Zweitstudium
Sie interessieren sich für ein Zweitstudium an der Humboldt-Universität?
Bitte verwechseln Sie das Zweitstudium nicht
- mit dem Doppelstudium, bei dem zwei Studiengänge parallel studiert werden siehe hu.berlin/doppelstudium),
- mit einem Masterstudium, das Sie nach einem Bachelorstudium oder einem anderen dafür geeigneten Hochschulabschluss aufnehmen wollen.
Muss ich für ein Zweitstudium Studiengebühren zahlen?
Für grundständige Studiengänge werden auch im Zweitstudium keine Gebühren erhoben. Sie zahlen wie alle Studierenden die Semesterbeiträge.
Wie bewerbe ich mich für ein Zweitstudium?
Sie bewerben bzw. registrieren sich online im Bewerbungsportal der Humboldt-Universität zu Berlin unter hu.berlin/studienplatz.
Nach welchen Kriterien werden die Studienplätze für ein Zweitstudium vergeben?
Sowohl Ihr Notendurchschnitt der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) als auch Wartesemester spielen bei der Studienplatzvergabe für ein Zweitstudium keine Rolle mehr. Nach welchen Kriterien die Zulassung erfolgt, hängt davon ab, ob Sie sich für das erste Fachsemester oder ein höheres Fachsemester bewerben.
Bewerbung zum ersten Fachsemester
Für das Zweitstudium stehen 4 % der vorhandenen Studienplätze zur Verfügung, d.h. in Studiengängen mit geringen Kapazitäten gibt es oft nur einen Platz für Zweitstudiumsbewerber*innen.
Wenn mehr Bewerbungen als Studienplätze vorliegen, wird eine Rangfolge der Bewerber*innen gebildet. Diese Rangfolge wird durch eine Messzahl (Punkte) bestimmt, in die folgendes eingeht:
- Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums: Dabei wird für das Prüfungsergebnis des Erststudiums eine Punktzahl (1–4 Punkte) festgesetzt,
- Gründe für das Zweitstudium: Ihre Gründe für das gewünschte Zweitstudium werden ebenfalls mit einer Punktzahl bewertet. Dabei wird nach den folgenden fünf Fallgruppen unterschieden:
- zwingende berufliche Gründe: 9 Punkte,
- wissenschaftliche Gründe: 7–11 Punkte,
- besondere berufliche Gründe: 7 Punkte,
- sonstige berufliche Gründe: 4 Punkte,
- keiner der vorgenannten Gründe: 1 Punkt.
Näheres dazu finden Sie in § 11 der Berliner Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO) in Verbindung mit Anlage 1.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Allgemeine Studienberatung und Studienfachberatungen nicht sagen können, welches Ihre Gründe sind und wie Sie diese für die Bewerbung formulieren. Entscheidend ist, wie Sie Ihre Gründe darstellen und ggf. nachweisen.
Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Hier gibt es keine Zweitstudienbewerber*innenquote. Sie konkurrieren mit allen anderen Bewerber*innen für das jeweilige Fachsemester. Die Auswahlkriterien entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Fachwechsel (hu.berlin/fachwechsel).
Bitte beachten Sie, dass nach § 110 Abs. 4 ZSP-HU (hu.berlin/zsp) Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungen und Kompetenzen, die bereits für einen Bachelorabschluss berücksichtigt wurden, nicht für einen Masterabschluss angerechnet werden; eine mehrfache Berücksichtigung innerhalb desselben Studienganges ist ausgeschlossen.
Sie sind nicht sicher, ob es sich in Ihrem Fall um eine Zweitstudienbewerbung handelt?
Ihr Studium gilt als abgeschlossenes Erststudium,
- wenn Sie das Studium an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule im europäischen Wirtschaftsraum absolviert haben und
- wenn das Gesamtprädikat und der erfolgreiche Abschluss des ersten Studiums feststehen bzw. ein Abschlusszeugnis vorliegt. Sollte das bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht der Fall sein, bewerben Sie sich mit dem Abiturzeugnis bzw. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife zum Erststudium.
Aus formalen Gründen werden Hochschulprüfungen, die vor dem 1. Oktober 1991 nach DDR-Recht abgelegt wurden, nicht angerechnet. In diesem Fall reichen Sie eine Erststudienbewerbung ein.
Eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung an einer (Fach-)Hochschule gilt als Allgemeine Hochschulreife.
Weitere Informationen
Kontakt
Allgemeine Studienberatung: hu.berlin/asb
Zulassungsbüro Deutsche und Bildungsinländer*innen: hu.berlin/kontakt