durchschnittsnote vergeben.
20 %Weitere 20 % der Plätze wurden anhand der Wartesemester vergeben. Die letzte Person, die über diese Rangfolge an der HU einen Studienplatz erhalten hat, konnte mit 6 Wartesemestern aufwarten – wer weniger hatte, bekam keinen Platz in diesem Studiengang. Wartesemester sind übrigens all die Semester seit Erwerb des Abiturs (bzw. der Hochschulzugangsberechtigung), die Sie an keiner europäischen Hochschule immatrikuliert waren. Diese werden bei der Bewerbung automatisch berechnet.
60 %Die restlichen 60 % der Plätze (insg. 120) wurden nach dem Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Für BWL an der HU bedeutet das, dass für jede*n Bewerber*in eine Mischnote berechnet wurde. Diese setzte sich zusammen aus der Abinote (90 % Gewichtung) und einer abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung (10 % Gewichtung). Die damals für diesen Studiengang zuletzt zugelassene Person hatte so eine Mischnote von 1,62.
Infos zum Auswahlverfahren der Hochschule hat Compass auch in einem Video bereitgestellt.
Ganz wichtig: Da diese NC-Werte immer erst im Nachhinein festgestellt werden können, dienen sie nur zur Orientierung. Also: Auch wenn Sie glauben, Ihre Abinote oder Wartesemester seien nicht ausreichend – nehmen Sie die Chance wahr und bewerben sich trotzdem. Vielleicht klappt es ja doch!
Wenn Sie sich auf einen Studiengang ohne NC bewerben, dann erhalten Sie dafür auf jeden Fall einen Platz, sofern Sie sich rechtzeitig bewerben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen (zu finden in den Studiengangsbeschreibungen und der ZSP-HU).
Sie können Ihre Chancen auf Ihren Wunschstudiengang auch erhöhen, indem Sie sich an mehreren Hochschulen gleichzeitig bewerben.
Quoten – was hat es damit auf sich?
Durch Quoten werden für bestimmte Gruppen von Bewerber*innen Studienplätze in jedem Studiengang "reserviert". Es fischen also quasi nicht alle im selben Teich.
Somit treffen die NC-Werte aus den gängigen NC-Tabellen hier nicht zu. Stattdessen wird innerhalb der jeweiligen Gruppe gerankt – teilweise nach Leistung, teilweise nach den angegebenen Beweggründen für die Studienbewerbung. (Für diejenigen, die es genauer wissen wollen: ZSP-HU §22 und §23)
Schauen Sie mal: Welche dieser Quoten kannten Sie noch nicht?
8 %für Bewerber*innen ohne Abitur, dafür mit beruflicher Qualifikation. Hier gibt es eigene NC-Werte:
für Minderjährige – bei Ablauf der Bewerbungsfrist
für Bewerber*innen, die einen begründeten Härtefallantrag stellen und bei denen vor allem gesundheitliche, soziale, behinderungsbedingte oder familiäre Gründe einen sofortigen Studienbeginn erfordern
für Bewerber*innen aus Staaten außerhalb der EU und Staatenlose
für Bachelor- und Examensbewerber*innen, die bereits einen deutschen/europäischen Studienabschluss haben (Zweitstudium)
für Sportler*innen des Deutschen Olympischen Sportbundes, sowie andere Angehörige eines im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreises, die durch besondere Umstände an den Studienort gebunden sind
Wartesemester – wie bekomme ich die?
Wartesemester sind all die Semester seit Erwerb der Zugangsberechtigung (für Bachelorstudiengänge meist Abitur), die Sie im Europäischen Wirtschaftsraum an keiner Hochschule immatrikuliert waren. D. h. wenn Sie nach dem Abitur etwa ein Freiwilliges Soziales Jahr eingelegt oder erstmal eine Ausbildung gemacht haben, werden Ihnen bei Ihrer Bewerbung automatisch Wartesemester berechnet.
Wenn Sie sich für ein Masterstudium bewerben, werden Wartesemester ab dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums berechnet, also Ihres "berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses".
Wichtig: Es werden nur volle Semester gezählt! In Deutschland beginnen und enden diese in der Regel im März/April bzw. September/Oktober.