Hinweise für Masterbewerbungen
An der Humboldt-Universität zu Berlin werden verschiedene Arten von Masterstudiengängen angeboten:
- Konsekutive Masterstudiengänge sind Studiengänge, die inhaltlich auf einen Bachelorstudiengang aufbauen. In der Regel dauern sie zwei bis vier Semester. Der Masterstudiengang kann den Bachelorstudiengang fachlich fortführen, vertiefen oder fachübergreifend erweitern.
- Weiterbildende Masterstudiengänge setzen qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. In diesen Studiengängen können zusätzliche Gebühren anfallen.
Zugangsvoraussetzungen
Sie müssen allgemeine und spezifische Zugangsvoraussetzungen erfüllen, um sich für einen Masterstudiengang an der Humboldt-Universität zu Berlin zu bewerben.
Grundvoraussetzung für die Bewerbung ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums in einer einschlägigen Fachrichtung, mit dem Studienleistungen und Prüfungen im Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits bzw. Leistungspunkte (LP) oder äquivalent erworben wurden.
Ausführlichere Informationen zu den Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen einzelner Studiengänge sowie zur Form und Umfang der geforderten Nachweise finden Sie in den fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregelungen der ZSP-HU sowie in der alphabetischen Übersicht der Masterstudiengänge.
Beachten Sie, dass der Nachweis der zu erfüllenden Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse) im Rahmen einer Studienplatzbewerbung bzw. zu einer Bewerbung auf einen zulassungsfreien Studiengang spätestens bis zum Ende der jeweils maßgeblichen Bewerbungs- bzw. Antragsfrist bei der HU eingegangen sein muss (Ausschlussfristen).
Wenn Sie sich in der Abschlussphase Ihres ersten berufsqualifzierenden Hochschulstudiums befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen sich für einen konsekutiven Masterstudiengang mit ausstehenden Abschluss bewerben.
In Ihrer Bewerbung zum Sommersemester 2023 müssen Sie nachweisen, dass zu einem erfolgreichen Studienabschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums im Umfang von 180 ECTS-Credits oder äquivalent nicht mehr als 30 ECTS-Credits oder äquivalent fehlen.
Ein berufsqualifizierender Abschluss liegt vor, wenn ein mindestens dreijähriges, deutsches oder gleichwertiges ausländisches Hochschulstudium abgeschlossen wurde, in dessen Rahmen Studienleistungen und Prüfungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten bzw. ECTS-Credits erworben wurden.
Prüfungen, die erst nach Bewerbungsschluss bis zum Beginn des neuen Semesters abgenommen werden und eventuell notwendige Wiederholungsprüfungen haben keinerlei negative Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren.
Liegt das Abschlusszeugnis mit der erforderlichen Note bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, reichen Sie ein aktuelles von Ihrer bisherigen Hochschule bestätigtes Transcript of Records ein. Dieses muss die bisher erreichten Leistungspunkte bzw. ECTS, die Gesamtzahl an Leistungspunkten bzw. ECTS, die zum Abschluss führen sowie die vorläufige, aktuelle Durchschnittsnote ausweisen.
Sofern aus Ihrer Notenübersicht nicht die bisher erreichten Leistungspunkte bzw. Credits, die Gesamtzahl an Leistungspunkten bzw. Credits, die zum Abschluss führen, sowie die vorläufige Durchschnittsnote hervorgehen, ist eine entsprechende Bescheinigung Ihres Prüfungsausschusses notwendig, aus der die erforderlichen Angaben hervorgehen. Nutzen Sie für den Nachweis ausschließlich die "Zusatzbescheinigung zur Vorlage an der Humboldt-Universität zu Berlin für den Zugang zu einem weiterführenden Studium gem. § 16 Abs. 2 ZSP-HU".*
* Vgl. Zusatzbescheinigung, in: Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) (AMB Nr. 15 / 2013 vom 30. April 2013, S. 59).
Der erfolgreiche Studienabschluss muss im Falle der Immatrikulation spätestens bis zum Ende des Bewerbungssemesters nachgewiesen werden. Sollte der Studienabschluss nicht frist- bzw. formgerecht nachgewiesen worden sein, erlischt die unter Vorbehalt ausgesprochene Zulassung für den Masterstudiengang.
Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie geltenden Nachweisfristen, besprechen Sie Korrekturzeiten für ausstehende Studienleistungen und Prüfungen vorausschauend. Bedenken Sie die Konsequenzen einer möglichen Rückstufung für Ihre Studienfinanzierung. Lassen Sie sich bei Unklarheiten in jedem Falle mindestens acht Wochen vor Ende der Nachweispflicht durch Ihr zuständiges Prüfungsbüro ggf. durch Ihre Studienförderung beraten.
Zeitpunkt der Zulassung und der befristeten Immatrikulation gem. § 37 ZSP-HU | Fristende für den Nachweis des ausstehenden, berufsqualifzierenden Abschlusses |
SoSe 2020 | 31.03.2021 |
WiSe 2020/21 | 30.09.2021 |
SoSe 2021 | 31.03.2022 |
WiSe 2021/22 | 30.09.2022 |
SoSe 2022 | 31.03.2023 |
WiSe 2022/23 | 31.03.2023 |
SoSe 2023 | 30.09.2023 |
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Sie bewerben sich in den Bewerbungszeiträumen (zu den Fristen siehe Akademische Fristen und Termine) ausschließlich im Online-Bewerbungsportal. Sollten Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder einen Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, so informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld Ihrer Bewerbung über Formalitäten sowie den Bewerbungsweg und kontaktieren Sie die Erstberatung für internationale Studierende.
Weiterführende Hinweise und Erklärungen zur Bewerbung finden Sie
- in den Bewerbungsbedingungen des Online-Bewerbungsportals
- im Einführungsvideo von Compass zur Nutzung des Portals
- sowie auf der Homepage "Wie bewerbe ich mich?"