Alle einzureichende Unterlagen werden Ihnen im Online-Bewerbungsportal in der Online-Statusabfrage unter dem Menüpunkt Nachweise angezeigt. An dieser Stelle steht auch eine Überblicks-PDF zum Download bereit. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Form der einzureichenden Unterlagen und halten Sie diese unbedingt ein (im Original, als einfache Kopie etc.).
Sie müssen zuerst eine Erklärung über die Annahme des Studienplatzes online abgeben. Die Frist zur Studienplatzannahme wird ausschließlich im Online-Bewerbungsportal dargestellt. Erklären Sie die Annahme des Studienplatzes nicht bzw. nicht fristgerecht, so ist die Immatrikulation ausgeschlossen.
Nach der Erklärung der Annahme des Studienplatzes erhalten Sie über die Online-Statusabfrage den Antrag auf Immatrikulation. Die Einsendung des Immatrikulationsantrages ist ebenfalls fristgebunden. Bitte beachten Sie, wird die Immatrikulation nicht innerhalb der dafür genannten Frist schriftlich beantragt, ist sie ausgeschlossen.
Der unterschriebene Antrag auf Immatrikulation sowie die erforderlichen Unterlagen müssen bis zum Ende der jeweils maßgeblichen Antragsfrist bei der HU eingegangen sein (Ausschlussfristen). Hierbei ist das tatsächliche Eingangsdatum und nicht das Datum des Poststempels entscheidend.
Mit dem Antrag auf Immatrikulation sind alle geforderten Unterlagen fristgerecht und vollständig postalisch einzureichen. Nachreichungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Zulassungsbüro angenommen.
Bitte folgen Sie den Schritten, die in der Antwort auf die Frage "Welche Unterlagen muss ich zur Immatrikulation einreichen". Verwenden Sie die Überblicks-PDF ("Liste"), die Ihnen in der Online-Statusabfrage zur Verfügung steht als zusätzliche Checkliste, da in ihr genau beschrieben wird, was in welcher Form einzureichen ist.
Wird die Immatrikulation nicht innerhalb der dafür genannten Frist mit den entsprechenden Unterlagen schriftlich beantragt, ist sie ausgeschlossen. Die Anzahl zulässiger Anträge auf Immatrikulation beträgt eins.
Wenden Sie sich unmittelbar nach der Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. der Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Wie Sie vorgehen, haben wir auf dieser Webseite beschrieben. Sie müssen sicherstellen, dass Sie die elektronische Meldung innerhalb der Immatrikulationsfrist beantragen.
Sollte die elektronische Meldung (SMV) erst nach der Immatrikulationsfrist (Ausschlussfrist) eingehen, wird die Immatrikulation nach Meldung der Krankenkasse durchgeführt. Bedingung ist, dass alle weiteren Unterlagen und Nachweise form- und fristgerecht eingegangen sind. Ein gesonderter Antrag auf Verlängerung der Immatrikulationsfrist aus diesem Grund ist nicht notwendig.
Bitte beachten Sie: Sollten wir spätestens bis zum Vorlesungsbeginn weiterhin keine elektronische Meldung erhalten haben und Sie nicht nachweisen können, dass Sie diese bei einer Krankenkasse fristgerecht in die Wege geleitet haben, ist die Immatrikulation ausgeschlossen.
Wir erhalten täglich von den Krankenkassen ein Update, sodass ein fehlender Nachweis im Laufe des Vormittags automatisiert in den Status "geprüft, vollständig" wechselt. Stellen Sie nach fünf Werktagen fest, dass ein Nachweis trotz Meldung an die Krankenkasse als fehlend angezeigt wird, wenden Sie sich mit Ihrem Zulassungsbescheid an die Krankenkasse, sodass die Korrektheit der Daten überprüft werden kann und ggf. die Meldung noch einmal in die Wege geleitet wird.
Die Semestergebühren zum Sommersemester setzen sich wie folgt zusammen:
Rechtsgrundlagen | Betrag | |
Semestergebühren | § 2 Abs. 7 BerlHG* | 50,00 € |
Studierendenschaftsbeitrag |
§§ 18, 20 BerlHG*; § 16 Abs. 2 Satzung der StudentInnenschaft der HU* |
9,75 € |
Studierendenwerksbeitrag | § 1 Satz 1 SozVO* | 54,09 € |
Semesterticket |
§ 18a Abs. 4 BerlHG*; Satzung nach § 18a Abs. 4 BerlHG (sog. Semesterticketsatzung)* sowie § 4 VBB-Semesterticketvertrag vom 20.12.2021 |
193,80 € |
Solidaritätsbeitrag zum Semesterticket | § 1 Abs. 1 Satz 2 Satzung nach § 18 a V BerlHG (sog. Sozialfonds-Satzung)* |
8,00 € |
reguläre Gesamtsumme | 315,64 € | |
Einmaliger Zuschuss zum SoSe 2023 für Studierende des Landes Berlin |
Gemäß Ankündigung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) vom 7. Januar 2023: Der Zuschuss wird allen Studierenden (zahlungspflichtige Haupthörer:innen und Studienkollegiat:innen) gewährt, die zu einem konkreten Stichtag (voraussichtlich 31.05.2023) an der Humboldt-Universität zu Berlin im Sommersemester 2023 immatrikuliert sind. |
- 75,00 €** |
Gesamtsumme |
240,64 € | |
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* in der jeweils geltenden Fassung |
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** Dies steht unter Vorbehalt der noch ausstehenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) und der Humboldt-Universität zu Berlin. Die sich ergebende reduzierte Gesamtsumme (240,64 €) gilt vorerst nur für Haupthörende, die sich bis zum 31.05.2023 immatrikulieren und der vollständigen Gebühren- und Beitragspflicht unterliegen. |
Nein, bitte senden Sie uns keinesfalls Originalzeugnisse zu. Diese benötigen Sie für Ihr weiteres Berufsleben. Unterlagen werden nicht zurückgesandt und können nicht zurückgefordert werden. Zur Immatrikulation in einen Studiengang an der Humboldt-Universität zu Berlin benötigen Sie in der Regel einfache Kopien der Nachweise.
Nein, dies ist ausgeschlossen. Um die Echtheit der Dokumente überprüfen zu können, ist eine Einreichung in Papierform unumgänglich. Einsendungen per E-Mail werden nicht akzeptiert. Beachten Sie, dass eine digitale vorab Übersendung keinerlei Auswirkungen auf die festgelegten Einreichungsfristen (= Ausschlussfristen) besitzt.
Es sind grundsätzlich drei Fälle zu unterscheiden:
- Externe Studierende einer anderen Hochschule: Sie sollten ein Doppelstudium formal beantragen, wenn Sie es vorziehen, sich an Ihrer bisherigen Hochschule nicht zu exmatrikulieren, sondern weiterhin im Bachelorstudiengang immatrikuliert bleiben möchten. Bitte informieren Sie sich über die Konsequenzen einer Exmatrikulation bzw. Rückmeldung.
- Studierende an einer Berlin-Brandenburgischen Hochschule: Ein Antrag auf ein Doppelstudium ist ebenfalls notwendig, wenn Ihre Zugangsberechtigung zum konsekutiven Studiengang auf einen ausstehenden ersten Hochschulabschluss beruht und Sie sich bereits an Ihrer bisherigen Berlin-Brandenburgischen Hochschule zurückgemeldet haben. In diesem Fall empfehlen wir den Antrag auf ein Doppelstudium, da Immatrikulations- und Studiengebühren, sofern Sie an einer Berlin-Brandenburgischen Hochschule immatrikuliert sind, lediglich einmal zu entrichten sind. Sie müssen im Rahmen des Antrages angeben, an welcher der beiden Hochschulen Sie Ihre studentischen Rechte wahrnehmen wollen.
- Studierende der Humboldt-Universität zu Berlin: Wenn Ihre Zugangsberechtigung auf einen ausstehenden ersten berufsqualifizierenden Hoschulabschluss der Humboldt-Universität zu Berlin beruht, überspringen Sie bitte im Immatrikulationsantrag die Frage nach dem Doppelstudium. Sie müssen keinen formellen Antrag stellen. Alle notwendigen Angaben zu Ihrer Hochschulzugehörigkeit und den ggw. Bachelorstudiengang, in dem Sie noch immatrikuliert sind, sind in der Datenbank automatisch hinterlegt.
Nein, die Studienabteilung der Humboldt-Universität zu Berlin stellt keine amtlich beglaubigten Kopien aus. Da für die Bewerbung und Immatrikulation an der HU erforderlichen Papierunterlagen in der Regel nicht als amtliche Beglaubigungen einzureichen sind, bieten wir kein Angebot zur Beglaubigung von Dokumenten an.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an eine Stelle, die zur amtlichen Beglaubigung befugt ist.
Dazu gehören
- Behörden des Landes und der Gemeinden,
- Ämter und Gemeindeverbände sowie
- juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der sonstigen Aufsicht des Landes unterstehen und berechtigt sind, ein Dienstsiegel zu führen (z.B. die zeugnisausstellende Schule, Notare, Landesversicherungsanstalten und Krankenkassen).
Grundsätzliche Hinweise finden sich im Service Portal Berlin:
https://service.berlin.de/dienstleistung/121701
Die Verwendung und Anerkennung deutscher Urkunden im Ausland machen verschiedene Staaten in der Regel von einer Apostille oder Legalisation der Urkunden abhängig. Studierende, die Ihre Zeugnisse und / oder Urkunden an der Humboldt-Universität zu Berlin erworben haben, können die Echtheit der Urkunde durch eine Legalisation (Vorbeglaubigung) weiterhin im Referat Prüfungsservice bestätigen lassen:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/pservice/legalisation