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Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember 2016 haben wir Frau Dr. Ursula Fuhrich-Grubert, Zentrale Frauenbeauftragte der Humboldt-Universität zu Berlin (HU), Tahleun Wandji, Soziales Referent, Referent_inrat-Sprecher und Koordinator der Antidiskriminierungsberatungsstelle an der HU und Frau Prof. Dr. Julia von Blumenthal, Professorin für Innenpolitik der BRD an der Humboldt-Universität, zum Thema Menschenrechte befragt.

„Die Menschenrechte stellen die Grundlage meiner Arbeit als Frauenbeauftragte dar!“

Frau Fuhrich-Grubert
Dr. Fuhrich-Grubert
Abbildung: Bernd Prusowski
 

Frau Fuhrich-Grubert, welche Bedeutung haben die Menschenrechte für Ihre Arbeit und für Sie persönlich?

Ursula Fuhrich-Grubert: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) als Resolution verkündet wurde, geht ausdrücklich auf die Gleichberechtigung der Geschlechter ein, enthält sie doch den Grundsatz der "Nichtdiskriminierung" aufgrund des Geschlechts. Darauf aufbauend wurden in den Folgejahren weitere internationale Vereinbarungen getroffen, die das Thema "Frauenrechte = Menschenrechte" zum Inhalt hatten, zuletzt 2015 die "Agenda 2030". Ziel 5 der "Agenda" lautet: "Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen". Dieses Ziel ist identisch mit dem Ziel meiner Arbeit als zentrale Frauenberauftragte der Humboldt-Universität  -  das heißt die Menschenrechte stellen die Grundlage meiner Arbeit als Frauenbeauftragte dar!

Bei Gründung der Vereinten Nationen 1945 wurde das Prinzip der Gleichberechtigung der Geschlechter von der Staatengemeinschaft anerkannt. Es ist in der UN-Charta, der "Verfassung" der Vereinten Nationen, enthalten. Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 geht auf die Gleichberechtigung der Geschlechter ein. Sie enthält den Grundsatz der Nichtdiskriminierung "aufgrund des Geschlechts". Durch die zwei Menschenrechtspakte von 1966, in die das Diskriminierungsverbot aufgenommen wurde, ist die Gleichberechtigung der Geschlechter für die Staaten, die diese Pakte unterzeichnet haben, zu einer rechtsverbindlichen Norm geworden.

Was wünschen Sie sich in Bezug auf die Menschrechte für die Zukunft?

Auch wenn Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte den Schluss zuläßt, dass Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Zuordnung die gleichen, unveräußerlichen und unteilbaren Rechte besitzen, sieht die  Realität leider anders aus: Mädchen und Frauen werden Menschenrechte wie selbstverständlich vorenthalten, häufig sind sie Opfer von Menschen­rechts­verletzungen. Unterdrückung durch staatliche Institutionen oder Gruppie­rungen sind  noch immer genauso an der Tagesordnung wie Übergriffe von Familienangehörigen in Form der so genannten „häus­lichen Gewalt“. Ursachen für geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen sind in Werte-, Rollen- und Verhaltensmustern patriarchalisch geprägter Gesellschaftsformen zu finden, ebenso in traditionell oder religiös begründeten Praktiken oder strukturellen geschlechtsspezifischen Benachteiligungen beim Zugang zu Nahrung, Bildung, Gesundheitswesen und beruflicher Qualifikation. Diese Beispiele zeigen, dass der Schutz und die Förderung von Menschenrechten für Mädchen und Frauen weiterhin eine immense Aufgabe bleibt. Ich würde mir wünschen, dass diese Aufgabe kontinuierlich bearbeitet und in absehbarer Zeit bewältigt wird!

 

„Menschenrechte sind der der Kern, der Leitfaden und die Inspirationsquelle meiner Motivation, meiner Entschlossenheit und meiner Arbeit“

Herr Wandji
Herr Wandji
Abbildung: privat

Herr Wandji, welche Bedeutung haben die Menschenrechte für Ihre Arbeit und für Sie persönlich?

Tahleun Wandji: Meine Antidiskriminierungs -und Antirassismusarbeit wäre ohne die Menschenrechte für mich wie ein Leben ohne Wasser. Diese sind der Kern, der Leitfaden und die Inspirationsquelle meiner Motivation, meiner Entschlossenheit und meiner Arbeit - für eine nichtutopische und effektiv gleichberechtigte Humboldt-Universität und Gesellschaft.

Was wünschen Sie sich in Bezug auf die Menschrechte für die Zukunft?

Ich wünsche mir, dass die Menschenrechtsfragen nicht mehr als ein Instrument im politischen Diskurs oder der Lobbyarbeit auf verschiedener Ebene genutzt werden, sondern dass es viel Sensibilisierungsarbeit zur Verbindlichkeit zwischen Menschenrecht und kultureller Diversität gibt. Dafür wünsche ich mir, dass die Humboldt-Universität die Gelegenheit nutzt, die die Antidiskriminierungsberatungsstelle der Studierendenschaften anbietet, um einen  großen Schritt auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Universität zu machen. Ich wünsche mir, dass eine Beratungsstelle für Geflüchtete an der HU geschafft wird und die Zulassung für Geflüchtete ermöglicht wird.

 

„Menschenrechte geben uns Freiheiten, die es zu schützen gilt, und sie legen uns Verantwortung auf.“

Frau Prof. Dr. von Blumenthal
Frau Prof. Dr. von Blumenthal
Abbildung: Ralph Bergel
 

Frau von Blumenthal, welche Bedeutung haben die Menschenrechte für Ihre Arbeit und für Sie persönlich?

Julia von Blumenthal: Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 stellt fest: "Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." Dieser Artikel ist einerseits die Grundlage jeder freiheitlichen Gesellschaft und ohne Meinungsfreiheit ist auch Wissenschaftsfreiheit kaum denkbar. Andererseits mutet er uns einiges zu: Wir haben in Deutschland aus historisch gut begründeter Erfahrung Grenzen gezogen. Meinungsfreiheit endet da, wo Rechte verletzt werden. Dies freiheitlich und verantwortlich immer neu zu begründen und Grenzen auszuhandeln, ist Aufgabe und Verpflichtung.

Was wünschen Sie sich in Bezug auf die Menschrechte für die Zukunft?

Für mich persönlich: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." So schlicht haben es die Mütter und Väter des Grundgesetzes formuliert und dabei vielleicht nur geahnt, welche fundamentale Veränderung der Gesellschaft davon ausgehen würde. Es bedurfte der tatkräftigen  Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts, um diesem Satz in der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung zu verhelfen. Daran sollten wir uns erinnern, wenn wir uns - zu Rech kritisch - mit der Situation von Frauen in anderen Ländern auseinander setzen. Ich persönlich bin dankbar, dass Generationen von Frauen (und  Männern) erfolgreich für die Gleichberechtigung gekämpft haben. Ohne sie könnte ich heute nicht da sein, wo ich bin: als Professorin an einer Universität, als Dekanin einer Fakultät. Kurz gesagt: Menschenrechte geben uns Freiheiten, die es zu schützen gilt, und sie legen uns Verantwortung auf.