Humboldt-Universität zu Berlin

Rückstellung eines Zulassungsangebotes

Sonderantrag Bevorzugte Zulassung

Wer bei Beginn oder während des Dienstes eine Zulassung für einen Studienplatz erhält und aufgrund das Ableisten dieses Dienstes die angebotene Zulassung vorerst nicht wahrnehmen kann, hat nach Beendigung des Dienstes aufgrund der früheren Zulassung einen Anspruch auf erneute Zulassung auf den damals erhaltenen Studienplatz.

Bitte beachten Sie, um Ihren Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung zu verwirklichen, müssen Sie sich nach dem Dienstende erneut form- und fristgerecht für einen identischen Studiengang bewerben. Zuvor ist die Rücknahme des Studienplatzes bzw. ein Antrag auf eine Rückstellung zu erklären.

Wer kann grundsätzlich eine Rückstellung erklären?

Dies ist möglich, wenn Sie nachweisen, dass Sie gemäß § 10 Berliner Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO) einen der folgenden Dienste leisten bzw. geleistet haben:

  • Dienstpflicht oder Freiwilligendienst  (§ 7 BerlHZG, Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2)
  • Entwicklungsdienst (§ 7 BerlHZG, Abs. 1 Nr. 3),
  • Bundesfreiwilligendiesnt (§ 7 BerlHZG, Abs. 1 Nr. 4)
  • Jugendfreiwilligendienst (§ 7 BerlHZG, Abs. 1 Nr. 5),
  • Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren (§ 7 BerlHZG, Abs. 1 Nr. 6).

Wie erklären Sie die Rückstellung?

Im Falle einer Zulassung und der fristgerechten Annahme des Studienplatzes können Sie die Rückstellung 

  • entweder, wenn die Bewerbung für den Studiengang über die Stiftung für Hochschulzulassung erfolgt - bis zum Ende der Immatrikulationsfrist direkt bei hochschulstart.de beantragen. Den Rückstellungsbescheid entnehmen Sie Ihrem Account auf hochschulstart.de. Bitte laden Sie den Bescheid herunter, da Sie ihn für die spätere Studienplatzbewerbung benötigen. Er ist bei der erneuten Bewerbung an der Humboldt-Universität zu Berlin zusammen mit der Bescheinigung über den geleisteten Dienst einzureichen. 
  • Oder Sie müssen die Rückstellung im Online-Bewerbungsportal der Humboldt-Universität zu Berlin erklären. Hier gehen sie wie folgt vor: Nehmen Sie dazu erstens fristgerecht den angebotenen Studienplatz online an und laden Sie im Anschluss den Zulassungsbescheid herunter. Erklären Sie daraufhin zweitens die Rücknahme Ihres Antrages. Sie können bei einer erneuten Studienplatzbewerbung eine bevorzugte Zulassung beantragen. Als Nachweis für Ihren Anspruch legen Sie den Zulassungsbescheid sowie die eine Bescheinigung über den geleisteten Dienst vor. 

Bitte beachten Sie die folgenden grundsätzlichen Hinweise zur Rückstellung:

  • Um den Anspruch geltend zu machen, ist eine erneute form- und fristgerechte Studienplatzbewerbung erforderlich.
  • Die Rückstellung gilt für bis zu maximal zwei Vergabeverfahren nach Ende Ihres Dienstes, in denen der Studiengang, in dem Sie eine Zulassung erhalten hatten, angeboten wird.
  • Falls Sie den Dienst nicht antreten, verfällt die Rückstellung.
  • Eine Zulassung kann die Gültigkeit verlieren, wenn fälschlich angegeben wurde und sich bei der Immatrikulation herausstellt, dass kein Dienst im Sinne von § 10 BerlHZVO abgeleistet wurde.

 

FAQ

 

Verfällt mein Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung?

Ihr grundsätzlicher Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung ist zeitlich befristet. Der Anspruch verfällt nach zwei auf das Dienstende/Betreuungsende folgenden Vergabeverfahren. Wenn Sie nach diesem Zeitpunkt einen Sonderantrag auf bevorzugte Zulassung stellen nehmen Sie am „regulären“ Bewerbungs- und Zulassungsverfahren teil.

Kann ich mich bewerben, während ich einen Dienst ableiste und deshalb erst später mit dem Studium beginnen kann?

Sie können sich nicht nur bewerben, Sie sollten dies auch unbedingt tun, denn hierdurch können Sie sich evtl. eine Zulassung nach dem Dienst sichern. Wenn Sie eine Zulassung erhalten und wegen des Dienstes nicht annehmen können, nehmen Sie bitte den angebotenen Studienplatz fristgerecht an und drucken Sie im Anschluss Ihren Zulassungsbescheid aus, da Sie Kopien des Bescheids für ein späteres (Vergabe-)Verfahren benötigen.

Zum nächsten oder spätestens zum zweiten möglichen Vergabeverfahren nach Ende des Dienstes müssten Sie sich dann fristgerecht neu bewerben und dabei den Sonderantrag "bevorzugte Zulassung" aufgrund eines Dienstes stellen. Dem Papierausdruck dieser neuen Bewerbung fügen Sie dann den früheren Zulassungsbescheid (eine Kopie ist ausreichend) sowie eine Dienstbescheinigung (als Nachweis über das Ableisten des Dienstes) bei und senden die Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist zu. Bitte beachten Sie, dass nur bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen ein Anspruch auf bevorzugte Zulassung besteht. Ein Anspruch auf bevorzugte Zulassung besteht außerdem nur für das Fach, in dem die frühere Zulassung erfolgte und nur für die nächsten beiden Vergabeverfahren nach dem Dienstende.

Was muss ich beachten, wenn ich mich über hochschulstart.de beworben habe?

Bitte informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Bedingungen des Antrages auf Rückstellung direkt auf den Webseiten der Stiftung für Hochschulzulassung.

 

Informationen nach der EU-DSGVO

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