Humboldt-Universität zu Berlin

Zweitstudium

Von einem Zweitstudium spricht man, wenn jemand bereits ein Studium an einer deutschen bzw. europäischen Hochschule abgeschlossen hat und danach einen anderen grundständigen Studiengang studieren möchte. Stand: 23.01.2020

Sie interessieren sich für ein Zweitstudium an der Humboldt-Universität?

Bitte verwechseln Sie das Zweitstudium nicht

  • mit einem Masterstudium, das Sie nach einem Bachelorstudium oder einem anderen dafür geeigneten Hochschulabschluss aufnehmen wollen.

Muss ich für ein Zweitstudium Gebühren zahlen?

Für grundständige Studiengänge werden auch im Zweitstudium keine Gebühren erhoben. Sie zahlen wie alle Studierenden die Semesterbeiträge.

Wo bewirbt man sich für ein Zweitstudium?

Sie bewerben bzw. registrieren sich online im Bewerbungsportal der HU unter hu.berlin/studienplatz.

Wie werden die Studienplätze für ein Zweitstudium vergeben?

Abiturdurchschnitt und Wartesemester spielen bei der Studienplatzvergabe für ein Zweitstudium keine Rolle mehr.

Wenn Sie sich zum ersten Fachsemester bewerben

Für das Zweitstudium stehen 4 % der vorhandenen Studienplätze zur Verfügung, d.h. in Studiengängen mit geringen Kapazitäten gibt es oft nur einen Platz. Wenn mehr Bewerbungen als Studienplätze vorliegen, wird eine Rangfolge der Bewerber*innen gebildet. Diese Rangfolge wird durch eine Messzahl (Punkte) bestimmt, in die folgendes eingeht:

  1. Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums: Dabei wird für das Prüfungsergebnis des Erststudiums eine Punktzahl (1-4 Punkte) festgesetzt.
  2. Gründe für das Zweitstudium: Ihre Gründe für das gewünschte Zweitstudium werden ebenfalls mit einer Punktzahl bewertet. Dabei wird nach den folgenden fünf Fallgruppen unterschieden: zwingende berufliche Gründe: 9 Punkte, wissenschaftliche Gründe: 7-11 Punkte, besondere berufliche Gründe: 7 Punkte, sonstige berufliche Gründe: 4 Punkte, keiner der vorgenannten Gründe: 1 Punkt.

Näheres dazu finden Sie in § 11 der Berliner Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO) mit Anlage 1.

Wenn Sie sich in ein höheres Fachsemester bewerben

Hier gibt es keine Zweitstudienbewerber*innenquote. Sie konkurrieren mit allen anderen Bewerber*innen für das jeweilige Fachsemester. Die Auswahlkriterien entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Fachwechsel (hu.berlin/fachwechsel).

Bitte beachten Sie, dass nach § 110 Abs. 4 ZSP-HU (hu.berlin/zsp) Studienzeiten,  Studienleistungen, Prüfungen und Kompetenzen, die bereits für einen Bachelorabschluss berücksichtigt wurden, nicht für einen Masterabschluss angerechnet werden; eine mehrfache Berücksichtigung innerhalb  desselben  Studienganges ist ausgeschlossen.

Sie sind nicht sicher, ob es sich in Ihrem Fall formal um eine Zweitstudienbewerbung handelt?

Ihr Studium gilt als abgeschlossenes Erststudium,

  1. wenn Sie das Studium an einer deutschen Hochschule1 oder an einer europäischen Hochschule absolviert haben und

  2. wenn das Gesamtprädikat und der erfolgreiche Abschluss des ersten Studiums feststehen bzw. ein Abschlusszeugnis2 vorliegt. Sollte das bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht der Fall sein, bewerben Sie sich mit dem Abiturzeugnis zum Erststudium.

Aus formalen Gründen werden Hochschulprüfungen, die vor dem 01.10.1991 nach DDR-Recht abgelegt wurden, nicht angerechnet. In diesem Fall reichen Sie eine Erststudienbewerbung ein.

Eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung an einer (Fach-)Hochschule gilt als allgemeine Hochschulreife.

Informationen zu Studienplätzen und Bewerbungen

Kontakt

Allgemeine Studienberatung, Unter den Linden 6, Tel. (030) 2093-70270, studienberatung@hu-berlin.de

Zulassungsbüro Deutsche und Bildungsinländer*innen, Unter den Linden 6, Studierenden-Service-Center


1 Als Hochschulen gelten staatlich anerkannten Hochschulen, z.B. Universitäten, Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Musikhochschulen, Fachhochschulen einschließlich der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung, der Berliner Berufsakademie sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Nicht dazu zählen: Berufsakademien anderer Bundesländer (Ausnahme DHBW, bitte ggf. beim Studierendenservice prüfen lassen), Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen wie Höhere Fachschulen und Ingenieurschulen.

2 Dazu gehören Zeugnisse über eine akademische Abschlussprüfung wie Bachelor, Master, Magister, Diplom; über eine staatliche Abschlussprüfung, z.B. Erste Staatsprüfung bei Rechtswissenschaft und Lehramt, 3. Examen bei Medizin; über eine Abschlussprüfung an einer (Fach-)Hochschule.

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung